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   BGH, 23.02.1994 - 3 StR 679/93   

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BGH, 23.02.1994 - 3 StR 679/93 (https://dejure.org/1994,1241)
BGH, Entscheidung vom 23.02.1994 - 3 StR 679/93 (https://dejure.org/1994,1241)
BGH, Entscheidung vom 23. Februar 1994 - 3 StR 679/93 (https://dejure.org/1994,1241)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ 1994, 280
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 12.12.1979 - 3 StR 436/79

    Voraussetzungen der Sicherungsverwahrung - Gefährlichkeit für die Allgemeinheit

    Auszug aus BGH, 23.02.1994 - 3 StR 679/93
    Bei einem solchen Sachverhalt ist der äußere Anlaß zur Tat gleichgültig; sie kann Hangtat auch dann sein, wenn weitere Umstände, wie im Falle des Angeklagten eine alkoholbedingte Enthemmung, mitgewirkt haben (vgl. BGH NJW 1980, 1055 [BGH 12.12.1979 - 3 StR 436/79]; NJW 1966, 894; Hanack in LK StGB 11. Aufl. § 66 Rdn. 88, 89 m.w.Nachw.).

    Zwischen Strafe und Sicherungsverwahrung besteht keine notwendige Abhängigkeit, die eine Beschränkung der Aufhebungsentscheidung oder auch des Rechtsmittels selbst stets ausschließen würde (vgl. BGHSt 7, 101, 103/104; BGH NJW 1980, 1055 [BGH 12.12.1979 - 3 StR 436/79], Hanack in LK StGB 11. Aufl. § 66 Rdn. 183; derselbe in Löwe/Rosenberg StPO 24. Aufl. § 344 Rdn. 55 m.w.Nachw.).

  • BGH, 08.09.1987 - 1 StR 393/87

    Verurteilung wegen Diebstahls und Hehlerei - Ablehnung eines Beweisantrags auf

    Auszug aus BGH, 23.02.1994 - 3 StR 679/93
    Zwar wird in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Falle erfolgreicher Anfechtung der Nichtanordnung der Sicherungsverwahrung die Urteilsaufhebung in aller Regel zu Gunsten des Angeklagten (§ 301 StPO) auf den Strafausspruch erstreckt (vgl. u.a. BGHR StGB § 66 I Gefährlichkeit 1 bis 3, 5; § 66 I Hang 4, 7; § 66 II Ermessensentscheidung 2, 3).
  • BGH, 18.05.1971 - 4 StR 100/71

    Einhaltung des Verbots der Schlechterstellung - Überprüfung der Anordnung der

    Auszug aus BGH, 23.02.1994 - 3 StR 679/93
    Daß es sich - zusätzlich zur räuberischen Erpressung - jedenfalls auch bei den Brandlegungen, deren Begehung selbst das Landgericht offenbar auch künftig für wahrscheinlich hält, um erhebliche Straftaten, mithin um Taten handelt, die nach dem Maß des verwirklichten Unrechts den Rechtsfrieden empfindlich stören (vgl. BGHSt 24, 153, 154 [BGH 18.05.1971 - 4 StR 100/71]; 24, 160, 162; BGHR StGB § 66 I Erheblichkeit 2; Hanack in LK StGB 11. Aufl. § 66 Rdn. 108 m.w.Nachw.), läßt sich aus den hervorgerufenen Schäden, vor allem aber aus der besonderen Gefährlichkeit der Begehungsweise ableiten.
  • BGH, 18.11.1975 - 1 StR 658/75

    Strafbarkeit wegen gefährlicher Körperverletzung, Diebstahls und Vergewaltigung -

    Auszug aus BGH, 23.02.1994 - 3 StR 679/93
    Diese Wertungen und Prognosen werden durch die getroffenen Feststellungen gedeckt; auch verschiedenartige Delikte können unter der hier festgestellten Voraussetzung, daß sie in einem gleichgearteten Verhältnis zur Täterpersönlichkeit stehen, Folge eines in ihnen gleichermaßen wirksam werdenden "Hanges" sein (vgl. BGHSt 24, 243, 244; 16, 296, 297; BGH bei Holtz MDR 1987, 445; BGH, Urteil vom 18. November 1975 - 1 StR 658/75).
  • BGH, 17.10.1961 - 1 StR 385/61

    Verfahrensrüge wegen Zurückgreifens des Gerichts auf nicht zum Gegenstand der

    Auszug aus BGH, 23.02.1994 - 3 StR 679/93
    Diese Wertungen und Prognosen werden durch die getroffenen Feststellungen gedeckt; auch verschiedenartige Delikte können unter der hier festgestellten Voraussetzung, daß sie in einem gleichgearteten Verhältnis zur Täterpersönlichkeit stehen, Folge eines in ihnen gleichermaßen wirksam werdenden "Hanges" sein (vgl. BGHSt 24, 243, 244; 16, 296, 297; BGH bei Holtz MDR 1987, 445; BGH, Urteil vom 18. November 1975 - 1 StR 658/75).
  • BGH, 12.07.1988 - 1 StR 280/88

    Vorliegen von "erheblichen Straftaten" im Sinne des § 66 Abs. 1 Nr. 3 StGB

    Auszug aus BGH, 23.02.1994 - 3 StR 679/93
    Daß es sich - zusätzlich zur räuberischen Erpressung - jedenfalls auch bei den Brandlegungen, deren Begehung selbst das Landgericht offenbar auch künftig für wahrscheinlich hält, um erhebliche Straftaten, mithin um Taten handelt, die nach dem Maß des verwirklichten Unrechts den Rechtsfrieden empfindlich stören (vgl. BGHSt 24, 153, 154 [BGH 18.05.1971 - 4 StR 100/71]; 24, 160, 162; BGHR StGB § 66 I Erheblichkeit 2; Hanack in LK StGB 11. Aufl. § 66 Rdn. 108 m.w.Nachw.), läßt sich aus den hervorgerufenen Schäden, vor allem aber aus der besonderen Gefährlichkeit der Begehungsweise ableiten.
  • BGH, 18.11.1971 - 4 StR 435/71

    Zweimalige Verurteilung des Täter wegen vorsätzlicher Straftaten zu einer

    Auszug aus BGH, 23.02.1994 - 3 StR 679/93
    Diese Wertungen und Prognosen werden durch die getroffenen Feststellungen gedeckt; auch verschiedenartige Delikte können unter der hier festgestellten Voraussetzung, daß sie in einem gleichgearteten Verhältnis zur Täterpersönlichkeit stehen, Folge eines in ihnen gleichermaßen wirksam werdenden "Hanges" sein (vgl. BGHSt 24, 243, 244; 16, 296, 297; BGH bei Holtz MDR 1987, 445; BGH, Urteil vom 18. November 1975 - 1 StR 658/75).
  • BGH, 27.01.1955 - 4 StR 594/54
    Auszug aus BGH, 23.02.1994 - 3 StR 679/93
    Zwischen Strafe und Sicherungsverwahrung besteht keine notwendige Abhängigkeit, die eine Beschränkung der Aufhebungsentscheidung oder auch des Rechtsmittels selbst stets ausschließen würde (vgl. BGHSt 7, 101, 103/104; BGH NJW 1980, 1055 [BGH 12.12.1979 - 3 StR 436/79], Hanack in LK StGB 11. Aufl. § 66 Rdn. 183; derselbe in Löwe/Rosenberg StPO 24. Aufl. § 344 Rdn. 55 m.w.Nachw.).
  • BGH, 04.11.1980 - 5 StR 413/80

    Revisionsrechtliche Verfahrensbeschwerde aufgrund der Behauptung der Abweichung

    Auszug aus BGH, 23.02.1994 - 3 StR 679/93
    Der Annahme, daß sich in der abgeurteilten Tat ein verbrecherischer Hang offenbarte, und ihrer Berücksichtigung bei der Gefährlichkeitsbeurteilung steht auch nicht entgegen, daß sich die Strafkammer außerstande gesehen hat, ein bestimmtes Motiv festzustellen (vgl. BGH, Urteil vom 4. November 1980 - 5 StR 413/80).
  • BGH, 14.03.1990 - 3 StR 22/90

    Voraussetzungen der Anordnung einer Sicherungsverwahrung - Inhalt der

    Auszug aus BGH, 23.02.1994 - 3 StR 679/93
    Zwar wird in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Falle erfolgreicher Anfechtung der Nichtanordnung der Sicherungsverwahrung die Urteilsaufhebung in aller Regel zu Gunsten des Angeklagten (§ 301 StPO) auf den Strafausspruch erstreckt (vgl. u.a. BGHR StGB § 66 I Gefährlichkeit 1 bis 3, 5; § 66 I Hang 4, 7; § 66 II Ermessensentscheidung 2, 3).
  • BGH, 26.08.1992 - 3 StR 305/92

    Verhängung von Sicherungsverwahrung - Verurteilung in Mittäterschaft mit einem

  • BGH, 25.05.1971 - 1 StR 40/71

    Voraussetzungen für die Einstufung als gefährlicher Hangtäter - Verhütung

  • BGH, 08.07.2005 - 2 StR 120/05

    Entscheidung zur vorbehaltenen Sicherungsverwahrung aufgehoben

    Nach bisheriger Rechtsprechung ist die Beschränkung des Rechtsmittels auf die Anordnung oder Ablehnung der Sicherungsverwahrung dann möglich, wenn zwischen ihr und der gleichzeitig verhängten Freiheitsstrafe kein untrennbarer Zusammenhang besteht (BGHR StGB § 66 Strafausspruch 1; vgl. auch BGH NStZ 1999, 473; NStZ-RR 2001, 13; Ruß in KK 5. Aufl. § 318 Rdn. 8 a).
  • BGH, 28.04.2015 - 1 StR 594/14

    Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Hang zur Begehung

    Ein Ausnahmefall, bei dem auf Grund des Inhalts der Urteilsgründe im konkreten Fall ein innerer Zusammenhang zwischen Strafe und Nichtanordnung der Maßregel nicht auszuschließen ist (siehe dazu BGH, Urteil vom 23. Februar 1994 - 3 StR 679/93, NStZ 1994, 280, 281), liegt nicht vor.
  • BGH, 25.09.2019 - 5 StR 103/19

    Anordnung der Sicherungsverwahrung (alte Fassung; Maßgabe des

    Vielmehr kann der Senat insbesondere angesichts der Vorstrafen und der Tatbegehung während des Maßregelvollzugs ausschließen, dass das Landgericht bei einer Anordnung der Sicherungsverwahrung eine niedrigere als die ohnehin im unteren Bereich des Strafrahmens liegende Strafe verhängt hätte (vgl. BGH, Urteile vom 23. April 2013 - 5 StR 617/12; vom 23. Februar 1994 - 3 StR 679/93, BGHR StGB § 66 Strafausspruch 1).
  • BGH, 27.07.2000 - 1 StR 263/00

    Absehen von einer Anordnung der Sicherungsverwahrung wegen Anordnung der

    Bei einer Urteilsaufhebung wegen einer nicht rechtsfehlerfrei unterbliebenen Anordnung von Sicherungsverwahrung kann im Einzelfall auch der Strafausspruch zugunsten des Angeklagten aufzuheben sein, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, daß im Falle der Anordnung von Sicherungsverwahrung eine geringere Strafe verhängt worden wäre (vgl. BGHR StGB § 66 Strafausspruch 1 m.w.N.).
  • BGH, 24.02.2010 - 2 StR 509/09

    Anordnung der Sicherungsverwahrung (Hang; Gelegenheitstaten; Spontantaten;

    Denn zwischen der Strafe und der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung besteht grundsätzlich keine der Rechtsmittelbeschränkung entgegenstehende Wechselwirkung (vgl. BGH NStZ 1994, 280, 281; 2007, 212, 213).

    Dies ist der Fall, wenn sie ihre Ursache darin haben, dass der Täter - etwa wie hier festgestellt aufgrund einer erhöhten Aggressionsbereitschaft - dazu neigt, mit einer neuen strafbaren Handlung auf einen äußeren Tatanstoß zu reagieren (BGH NStZ 1994, 280).

  • BGH, 12.02.2009 - 3 StR 569/08

    Vorwegvollzug (Bemessung); Halbstrafenzeitpunkt

    Darüber hinaus bestehen gegen die Beschränkung indes keine Rechtsbedenken; denn eine Abhängigkeit der Strafhöhe vom Maßregelausspruch ist hier zu verneinen (vgl. BGHR StGB § 66 Strafausspruch 1).
  • BGH, 24.03.2010 - 2 StR 10/10

    Rechtsfehlerhaft unterbliebene Anordnung der Sicherungsverwahrung

    Die Staatsanwaltschaft hat ihre Revision wirksam auf die Frage der Sicherungsverwahrung beschränkt; denn zwischen der Strafe und der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung besteht grundsätzlich keine der Rechtsmittelbeschränkung entgegenstehende Wechselwirkung (vgl. BGH NStZ 1994, 280, 281; 2007, 212, 213; Senatsurteil vom 24. Februar 2010 - 2 StR 509/09).
  • BGH, 10.08.1995 - 4 StR 432/95

    Tatbestand der Brandstiftung (Begriff des "Magazins"); Zerstörung von Bauwerken

    Zwar besteht zwischen Strafe und Sicherungsverwahrung keine notwendige Abhängigkeit (BGHR StGB § 66 Strafausspruch 1).
  • BGH, 19.02.2013 - 1 StR 275/12

    Nichtanordnung der Sicherungsverwahrung in zwei Verfahren aufgehoben

    Der Senat schließt aus, dass die verhängten Gesamtfreiheitsstrafen niedriger ausgefallen wären, wenn das Tatgericht die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung angeordnet hätte (vgl. hierzu BGH, Urteile vom 24. November 2011 - 4 StR 331/11, NStZ-RR 2012, 156; vom 24. März 2010 - 2 StR 10/10, NStZ-RR 2010, 239; vom 23. Februar 1994 - 3 StR 679/93, NStZ 1994, 280, 281).
  • BGH, 13.09.2018 - 1 StR 611/17

    Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Hang zu erheblichen

    Ein Ausnahmefall, bei dem auf Grund des Inhalts der Urteilsgründe im konkreten Fall ein innerer Zusammenhang zwischen Strafe und Anordnung der vorbehaltenen Sicherungsverwahrung bzw. Nichtanordnung der Maßregel nicht auszuschließen ist (siehe dazu BGH, Urteil vom 23. Februar 1994 - 3 StR 679/93, NStZ 1994, 280, 281), liegt nicht vor.
  • BGH, 24.05.2018 - 4 StR 643/17

    Revisionsbegründung (Beschränkung der Revision auf Nichtanordnung der

  • BGH, 08.07.2010 - 4 StR 210/10

    Konkurrenzen beim bewaffneten Handeltreiben; unerlaubte Erwerb von

  • BGH, 27.11.1996 - 3 StR 317/96

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung; Absehen vom Aufrechterhalten einer früher

  • BGH, 24.11.2011 - 4 StR 331/11

    Anordnung der Sicherungsverwahrung nach der Verhängung von Jugendstrafe

  • BGH, 10.10.2006 - 1 StR 284/06

    Sicherungsverwahrung (Verwirkung einer Strafe; Auswirkung auf die Anordnung der

  • BGH, 06.06.2002 - 3 StR 113/02

    Sicherungsverwahrung; Beschränkung der Revision; Hang zu erheblichen Straftaten

  • BGH, 09.10.2001 - 5 StR 360/01

    Sicherungsverwahrung; Vorsatz (Feststellung aus dem äußeren Tatablauf);

  • BGH, 14.05.2013 - 1 StR 573/12

    Anordnung der Unterbringung in der Sicherheitsverwahrung (Voraussetzungen;

  • BGH, 04.02.2004 - 1 StR 474/03

    Sicherungsverwahrung (Hang; Beurteilungszeitpunkt für die Gefährlichkeitsprognose

  • BGH, 29.11.2001 - 5 StR 507/01

    Sicherungsverwahrung; Gesamtwürdigung (Außerachtlassung bedeutsamer Umstände:

  • BGH, 31.08.2021 - 2 StR 140/21

    Grundsätze der Strafzumessung (Wechselwirkung zwischen der verhängten Strafe und

  • BGH, 30.03.2021 - 2 StR 18/21

    Grundsätze der Strafzumessung (Wechselwirkung zwischen der verhängten Strafe und

  • BGH, 07.04.1999 - 2 StR 440/98

    Freie Beweiswürdigung, Aufklärungspflicht des Gerichts; Unterbringung in der

  • BGH, 10.04.2013 - 2 StR 1/13

    Anordnung der Unterbringung in der Sicherheitsverwahrung (Verbindung mit

  • BGH, 23.08.2000 - 3 StR 307/00

    Unterbringung in der Sicherungsverwahrung; Merkmal des "Hanges"

  • BGH, 28.05.1998 - 4 StR 17/98

    Nichtverhängung der Anordnung der Sicherungsverwahrung

  • BGH, 21.03.2002 - 5 StR 14/02

    Sicherungsverwahrung (wirksame Beschränkung des Rechtsmittels;

  • BGH, 03.08.2011 - 2 StR 190/11

    Rechtsfehlerhaft abgelehnte Sicherungsverwahrung (verfassungskonforme Anwendung;

  • BGH, 12.02.2009 - 3 StR 569/08
  • BGH, 01.08.1995 - 4 StR 404/95

    Diebstahl - Raub - Versuch - Leeres Behältnis - Zueignungsabsicht - Inhalt

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