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   BGH, 12.02.1953 - 3 StR 718/52   

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BGH, 12.02.1953 - 3 StR 718/52 (https://dejure.org/1953,176)
BGH, Entscheidung vom 12.02.1953 - 3 StR 718/52 (https://dejure.org/1953,176)
BGH, Entscheidung vom 12. Februar 1953 - 3 StR 718/52 (https://dejure.org/1953,176)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Begünstigungsabsicht bei Handeln in Absicht der Erlangung des Fahrlohns - Abgrenzung zwischen Beweggrund und Zweck der Handlung - Vorstellung des Erfolgs der Begünstigung als subjektive Voraussetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 4, 107
  • NJW 1953, 835
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (9)

  • RG, 01.06.1920 - II 427/20

    Was versteht § 346 StGB. unter der Absicht, jemand der gesetzlichen Strafe

    Auszug aus BGH, 12.02.1953 - 3 StR 718/52
    In der Rechtsprechung des Reichsgerichts war stets anerkannt, dass das Strafgesetzbuch mit dem Wort "Absicht" oder gleichbedeutenden Wendungen wie "um zu" und "zu dem Zwecke" nicht überall denselben Begriff verbindet und dass sich die Auslegung dieses Merkmals im Einzelfall nach der rechtlichen Natur des Vergehens und nach dem jeweils verfolgten gesetzgeberischen Zweck der Strafdrohung richten muss (vgl RGSt 54, 351).

    Es genüge aber, dass der Wille des Täters auf den Erfolg der Strafvereitelung oder Vorteilssicherung gerichtet sei und dass er zu diesem Zweck die begünstigende Handlung vornehme, dass es ihm also auf diesen Erfolg ankomme; der Beweggrund könne in der Vorstellung eines anderen aussergesetzlichen Erfolges liegen (vgl RGSt 23, 105; 32, 24; 54, 351; 55, 126).

  • RG, 22.12.1921 - 760/21

    1. Kann ein gewerbsmäßiges Jagdvergehen im Fortsetzungszusammenhang begangen

    Auszug aus BGH, 12.02.1953 - 3 StR 718/52
    Für den Tatbestand der Begünstigung hat dies die Strafkammer bereits mit Recht angenommen (vgl RGSt 17, 227; 56, 326).
  • RG, 01.02.1899 - 227/99

    Inwiefern muß bei dem Vergehen der Begünstigung die Absicht dahin gehen, einen

    Auszug aus BGH, 12.02.1953 - 3 StR 718/52
    Es genüge aber, dass der Wille des Täters auf den Erfolg der Strafvereitelung oder Vorteilssicherung gerichtet sei und dass er zu diesem Zweck die begünstigende Handlung vornehme, dass es ihm also auf diesen Erfolg ankomme; der Beweggrund könne in der Vorstellung eines anderen aussergesetzlichen Erfolges liegen (vgl RGSt 23, 105; 32, 24; 54, 351; 55, 126).
  • RG, 19.11.1920 - II 1176/20

    Schließt das Wort "wissentlich" in § 257 StGB. den bedingten Vorsatz aus?

    Auszug aus BGH, 12.02.1953 - 3 StR 718/52
    Es genüge aber, dass der Wille des Täters auf den Erfolg der Strafvereitelung oder Vorteilssicherung gerichtet sei und dass er zu diesem Zweck die begünstigende Handlung vornehme, dass es ihm also auf diesen Erfolg ankomme; der Beweggrund könne in der Vorstellung eines anderen aussergesetzlichen Erfolges liegen (vgl RGSt 23, 105; 32, 24; 54, 351; 55, 126).
  • RG, 05.03.1888 - 194/88

    Nach welchen Grundsätzen ist die Teilnahme Dritter an der Verübung einzelner an

    Auszug aus BGH, 12.02.1953 - 3 StR 718/52
    Für den Tatbestand der Begünstigung hat dies die Strafkammer bereits mit Recht angenommen (vgl RGSt 17, 227; 56, 326).
  • RG, 10.05.1892 - 1152/92

    Genügt zum Thatbestande der Begünstigung die Vornahme einer Handlung mit dem

    Auszug aus BGH, 12.02.1953 - 3 StR 718/52
    Es genüge aber, dass der Wille des Täters auf den Erfolg der Strafvereitelung oder Vorteilssicherung gerichtet sei und dass er zu diesem Zweck die begünstigende Handlung vornehme, dass es ihm also auf diesen Erfolg ankomme; der Beweggrund könne in der Vorstellung eines anderen aussergesetzlichen Erfolges liegen (vgl RGSt 23, 105; 32, 24; 54, 351; 55, 126).
  • RG, 18.04.1916 - IV 160/16

    Was versteht § 268 StGB. unter "Absicht"?

    Auszug aus BGH, 12.02.1953 - 3 StR 718/52
    In diesem Sinne wurde das Merkmal der Absicht z.B. in § 263 StGB (vgl RGSt 55, 257) und in § 268 StGB a.F. (vgl RGSt 50, 55) ausgelegt.
  • RG, 21.02.1921 - III 975/20

    Genügt im § 263 StGB. bezüglich der Rechtswidrigkeit des erstrebten

    Auszug aus BGH, 12.02.1953 - 3 StR 718/52
    In diesem Sinne wurde das Merkmal der Absicht z.B. in § 263 StGB (vgl RGSt 55, 257) und in § 268 StGB a.F. (vgl RGSt 50, 55) ausgelegt.
  • RG, 20.11.1923 - IV 498/23

    1. Ist persönliche und sachliche Begünstigung schon zu einem Zeitpunkte möglich,

    Auszug aus BGH, 12.02.1953 - 3 StR 718/52
    In § 257 StGB wird dagegen, die Absicht auf den eigentlichen Erfolg des Verbrechenstatbestandes bezogen, nämlich die Strafvereitelung und die Vorteilssicherung, wenn auch die Vollendung der Straftat von der Erreichung dieses Zieles nicht abhängt (vgl RGSt 58, 13).
  • BGH, 01.08.2000 - 5 StR 624/99

    Anonymer Kapitaltransfer ins Ausland durch Bankmitarbeiter als Beihilfe zur

    Vielmehr muß die Absicht des Hilfeleistenden hinzukommen, dem Vortäter die Vorteile der Tat zu sichern, ohne daß dies allerdings der einzige Zweck des Tuns sein muß (vgl. nur. BGHSt 4, 107; Tröndle/Fischer, StGB 49. Aufl. § 257 Rdn. 9).
  • BGH, 02.06.2021 - 3 StR 21/21

    Begriff der kriminellen Vereinigung (übergeordnetes gemeinsames Interesse;

    Für eine solche Absicht muss es dem Täter - unabhängig vom Beweggrund seines Tuns - darauf ankommen, im Interesse des Vortäters die Wiederherstellung des gesetzmäßigen, durch die Vortat beeinträchtigten Zustandes zu verhindern oder zu erschweren (vgl. BGH, Urteil vom 12. Februar 1953 - 3 StR 718/52, BGHSt 4, 107, 108 f.; Beschluss vom 7. April 2020 - 6 StR 34/20, NStZ-RR 2020, 175).
  • BGH, 23.02.1961 - 4 StR 7/61

    verlorene Bahnfahrkarte - § 263 StGB, 'Absicht', 'sichere und erwünschte Folge'

    So sind die Worte "um ... zu" in § 257 StGB aufzufassen (BGHSt 4, 107, 108) [BGH 12.02.1953 - 3 StR 718/52].

    Nur beiläufig wird in der Entscheidung BGHSt 4, 107 auf die Rechtsprechung des Reichsgerichts hingewiesen, die unter Absicht im Betrugstatbestand "die den Willen bewegende Vorstellung eines bestimmten Erfolgs" verstanden habe.

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