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BGH, 12.02.1953 - 3 StR 718/52 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Begünstigungsabsicht bei Handeln in Absicht der Erlangung des Fahrlohns - Abgrenzung zwischen Beweggrund und Zweck der Handlung - Vorstellung des Erfolgs der Begünstigung als subjektive Voraussetzung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 4, 107
- NJW 1953, 835
Wird zitiert von ... (32) Neu Zitiert selbst (9)
- RG, 01.06.1920 - II 427/20
Was versteht § 346 StGB. unter der Absicht, jemand der gesetzlichen Strafe …
Auszug aus BGH, 12.02.1953 - 3 StR 718/52
In der Rechtsprechung des Reichsgerichts war stets anerkannt, dass das Strafgesetzbuch mit dem Wort "Absicht" oder gleichbedeutenden Wendungen wie "um zu" und "zu dem Zwecke" nicht überall denselben Begriff verbindet und dass sich die Auslegung dieses Merkmals im Einzelfall nach der rechtlichen Natur des Vergehens und nach dem jeweils verfolgten gesetzgeberischen Zweck der Strafdrohung richten muss (vgl RGSt 54, 351).Es genüge aber, dass der Wille des Täters auf den Erfolg der Strafvereitelung oder Vorteilssicherung gerichtet sei und dass er zu diesem Zweck die begünstigende Handlung vornehme, dass es ihm also auf diesen Erfolg ankomme; der Beweggrund könne in der Vorstellung eines anderen aussergesetzlichen Erfolges liegen (vgl RGSt 23, 105; 32, 24; 54, 351; 55, 126).
- RG, 22.12.1921 - 760/21
1. Kann ein gewerbsmäßiges Jagdvergehen im Fortsetzungszusammenhang begangen …
Auszug aus BGH, 12.02.1953 - 3 StR 718/52
Für den Tatbestand der Begünstigung hat dies die Strafkammer bereits mit Recht angenommen (vgl RGSt 17, 227; 56, 326). - RG, 01.02.1899 - 227/99
Inwiefern muß bei dem Vergehen der Begünstigung die Absicht dahin gehen, einen …
Auszug aus BGH, 12.02.1953 - 3 StR 718/52
Es genüge aber, dass der Wille des Täters auf den Erfolg der Strafvereitelung oder Vorteilssicherung gerichtet sei und dass er zu diesem Zweck die begünstigende Handlung vornehme, dass es ihm also auf diesen Erfolg ankomme; der Beweggrund könne in der Vorstellung eines anderen aussergesetzlichen Erfolges liegen (vgl RGSt 23, 105; 32, 24; 54, 351; 55, 126).
- RG, 19.11.1920 - II 1176/20
Schließt das Wort "wissentlich" in § 257 StGB. den bedingten Vorsatz aus?
Auszug aus BGH, 12.02.1953 - 3 StR 718/52
Es genüge aber, dass der Wille des Täters auf den Erfolg der Strafvereitelung oder Vorteilssicherung gerichtet sei und dass er zu diesem Zweck die begünstigende Handlung vornehme, dass es ihm also auf diesen Erfolg ankomme; der Beweggrund könne in der Vorstellung eines anderen aussergesetzlichen Erfolges liegen (vgl RGSt 23, 105; 32, 24; 54, 351; 55, 126). - RG, 05.03.1888 - 194/88
Nach welchen Grundsätzen ist die Teilnahme Dritter an der Verübung einzelner an …
Auszug aus BGH, 12.02.1953 - 3 StR 718/52
Für den Tatbestand der Begünstigung hat dies die Strafkammer bereits mit Recht angenommen (vgl RGSt 17, 227; 56, 326). - RG, 10.05.1892 - 1152/92
Genügt zum Thatbestande der Begünstigung die Vornahme einer Handlung mit dem …
Auszug aus BGH, 12.02.1953 - 3 StR 718/52
Es genüge aber, dass der Wille des Täters auf den Erfolg der Strafvereitelung oder Vorteilssicherung gerichtet sei und dass er zu diesem Zweck die begünstigende Handlung vornehme, dass es ihm also auf diesen Erfolg ankomme; der Beweggrund könne in der Vorstellung eines anderen aussergesetzlichen Erfolges liegen (vgl RGSt 23, 105; 32, 24; 54, 351; 55, 126). - RG, 18.04.1916 - IV 160/16
Was versteht § 268 StGB. unter "Absicht"?
Auszug aus BGH, 12.02.1953 - 3 StR 718/52
In diesem Sinne wurde das Merkmal der Absicht z.B. in § 263 StGB (vgl RGSt 55, 257) und in § 268 StGB a.F. (vgl RGSt 50, 55) ausgelegt. - RG, 21.02.1921 - III 975/20
Genügt im § 263 StGB. bezüglich der Rechtswidrigkeit des erstrebten …
Auszug aus BGH, 12.02.1953 - 3 StR 718/52
In diesem Sinne wurde das Merkmal der Absicht z.B. in § 263 StGB (vgl RGSt 55, 257) und in § 268 StGB a.F. (vgl RGSt 50, 55) ausgelegt. - RG, 20.11.1923 - IV 498/23
1. Ist persönliche und sachliche Begünstigung schon zu einem Zeitpunkte möglich, …
Auszug aus BGH, 12.02.1953 - 3 StR 718/52
In § 257 StGB wird dagegen, die Absicht auf den eigentlichen Erfolg des Verbrechenstatbestandes bezogen, nämlich die Strafvereitelung und die Vorteilssicherung, wenn auch die Vollendung der Straftat von der Erreichung dieses Zieles nicht abhängt (vgl RGSt 58, 13).
- BGH, 01.08.2000 - 5 StR 624/99
Anonymer Kapitaltransfer ins Ausland durch Bankmitarbeiter als Beihilfe zur …
Vielmehr muß die Absicht des Hilfeleistenden hinzukommen, dem Vortäter die Vorteile der Tat zu sichern, ohne daß dies allerdings der einzige Zweck des Tuns sein muß (vgl. nur. BGHSt 4, 107;… Tröndle/Fischer, StGB 49. Aufl. § 257 Rdn. 9). - BGH, 02.06.2021 - 3 StR 21/21
Begriff der kriminellen Vereinigung (übergeordnetes gemeinsames Interesse; …
Für eine solche Absicht muss es dem Täter - unabhängig vom Beweggrund seines Tuns - darauf ankommen, im Interesse des Vortäters die Wiederherstellung des gesetzmäßigen, durch die Vortat beeinträchtigten Zustandes zu verhindern oder zu erschweren (vgl. BGH, Urteil vom 12. Februar 1953 - 3 StR 718/52, BGHSt 4, 107, 108 f.; Beschluss vom 7. April 2020 - 6 StR 34/20, NStZ-RR 2020, 175). - BGH, 23.02.1961 - 4 StR 7/61
verlorene Bahnfahrkarte - § 263 StGB, 'Absicht', 'sichere und erwünschte Folge'
So sind die Worte "um ... zu" in § 257 StGB aufzufassen (BGHSt 4, 107, 108) [BGH 12.02.1953 - 3 StR 718/52].Nur beiläufig wird in der Entscheidung BGHSt 4, 107 auf die Rechtsprechung des Reichsgerichts hingewiesen, die unter Absicht im Betrugstatbestand "die den Willen bewegende Vorstellung eines bestimmten Erfolgs" verstanden habe.
- BGH, 09.05.2000 - 1 StR 106/00
Strafvereitelung durch Verteidigerhandeln
Absicht setzt zielgerichtetes Handeln voraus (BGH NStZ 1997, 236;… vgl. auch BGHR StGB § 257 Abs. 1 Absicht 1), wobei allerdings die Vorstellung von der Strafvereitelung nicht der einzige Beweggrund des Täters sein muß (BGHSt 4, 107). - LG München I, 08.04.2003 - 4 KLs 305 Js 52373/00
Kursmanipulation durch unrichtige Darstellung
Der Tatbestand setzte also explizit eine Absicht voraus (Die Frage, ob die Formulierung "um ... einzuwirken" eine Absicht voraussetzt, hat das Reichsgericht nicht zu prüfen gehabt, da das Landgericht Bremen eine Absicht des Angeklagten bereits festgestellt hatte und dies nicht von der Revision gerügt wurde; zu dieser Frage siehe auch BGHSt 4, 107). - BGH, 06.02.1963 - 3 StR 58/62 Hieran hält er fest; er befindet sich im übrigen auch in grundsätzlicher Übereinstimmung mit den Erwägungen, die der 4. Strafsenat in dem Beschluß BGHSt 16, 1, 6f zum Absichtsbegriff beim Betrug angestellt hat, und denen ähnliche Erörterungen zum inneren Tatbestand bei der Begünstigung (BGHSt 4, 107, 108), beim räuberischen Diebstahl (BGHSt 13, 64) und bei der Erpressung (BGH NJW 1953, 1400) vorausgegangen sind.
- BGH, 31.07.1992 - 2 StR 259/92
Anforderungen an die Garantenstellung bei Unterlassungstaten - Begehung von …
Eine Begünstigungsabsicht kann zwar auch dann vorliegen, wenn der Täter die Vorteilssicherung nur als Zwischenziel zur Erreichung eines weiteren Zieles anstrebt, wenn es ihm also auf dieses Zwischenziel ankommt (vgl. BGHSt 4, 107). - BGH, 06.04.1964 - II ZR 11/62
Begünstigung durch sozial gerechtfertigte Zahlung?
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Frankfurt, 28.11.2019 - 3 U 225/18 Hierunter ist der zielgerichtete Wille zu verstehen (BGH NJW 1953, 835; StV 1985, 505; 1993, 27; NStZ 2000, 31; 2008, 516; OLG Düsseldorf NJW 1979, 2320).
Diese Zielsetzung muss sein Verhalten bestimmt haben, jedoch nicht der einzige Zweck des Handelns oder dessen Beweggrund gewesen sein (BGH NJW 1953, 835; BGH bei Holtz MDR 1985, 445 (447); BGH NStZ 1992, 540).
- OLG Frankfurt, 29.10.2020 - 3 U 72/20 Hierfür bedarf es eines zielgerichteten Willens (BGH NJW 1953, 835; StV 1985, 505; 1993, 27; NStZ 2000, 31; 2008, 516; OLG Düsseldorf NJW 1979, 2320).
Diese Zielsetzung muss sein Verhalten bestimmt haben, braucht jedoch nicht der einzige Zweck des Handelns oder dessen Beweggrund gewesen sein (BGH NJW 1953, 835; BGH bei Holtz MDR 1985, 445 (447); BGH NStZ 1992, 540).
- BGH, 01.07.1959 - 2 StR 220/59
Liebesschwindel
- BGH, 07.04.2020 - 6 StR 34/20
Begünstigung (Vorteilssicherungsabsicht)
- BGH, 03.11.1959 - 1 StR 425/59
- BGH, 28.11.1962 - 3 StR 39/62
Freispruch von der Anklage eines Vergehens - Vorliegen einer Absicht
- BGH, 30.01.1985 - 2 StR 704/84
Verurteilung wegen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Transport von Geldern …
- BGH, 21.01.1954 - 3 StR 314/53
- BGH, 21.12.1955 - 6 StR 113/55
- OLG Düsseldorf, 22.03.1979 - 5 Ss 621/78
- BGH, 12.11.1975 - 2 StR 318/75
Strafbarkeit wegen Meineids - Anforderungen an die Rüge der Verletzung des …
- OLG Zweibrücken, 29.05.1995 - 1 Ss 285/94
- BGH, 04.07.1961 - 1 StR 183/61
Bewertung einer Aufklärungsrüge als unzulässige Angriffe gegen die von …
- BGH, 19.12.1961 - 1 StR 486/61
Erstattung notwendiger Auslagen - Fahrlässiges Verschulden hinsichtlich eines …
- BGH, 28.10.1954 - 1 StR 285/54
Misshandlung von Häftlingen (zum Teil mit Todesfolge), Vergewaltigung eines …
- BGH, 15.06.1954 - 2 StR 286/53
Rechtsmittel
- BGH, 05.01.1954 - 1 StR 304/53
Rechtsmittel
- BGH, 26.06.1953 - 2 StR 99/53
Rechtsmittel
- BGH, 18.06.1953 - 5 StR 979/52
Rechtsmittel
- BGH, 28.02.1956 - 2 StR 431/55
Rechtsmittel
- BGH, 05.11.1953 - 3 StR 121/53
Rechtsmittel
- BGH, 06.12.1955 - 5 StR 458/55
Rechtsmittel
- BGH, 25.10.1955 - 2 StR 267/55
Rechtsmittel
- BGH, 27.01.1955 - 3 StR 347/54
Rechtsmittel