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   BGH, 03.05.1991 - 3 StR 70/91   

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https://dejure.org/1991,8650
BGH, 03.05.1991 - 3 StR 70/91 (https://dejure.org/1991,8650)
BGH, Entscheidung vom 03.05.1991 - 3 StR 70/91 (https://dejure.org/1991,8650)
BGH, Entscheidung vom 03. Mai 1991 - 3 StR 70/91 (https://dejure.org/1991,8650)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Beurteilung der Wirksamkeit des schriftlichen Rechtsmittelverzichts mittels dessen Inhalt - Widerruf des Rechtsmittelverzichts nur bis zum Eingang des Verzichts beim zuständigen Gericht

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 02.03.1988 - 2 StR 46/88

    Widerruf eines wirksam erklärten Rechtmittelverzichts

    Auszug aus BGH, 03.05.1991 - 3 StR 70/91
    Danach kann er weder widerrufen noch angefochten werden (vgl. BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 1, 2 und 4).
  • BGH, 04.08.1987 - 5 StR 337/87

    Möglichkeit der Rückgängigmachung der Zurücknahme eines Rechtsmittels

    Auszug aus BGH, 03.05.1991 - 3 StR 70/91
    Danach kann er weder widerrufen noch angefochten werden (vgl. BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 1, 2 und 4).
  • BGH, 04.09.1986 - 1 StR 461/86
    Auszug aus BGH, 03.05.1991 - 3 StR 70/91
    Danach kann er weder widerrufen noch angefochten werden (vgl. BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 1, 2 und 4).
  • BGH, 02.09.1960 - 4 StR 311/60
    Auszug aus BGH, 03.05.1991 - 3 StR 70/91
    Zwar ist eine Revision dann als zulässig anzusehen, wenn Rechtsmitteleinlegung und Rechtsmittelverzicht am selben Tage innerhalb der Anfechtungsfrist beim zuständigen Gericht eingegangen sind und unter Verwendung aller verfügbaren Beweismittel nicht geklärt werden kann, welche der beiden Erklärungen eher bei Gericht eingegangen ist (vgl. BGH NJW 1960, 2202; Ruß KK 2. Aufl. § 302 Rdn. 16).
  • BGH, 15.06.2016 - 1 StR 72/16

    Strafzumessung (Berücksichtigung der Art des Rauschgifts und seiner

    Nach Einholung dienstlicher Erklärungen durch den Senat im Freibeweisverfahren zur zeitlichen Abfolge des Eingangs der oben genannten Schreiben konnte letztlich nicht zweifelsfrei geklärt werden, welches der beiden Schreiben früher beim zuständigen Gericht eingegangen ist, sodass die Revision als zulässig anzusehen ist (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 2. September 1960 - 4 StR 311/60, NJW 1960, 2202; vom 3. Mai 1991 - 3 StR 70/91 und vom 19. Mai 1994 - 1 StR 132/94, NStZ 1994, 447).
  • BGH, 19.05.1994 - 1 StR 132/94

    Rechtsmittelrücknahme - Befangenheitsantrag - Widerruf - Ablehnung eines Richters

    Mit seinem erst am 15. April 1994 urschriftlich beim Bundesgerichtshof eingegangenen Schreiben vom 5. April 1994 hat der Angeklagte seine Revision nicht wirksam zurückgenommen, weil gleichzeitig der Widerruf durch eigenes Schreiben des Angeklagten vom 13. April 1994 und Schriftsatz seines Verteidigers vom selben Tage erklärt worden ist (vgl. § 130 Abs. 1 Satz 2 BGB sowie BGH NJW 1960, 2202 f. und BGH, Beschl. vom 3. Mai 1991 - 3 StR 70/91 - bei Kusch NStZ 1992, 29).
  • BGH, 19.12.1996 - 1 StR 620/96
    Der Widerruf dieser Erklärung wäre nur dann wirksam geworden, wenn er vor oder spätestens zeitgleich mit der Rechtsmittelrücknahme eingegangen wäre (BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 1, 2 und 4; BGH, Beschluß vom 3. Mai 1991 - 3 StR 70/91; BGH NJW 1960, 2262 f.; Ruß in KK 3. Aufl. § 302 Rdn. 16).
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