Rechtsprechung
   BGH, 19.03.1997 - 3 StR 68/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,3892
BGH, 19.03.1997 - 3 StR 68/97 (https://dejure.org/1997,3892)
BGH, Entscheidung vom 19.03.1997 - 3 StR 68/97 (https://dejure.org/1997,3892)
BGH, Entscheidung vom 19. März 1997 - 3 StR 68/97 (https://dejure.org/1997,3892)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,3892) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Heimtückemord am durch vorherige Körperverletzung benommenen Opfer (Arglosigkeit)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 211

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1998, 545
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 04.07.1984 - 3 StR 199/84

    Zeitpunkt der Arglosigkeit

    Auszug aus BGH, 19.03.1997 - 3 StR 68/97
    Arglos ist, wer sich zu diesem Zeitpunkt keines Angriffs des Täters auf sein Leben versieht (BGHSt 32, 382 [BGH 04.07.1984 - 3 StR 199/84]).

    Hätte sie den Beginn des Drosselns nicht mehr bewußt erlebt, wäre sie - auch für den hier vorliegenden Fall, daß der Täter sein Opfer vor der Tötungshandlung mit Körperverletzungsvorsatz heimtückisch angegriffen (vgl. BGH bei Holtz MDR 1977, 282; BGHSt 19, 321, 322; 32, 382, 388) [BGH 04.07.1984 - 3 StR 199/84]und dadurch die "Benommenheit" herbeigeführt hat - nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ebenfalls nicht arglos.

  • BGH, 08.10.1969 - 3 StR 90/69

    Heimtückisch handelt, wer jemanden im Schlaf tötet - Unmittelbares Erwachen kurz

    Auszug aus BGH, 19.03.1997 - 3 StR 68/97
    Sie hätte sich dann in einem Zustand befunden, der dem der Besinnungs- oder Bewußtlosigkeit vergleichbar wäre und für den der Bundesgerichtshof bisher die Möglichkeit von Arglosigkeit ausgeschlossen hat (vgl. BGHSt 23, 119, 120; a.A. Kutzer NStZ 1994, 110, 111 [BGH 19.10.1993 - 1 StR 662/93]; vgl. weitere Nachweise bei Dreher/Tröndle, StGB, 47. Aufl. § 211 Rdn. 6 c).
  • BGH, 09.06.1964 - 1 StR 105/64

    Begriff der Heimtücke - Bewusste Ausnutzung der Arglosigkeit und/oder

    Auszug aus BGH, 19.03.1997 - 3 StR 68/97
    Hätte sie den Beginn des Drosselns nicht mehr bewußt erlebt, wäre sie - auch für den hier vorliegenden Fall, daß der Täter sein Opfer vor der Tötungshandlung mit Körperverletzungsvorsatz heimtückisch angegriffen (vgl. BGH bei Holtz MDR 1977, 282; BGHSt 19, 321, 322; 32, 382, 388) [BGH 04.07.1984 - 3 StR 199/84]und dadurch die "Benommenheit" herbeigeführt hat - nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ebenfalls nicht arglos.
  • BGH, 19.10.1993 - 1 StR 662/93

    Bindungswirkung von Absprachen außerhalb der Hauptverhandlung -

    Auszug aus BGH, 19.03.1997 - 3 StR 68/97
    Sie hätte sich dann in einem Zustand befunden, der dem der Besinnungs- oder Bewußtlosigkeit vergleichbar wäre und für den der Bundesgerichtshof bisher die Möglichkeit von Arglosigkeit ausgeschlossen hat (vgl. BGHSt 23, 119, 120; a.A. Kutzer NStZ 1994, 110, 111 [BGH 19.10.1993 - 1 StR 662/93]; vgl. weitere Nachweise bei Dreher/Tröndle, StGB, 47. Aufl. § 211 Rdn. 6 c).
  • BGH, 16.02.2012 - 3 StR 346/11

    Mord (niedrige Beweggründe, Heimtücke und Arglosigkeit); verminderte

    Sollte hingegen erst der erste Messereinsatz des Angeklagten, als das Opfer nach dem Stuhlschlag bereits benommen am Boden lag, von dem Tötungsvorsatz getragen worden sein, so wäre zum einen zu bedenken, dass die Benommenheit eines vom Täter geschlagenen Opfers gegen dessen Arglosigkeit sprechen kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. März 1997 - 3 StR 68/97, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 23 sowie vom 6. Mai 2008 - 5 StR 92/08, NStZ 2008, 569).
  • LG München I, 06.10.2020 - 1 Ks 128 Js 115661/18

    Angeklagte, Erkrankung, Freiheitsstrafe, Krankenhaus, Sicherungsverwahrung, Arzt,

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Opfer, das den Beginn des mit Tötungsvorsatz geführten Angriffs nicht bewusst erlebt, auch dann nicht arglos, wenn der Täter sein Opfer vor der Tötungshandlung mit Körperverletzungsvorsatz heimtückisch angegriffen und dadurch die Benommenheit bzw. Bewusstlosigkeit herbeigeführt hat (BGH, Beschluss vom 19.03.1997 - 3 StR 68/97).
  • LG Düsseldorf, 31.03.2016 - 1 Ks 20/15

    Verona Pooths Ex-Bodyguard zu 13 Jahren Haft verurteilt

    Daher beruhte ihre Wehrlosigkeit nicht auf ihrer Arglosigkeit, so dass die Annahme des Mordmerkmals der Heimtücke hiernach ausscheidet (vgl. BGH Beschluss vom 19. März 1997 - 3 StR 68/97 - StV 1998, 545).
  • BGH, 26.02.1998 - 4 StR 68/98

    Begründetheit einer Revision

    Es kann dahingestellt bleiben, ob das Landgericht das Mordmerkmal der Heimtücke zu Recht angenommen hat (vgl. etwa BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 6 und 23); denn angesichts der Gesamtwürdigung von Tat und Täter im übrigen schließt der Senat aus, daß das Landgericht bei der Annahme besonderer Schuldschwere (§ 57 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB) bestimmend auf die Verwirklichung zweier Mordmerkmale abgestellt hat.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht