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   BGH, 18.04.2001 - 3 StR 69/01   

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https://dejure.org/2001,2712
BGH, 18.04.2001 - 3 StR 69/01 (https://dejure.org/2001,2712)
BGH, Entscheidung vom 18.04.2001 - 3 StR 69/01 (https://dejure.org/2001,2712)
BGH, Entscheidung vom 18. April 2001 - 3 StR 69/01 (https://dejure.org/2001,2712)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Handeltreiben - Betäubungsmittel - Bande - Gesamtfreiheitsstrafe - Bandenmäßige Begehungsweise - Große Senat - Vorlage - Beteiligung - Bandenmitglied

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 265

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 30 a Abs. 1
    Bande setzt mindestens drei Mitglieder voraus

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2001, 407 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 22.03.2001 - GSSt 1/00

    Begriff der Bande

    Auszug aus BGH, 18.04.2001 - 3 StR 69/01
    Dies hat der Große Senat für Strafsachen des Bundesgerichtshofs aufgrund einer Vorlage des 4. Strafsenats vom 26. Oktober 2000 - 4 StR 284/99 (NStZ 2001, 35; vgl. auch den vorangegangenen Anfragebeschluß vom 14. März 2000 (NStZ 2000, 474)) mit Beschluß vom 22. März 2001 - GSSt 1/00 (zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt) entschieden.
  • BGH, 14.03.2000 - 4 StR 284/99

    Bandendiebstahl; Bandenmäßige Begehung; Auslegung des Tatbestandsmerkmals "unter

    Auszug aus BGH, 18.04.2001 - 3 StR 69/01
    Dies hat der Große Senat für Strafsachen des Bundesgerichtshofs aufgrund einer Vorlage des 4. Strafsenats vom 26. Oktober 2000 - 4 StR 284/99 (NStZ 2001, 35; vgl. auch den vorangegangenen Anfragebeschluß vom 14. März 2000 (NStZ 2000, 474)) mit Beschluß vom 22. März 2001 - GSSt 1/00 (zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt) entschieden.
  • BGH, 18.09.1987 - 3 StR 396/87

    Tatherrschaft bei der Einfuhr von Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 18.04.2001 - 3 StR 69/01
    Maßgebend für die Wertung, ob ein Beteiligter lediglich fremdes Tun fördert oder eine Tat gemeinschaftlich mit einem anderen als eine auch für ihn eigene begeht, muß in jedem Falle eine Gesamtbetrachtung sein, die den Grad des eigenen Interesses am Taterfolg, den Umfang der Tatbeteiligung und die Frage der Teilhabe an der Tatherrschaft oder doch des Willens dazu einbezieht (st. Rspr. vgl. u.a. BGHSt 28, 346, 348 f.; BGHR BtMG § 29 I 1 Einfuhr 4, 7, 10, 17, 19, 21, 31, 33 jeweils m.w.Nachw.).
  • BGH, 13.03.1979 - 1 StR 739/78

    Dreierbande - § 24 Abs. 2 StGB, 'Rücktritt' eines im Vorbereitungsstadium

    Auszug aus BGH, 18.04.2001 - 3 StR 69/01
    Maßgebend für die Wertung, ob ein Beteiligter lediglich fremdes Tun fördert oder eine Tat gemeinschaftlich mit einem anderen als eine auch für ihn eigene begeht, muß in jedem Falle eine Gesamtbetrachtung sein, die den Grad des eigenen Interesses am Taterfolg, den Umfang der Tatbeteiligung und die Frage der Teilhabe an der Tatherrschaft oder doch des Willens dazu einbezieht (st. Rspr. vgl. u.a. BGHSt 28, 346, 348 f.; BGHR BtMG § 29 I 1 Einfuhr 4, 7, 10, 17, 19, 21, 31, 33 jeweils m.w.Nachw.).
  • BGH, 28.07.1993 - 2 StR 359/93

    Tatbeitrag - Beihilfe - Tatherrschaft - Drogen - Steuerung - Einwirkung -

    Auszug aus BGH, 18.04.2001 - 3 StR 69/01
    Maßgebend für die Wertung, ob ein Beteiligter lediglich fremdes Tun fördert oder eine Tat gemeinschaftlich mit einem anderen als eine auch für ihn eigene begeht, muß in jedem Falle eine Gesamtbetrachtung sein, die den Grad des eigenen Interesses am Taterfolg, den Umfang der Tatbeteiligung und die Frage der Teilhabe an der Tatherrschaft oder doch des Willens dazu einbezieht (st. Rspr. vgl. u.a. BGHSt 28, 346, 348 f.; BGHR BtMG § 29 I 1 Einfuhr 4, 7, 10, 17, 19, 21, 31, 33 jeweils m.w.Nachw.).
  • BGH, 30.03.1994 - 3 StR 726/93

    Unerlaubte Einfuhr - Handeltreiben - Betäubungsmittel - Anwesenheit - Erhöhte

    Auszug aus BGH, 18.04.2001 - 3 StR 69/01
    Maßgebend für die Wertung, ob ein Beteiligter lediglich fremdes Tun fördert oder eine Tat gemeinschaftlich mit einem anderen als eine auch für ihn eigene begeht, muß in jedem Falle eine Gesamtbetrachtung sein, die den Grad des eigenen Interesses am Taterfolg, den Umfang der Tatbeteiligung und die Frage der Teilhabe an der Tatherrschaft oder doch des Willens dazu einbezieht (st. Rspr. vgl. u.a. BGHSt 28, 346, 348 f.; BGHR BtMG § 29 I 1 Einfuhr 4, 7, 10, 17, 19, 21, 31, 33 jeweils m.w.Nachw.).
  • BGH, 10.06.1987 - 3 StR 119/87

    Begriff der Einfuhr; Einfuhr in Mittäterschaft

    Auszug aus BGH, 18.04.2001 - 3 StR 69/01
    Maßgebend für die Wertung, ob ein Beteiligter lediglich fremdes Tun fördert oder eine Tat gemeinschaftlich mit einem anderen als eine auch für ihn eigene begeht, muß in jedem Falle eine Gesamtbetrachtung sein, die den Grad des eigenen Interesses am Taterfolg, den Umfang der Tatbeteiligung und die Frage der Teilhabe an der Tatherrschaft oder doch des Willens dazu einbezieht (st. Rspr. vgl. u.a. BGHSt 28, 346, 348 f.; BGHR BtMG § 29 I 1 Einfuhr 4, 7, 10, 17, 19, 21, 31, 33 jeweils m.w.Nachw.).
  • BGH, 16.10.1990 - 4 StR 414/90

    Betäubungsmittel - Bewertung eines Tatbeitrags - Unerlaubte Einfuhr - Mithilfe -

    Auszug aus BGH, 18.04.2001 - 3 StR 69/01
    Maßgebend für die Wertung, ob ein Beteiligter lediglich fremdes Tun fördert oder eine Tat gemeinschaftlich mit einem anderen als eine auch für ihn eigene begeht, muß in jedem Falle eine Gesamtbetrachtung sein, die den Grad des eigenen Interesses am Taterfolg, den Umfang der Tatbeteiligung und die Frage der Teilhabe an der Tatherrschaft oder doch des Willens dazu einbezieht (st. Rspr. vgl. u.a. BGHSt 28, 346, 348 f.; BGHR BtMG § 29 I 1 Einfuhr 4, 7, 10, 17, 19, 21, 31, 33 jeweils m.w.Nachw.).
  • BGH, 14.12.1988 - 4 StR 565/88

    Beihilfe zur versuchten unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht

    Auszug aus BGH, 18.04.2001 - 3 StR 69/01
    Maßgebend für die Wertung, ob ein Beteiligter lediglich fremdes Tun fördert oder eine Tat gemeinschaftlich mit einem anderen als eine auch für ihn eigene begeht, muß in jedem Falle eine Gesamtbetrachtung sein, die den Grad des eigenen Interesses am Taterfolg, den Umfang der Tatbeteiligung und die Frage der Teilhabe an der Tatherrschaft oder doch des Willens dazu einbezieht (st. Rspr. vgl. u.a. BGHSt 28, 346, 348 f.; BGHR BtMG § 29 I 1 Einfuhr 4, 7, 10, 17, 19, 21, 31, 33 jeweils m.w.Nachw.).
  • BGH, 22.03.1991 - 3 StR 34/91

    Einfuhr von Betäubungsmitteln - Grenze - Tabeitrag - Täterschaft - Teilnahme -

    Auszug aus BGH, 18.04.2001 - 3 StR 69/01
    Maßgebend für die Wertung, ob ein Beteiligter lediglich fremdes Tun fördert oder eine Tat gemeinschaftlich mit einem anderen als eine auch für ihn eigene begeht, muß in jedem Falle eine Gesamtbetrachtung sein, die den Grad des eigenen Interesses am Taterfolg, den Umfang der Tatbeteiligung und die Frage der Teilhabe an der Tatherrschaft oder doch des Willens dazu einbezieht (st. Rspr. vgl. u.a. BGHSt 28, 346, 348 f.; BGHR BtMG § 29 I 1 Einfuhr 4, 7, 10, 17, 19, 21, 31, 33 jeweils m.w.Nachw.).
  • BGH, 26.10.2000 - 4 StR 284/99

    Vorlage; Grundsätzliche Bedeutung; (Schwerer) Bandendiebstahl; Bandenmäßige

  • BGH, 08.11.1989 - 3 StR 377/89

    Mittäterschaft bei unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln

  • BGH, 14.02.2002 - 4 StR 281/01

    Bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Diese neue Rechtsprechung gilt - unabhängig davon, ob sie sich zugunsten oder zu Lasten eines Angeklagten auswirkt - auch für "Altfälle" (vgl. BVerfG NStZ 1990, 537 (zu § 316 StGB); Gribbohm in LK 11. Aufl. § 2 Rdn. 38 m.w.N.; für den Bandenbegriff des Betäubungsmittelgesetzes vgl. BGH, Beschluß vom 18. April 2001 - 3 StR 69/01).
  • BGH, 11.09.2003 - 1 StR 146/03

    Bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Diese neue Rechtsprechung gilt auch für Altfälle, unabhängig davon, ob sie sich zugunsten oder zu Lasten des Angeklagten auswirkt - hier für die Beschaffungsfahrten im Januar und Februar 2001 (BGH, Beschluß vom 18. April 2001 - 3 StR 69/01; vgl. BVerfG NStZ 1990, 537 (zu § 316 StGB)).
  • BGH, 27.05.2004 - 4 StR 41/04

    Bandenmäßiges Handeltreiben (Anwendung des neuen Bandenbegriffs; auf eine gewisse

    Diese Voraussetzung zur Annahme einer Bande ist auch nach der geänderten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erforderlich (vgl. BGHSt 46, 321, 329; BGH StV 2001, 407; BGH, Urteil vom 11. September 2003 - 1 StR 146/03).
  • BGH, 08.05.2007 - 1 StR 203/07

    Bandenmäßiges Handeltreiben (Feststellungen; keine Bande bei Gegenüberstehen in

    Eine Bande liegt nämlich nur bei einem Zusammenschluss von mindestens drei Personen vor (BGH StV 2001, 407).
  • BGH, 12.06.2001 - 4 StR 67/01

    Unerlaubte bandenmäßige Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Für den Bandenbegriff nach den Vorschriften des Betäubungsmittelgesetzes kann jedoch nichts anderes gelten (vgl. auch BGH, Beschluß vom 18. April 2001 - 3 StR 69/01).
  • LG Bielefeld, 25.07.2019 - 9 KLs 9/19
    Eine bandenmäßige Begehung setzt den Zusammenschluss von mindestens drei Personen, den Willen zur Bindung für die Zukunft und eine gewisse Dauer voraus (BGH NStZ 2001, 421; StV 2001, 407).
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