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   BGH, 08.03.2000 - 3 StR 69/00   

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https://dejure.org/2000,8399
BGH, 08.03.2000 - 3 StR 69/00 (https://dejure.org/2000,8399)
BGH, Entscheidung vom 08.03.2000 - 3 StR 69/00 (https://dejure.org/2000,8399)
BGH, Entscheidung vom 08. März 2000 - 3 StR 69/00 (https://dejure.org/2000,8399)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Körperverletzung mit Todesfolge - Unmittelbarer Zusammenhang - Zurechnungszusammenhang - Todesfolge - Körperliche Mißhandlung - Ablehnung - Rettungsmaßnahmen - Notarzt - Selbstverantwortungsprinzip

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StGB § 227

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 227 Abs. 1
    Zurechnungszusammenhang bei der Körperverletzung mit Todesfolge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.02.1992 - 3 StR 481/91

    Körperverletzung mit Todesfolge bei Beschleunigung des Todes durch Dritten

    Auszug aus BGH, 08.03.2000 - 3 StR 69/00
    In dem Tod hat sich die der vorsätzlichen Körperverletzung anhaftende eigentümliche Gefahr dann auch tatsächlich niedergeschlagen (vgl. BGHSt 31, 96.98 ff.; BGH NStZ 1992, 333, 334).
  • BGH, 30.06.1982 - 2 StR 226/82

    Hochsitz - § 226 StGB aF (§ 227 StGB nF), Gefahrzusammenhang, Eingreifen eines

    Auszug aus BGH, 08.03.2000 - 3 StR 69/00
    In dem Tod hat sich die der vorsätzlichen Körperverletzung anhaftende eigentümliche Gefahr dann auch tatsächlich niedergeschlagen (vgl. BGHSt 31, 96.98 ff.; BGH NStZ 1992, 333, 334).
  • BGH, 09.03.1994 - 3 StR 711/93

    Keine Unterbrechung des Zurechnungszusammenhangs bei einer Körperverletzung mit

    Auszug aus BGH, 08.03.2000 - 3 StR 69/00
    Zum einen ist der Tod des Verletzten auf Grund eines Geschehensablaufs eingetreten, der nicht außerhalb der Lebenserfahrung lag (BGHR StGB § 226 Todesfolge 8), weil das Tatopfer auch in der Vergangenheit nach Körperverletzungen eine ärztliche Behandlung stets abgelehnt hatte.
  • BGH, 07.02.2017 - 5 StR 483/16

    Schwere Körperverletzung (Dauerhaftigkeit des Verlust der Gebrauchsfähigkeit

    Denn ein aus ärztlicher Sicht womöglich unvernünftiges Verhalten eines Geschädigten nach gravierender Verletzung liegt - zumal angesichts der dem Angeklagten bekannten sozialen Lebensumstände des Nebenklägers - nicht außerhalb jeder Erfahrung (vgl. zur Körperverletzung mit Todesfolge BGH, Urteil vom 9. März 1994 - 3 StR 711/93, NStZ 1994, 394; Beschluss vom 8. März 2000 - 3 StR 69/00).
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