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   BGH, 14.07.1971 - 3 StR 73/71   

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BGH, 14.07.1971 - 3 StR 73/71 (https://dejure.org/1971,753)
BGH, Entscheidung vom 14.07.1971 - 3 StR 73/71 (https://dejure.org/1971,753)
BGH, Entscheidung vom 14. Juli 1971 - 3 StR 73/71 (https://dejure.org/1971,753)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit einer erneuten förmlichen Beratung nach Wiedereintritt in eine Verhandlung - Aufnahme einer Verhandlung nach den Schlussvorträgen des Staatsanwalts und des Verteidigers - Findung eines Urteils ohne erneuter Beratung eines Gerichts - Erforderlichkeit einer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GVG §§ 192 ff.; StPO (1971) § 260, § 261

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 24, 170
  • NJW 1971, 2082
  • MDR 1971, 938
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 29.11.1963 - 4 StR 352/63

    Anforderungen an die Urteilsberatung und die Beteiligung der Schöffen daran -

    Auszug aus BGH, 14.07.1971 - 3 StR 73/71
    Bei diesem nur mit größter Zurückhaltung anzuwendenden Verfahren (BGHSt 19, 156), das das Gericht der Notwendigkeit abermaligen Verlassens des Sitzungsraums enthebt, muß das erneute Einverständnis aber in äußerlich erkennbarer Weise herbeigeführt werden, und es ist nur dort angängig, wo bei der Entscheidung einfacher Fragen rascheste Verständigung möglich ist (Eb. Schmidt, GVG, § 193 Rdn. 8; RGSt 42, 85; OGHSt 2, 193, 195, 197; BGH, a.a.O.).
  • RG, 01.12.1908 - V 750/08

    Zu welchem Zeitpunkte und in welcher Weise müssen die Beratung und Abstimmung

    Auszug aus BGH, 14.07.1971 - 3 StR 73/71
    Bei diesem nur mit größter Zurückhaltung anzuwendenden Verfahren (BGHSt 19, 156), das das Gericht der Notwendigkeit abermaligen Verlassens des Sitzungsraums enthebt, muß das erneute Einverständnis aber in äußerlich erkennbarer Weise herbeigeführt werden, und es ist nur dort angängig, wo bei der Entscheidung einfacher Fragen rascheste Verständigung möglich ist (Eb. Schmidt, GVG, § 193 Rdn. 8; RGSt 42, 85; OGHSt 2, 193, 195, 197; BGH, a.a.O.).
  • BVerfG, 12.01.1983 - 2 BvR 864/81

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Zugang zu sog. Spurenakten

    Diese Aufgabe des Staatsanwalts, der gegebenenfalls Rechtsmittel auch zugunsten des Beschuldigten einzulegen (§§ 296 Abs. 2, 301 StPO ) und den Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens zugunsten des Verurteilten zu stellen hat (§ 365 StPO ), schließt es aus, ihn auch nur formell im Strafverfahren als Partei zu begreifen (vgl. BGHSt 15, 155 (159); 24, 170 (171); OLG Stuttgart, NJW 1974, S. 1394 (1395); Schäfer in Löwe/Rosenberg, StPO , 23. Aufl., Einl., Kap. 13, Rdnr. 44; Schütz in Festschrift für Küchenhoff, 1972, S. 985 (992 f.); Wendisch in Festschrift für Schäfer, 1980, S. 243 (247 f)).
  • BGH, 29.11.2013 - BLw 4/12

    Landwirtschaftsverfahren: Formerfordernis bei Beschlüssen; richterliche

    Ausnahmsweise kommen aus Zweckmäßigkeitsgründen auch vereinfachte Formen der Beratung und Abstimmung in Betracht, etwa - über einfache Fragen - durch kurze, formlose Verständigung im Sitzungssaal (BGH, Beschluss vom 31. Juli 1992 - 3 StR 200/92, NJW 1992, 3181 f.; Urteil vom 14. Juli 1971 - 3 StR 73/71, BGHSt 24, 170, 171; RGSt 42, 85, 86 - jeweils zur Frage, ob nachträgliche Erkenntnisse aus der weiteren Verhandlung das zuvor beratene Ergebnis in Frage stellen; Kissel/Mayer, GVG, 7. Aufl., § 193 Rn. 32) oder durch Entscheidung im sogenannten Umlaufverfahren, also durch schriftliche Beratung und Abstimmung aufgrund eines Entscheidungsentwurfs (Senat, Urteil vom 28. November 2008 - LwZR 4/08, NJW-RR 2009, 286 Rn. 8; Versäumnisurteil vom 24. April 2009 - LwZR 3/08, juris Rn. 8 [insoweit nicht in GuT 2010, 110 abgedruckt]; BVerwG, NJW 1992, 257; BSG, Beschluss vom 11. Februar 2000 - B 2 U 324/99, juris Rn. 6 [für Entscheidungen nach § 153 Abs. 4 SGG, an denen ausschließlich Berufsrichter beteiligt sind]; ausdrücklich beschränkt auf Berufsrichter Keller in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10. Aufl., § 61 Rn. 9a; ablehnend zum Umlaufverfahren insgesamt: Papsthart, DRiZ 1971, 18 f.; Künzl, ZZP 104 (1991), 150, 187 [bezogen auf ehrenamtliche Richter]).
  • BGH, 31.07.1992 - 3 StR 200/92

    Erneute Beratung durch kurze Verständigung im Sitzungssaal nach Wiedereintritt in

    Nach Wiedereintritt in die Verhandlung ist Voraussetzung für eine erneute Beratung in der Form einer kurzen Verständigung im Sitzungssaal, daß bei der Entscheidung einfacher Fragen rascheste Verständigung möglich ist; nicht erforderlich ist, daß der neue Verhandlungsteil ohne jeden sachlichen Gehalt bleibt (wie BGHSt 24, 170 [BGH 14.07.1971 - 3 StR 73/71] = NJW 1971, 2082).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist nach Wiedereintritt in die Verhandlung eine erneute Beratung in der Form einer kurzen Verständigung des Gerichts im Sitzungssaal zulässig, wenn bei der Entscheidung einfacher Fragen rascheste Verständigung möglich ist (BGHSt 24, 170, 171 [BGH 14.07.1971 - 3 StR 73/71] m.w.N.).

    In der grundlegenden Entscheidung BGHSt 24, 170, 171 [BGH 14.07.1971 - 3 StR 73/71], die mit der dort zitierten früheren Rechtsprechung übereinstimmt, war zwischen zwei Ausnahmealternativen unterschieden worden: Ist der neue Verhandlungsteil ohne jeden sachlichen Gehalt, weil etwa nach einem Hinweis nach § 265 StPO keinerlei Erklärungen abgegeben worden waren, ist auch keine neuerliche Beratung erforderlich (aaO. S. 171 Absatz 1).

    Bei dieser Sachlage ist der Senat nicht gehindert, auf der Grundlage der bisherigen Rechtsprechung in BGHSt 24, 170, 171 [BGH 14.07.1971 - 3 StR 73/71] zu entscheiden; ein Abweichen im Sinne des § 136 Abs. 1 GVG liegt nicht vor.

  • BGH, 27.08.1991 - 1 StR 505/91

    Erneute Beratungspflicht des Gerichts bei Wiedereintretung in Verhandlungen

    Tritt das Gericht nach den Schlußvorträgen und nach der Beratung erneut in die Verhandlung ein, muß es vor Verkündung des Urteils nochmals beraten (BGHSt 19, 156; 24, 170 [BGH 14.07.1971 - 3 StR 73/71]; BGH NJW 1987, 3210; BGH NStZ 1988, 470).

    Vielmehr hat es der Bundesgerichtshof zugelassen, daß die nochmalige Beratung in der Form einer kurzen Verständigung zwischen dem Vorsitzenden und den beisitzenden Richtern darüber stattfindet, daß es bei dem beschlossenen Urteil verbleiben soll (BGHSt 19, 156, 157; 24, 170, 171) [BGH 14.07.1971 - 3 StR 73/71].

    Bei diesem nur "mit größter Zurückhaltung" (BGHSt 19, 156, 157) anzuwendenden Verfahren muß das Einverständnis aber in äußerlich erkennbarer Weise herbeigeführt werden, und dieses Verfahren ist nur dort zulässig, wo bei der Entscheidung einfacher Fragen rascheste Verständigung möglich ist (BGHSt 24, 170, 171) [BGH 14.07.1971 - 3 StR 73/71].

    Jedenfalls war hier keiner der seltenen Ausnahmefälle gegeben, in dem der neue Verhandlungsteil ohne jeden sachlichen Gehalt geblieben und in dem deshalb rascheste Verständigung möglich war (vgl. BGHSt 24, 170, 171 [BGH 14.07.1971 - 3 StR 73/71]; BGH NJW 1987, 3210; BGH, Urteil vom 02. August 1960 - 1 StR 249/60; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg 24. Auflage § 258 StPO Rdn. 49).

  • OLG Düsseldorf, 12.12.1997 - VI 1/97

    GPS-Überwachung - § 100c Abs. 1 Nr. 1b StPO

    Sie ist ein den Gerichten gleichgeordnetes Organ der Strafrechtspflege (vgl. BGHSt 24, 170, 171, Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 43. A. 1997, Vor § 141 GVG Rdnr. 1) und in ihren Verrichtungen von den Gerichten unabhängig (§ 150 GVG).
  • BGH, 25.11.1997 - 5 StR 458/97

    Erfolg einer Revision mit einer Verfahrensrüge - Vergewaltigung in Tateinheit mit

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muß das Gericht, wenn nach den Schlußvorträgen und der Beratung über das Urteil erneut in die Verhandlung eingetreten worden war, vor der Urteilsverkündung erneut beraten (BGHSt 19, 156 f.; BGHSt 24, 170 f. [BGH 14.07.1971 - 3 StR 73/71]; BGH NJW 1987, 3210; BGH NStZ 1988, 470; Hürxthal in KK 3. Aufl. § 260 Rdnr.2).

    In Fällen, in denen "bei der Entscheidung einfacher Fragen rascheste Verständigung möglich ist"(BGHSt 24, 170 f. [BGH 14.07.1971 - 3 StR 73/71]; vgl. auch BGH NJW 1992, 3181; BGHR StPO § 260 Abs. 1 Beratung 4 und 5), wird jedoch ausnahmsweise eine kurze Verständigung zwischen allen Mitgliedern des Gerichts - einschließlich der Schöffen - im Sitzungssaal zugelassen.

    Die erneute Beratung ist dabei so durchzuführen, daß sie allen Verfahrensbeteiligten erkennbar ist (BGHSt 19, 156f.; BGHSt 24, 170f. [BGH 14.07.1971 - 3 StR 73/71], BGHR StPO § 260 Abs. 1 Beratung 1 und 4).

  • BGH, 09.06.1987 - 1 StR 236/87

    Verständigung über Inhalt des zu verkündenden Urteils

    In Ausnahmefällen kann vielmehr eine kurze Verständigung unter den Mitgliedern des Gerichts einschließlich der Laienrichter dahin genügen, daß es bei dem bisherigen Beratungsergebnis verbleiben soll (BGHSt 19, 156; 24, 170) [BGH 14.07.1971 - 3 StR 73/71].

    Ein solcher Ausnahmefall kann zum Beispiel gegeben sein, wenn, wie hier, lediglich ein Hinweis nach § 265 StPO gegeben wird und demgemäß der neue Verhandlungsteil ohne jeden sachlichen Gehalt bleibt (BGHSt 24, 170 [BGH 14.07.1971 - 3 StR 73/71]; BGH, Urt. vom 2. August 1960 - 1 StR 249/60).

    In der Regel kann auch nicht ausgeschlossen werden, daß das Urteil auf diesem Mangel beruht (BGHSt 24, 170, 172 [BGH 14.07.1971 - 3 StR 73/71]; BGH NJW 1951, 206).

  • BGH, 15.08.2007 - 1 StR 341/07

    Recht auf konkrete und wirksame Verteidigung (Rüge mangelhafter Verteidigung;

    Die Staatsanwaltschaft ist im Strafprozess nicht Partei (BGHSt 15, 155, 159; Pfeiffer in KK 5. Aufl. Einl. Rdn. 63; Bergmann in Anwaltskommentar, StPO § 141 GVG Rdn. 1 jew. m. w. N.), sondern ein der rechtsprechenden Gewalt zugeordnetes Organ (BGHSt 24, 170, 171; Pfeiffer aaO Rdn. 61), das, wie sich etwa aus § 160 Abs. 2 StPO ohne weiteres ergibt, der Objektivität verpflichtet ist (vgl. Pfeiffer aaO Rdn. 63 m. w. N.).
  • BGH, 08.06.2011 - 4 StR 111/11

    Beratung nach Wiedereintritt in die Verhandlung (Darlegungsvoraussetzungen an die

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darf die erneute Beratung nach Wiedereintritt in die Verhandlung in Form einer kurzen, für alle Verfahrensbeteiligten erkennbaren Verständigung des Gerichts im Sitzungssaal erfolgen, wenn bei der Entscheidung einfacher Fragen rascheste Verständigung möglich ist (vgl. BGH, Urteil vom 14. Juli 1971 - 3 StR 73/71, BGHSt 24, 170, 171; Beschlüsse vom 31. Juli 1992 - 3 StR 200/92, BGHR StPO § 260 Abs. 1 Beratung 5; vom 25. November 1997 - 5 StR 458/97, NStZ-RR 1998, 142).
  • BGH, 07.06.1988 - 1 StR 172/88

    Verhandlung - Wiedereintritt - Erneute Beratung - Urteilsverkündung

    Ob in Fällen wie dem vorliegenden eine Beratung in abgekürzter Form genügen würde (vgl. BGH, Urt. vom 2. August 1960 - 1 StR 249/60; BGHSt 19, 156; 24, 170; BGH NStZ 1987, 472), bedarf hier keiner Entscheidung; denn eine (erneute) Beratung hat überhaupt nicht stattgefunden.

    Er rechtfertigt die Aufhebung des Urteils nur, wenn dieses auf ihm beruht, wenn also die Möglichkeit nicht ausgeschlossen werden kann, daß es ohne den Verstoß anders gelautet hätte (BGH NJW 1951, 206; BGHSt 24, 170).

  • BGH, 13.04.1972 - 4 StR 71/72

    Verurteilung wegen versuchten Totschlags - Ausschluss der Öffentlichkeit einer

  • VG Berlin, 29.11.2002 - 5 A 196.02

    Abberufung des Generalstaatsanwalts bei dem Landgericht vorerst gestoppt

  • BGH, 18.02.1981 - 2 StR 574/80

    Verlesung der Aussage eines verstorbenen Zeugen ohne Anhörung des Angeklagten und

  • BGH, 11.06.1997 - 3 StR 204/97

    Anforderungen an die Zulässigkeit einer Verfahrensrüge

  • BVerwG, 20.12.1977 - 1 C 27.77

    Ausweisungsverfügung und Abschiebungsandrohung gegen einen türkischen

  • BGH, 13.12.1979 - 4 StR 562/79

    Ausschluss der Öffentlichkeit durch alle Mitglieder der Strafkammer -

  • BGH, 23.04.1975 - 3 StR 44/75

    Wiedereinsetzungsantrag bei Versäumung der Frist zur Wiedereinsetzung in den

  • BGH, 07.06.1978 - 2 StR 562/77

    Besorgnis der Befangenheit bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Richter und

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