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   BGH, 17.06.2004 - 3 StR 76/04   

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https://dejure.org/2004,8862
BGH, 17.06.2004 - 3 StR 76/04 (https://dejure.org/2004,8862)
BGH, Entscheidung vom 17.06.2004 - 3 StR 76/04 (https://dejure.org/2004,8862)
BGH, Entscheidung vom 17. Juni 2004 - 3 StR 76/04 (https://dejure.org/2004,8862)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Prüfung der Verhängung einer Jugendstrafe und Ausspruch einer Gesamtstrafenbildung; Erforderlichkeit erzieherischer Maßnahmen zur Verhängung einer Jugendstrafe

  • Judicialis

    JGG § 17 Abs. 2 2. Alt.; ; JGG § 105 Abs. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    JGG § 18
    Erziehungsgedanke und Schuldschwere als Kriterien für die Bemessung einer Jugendstrafe

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.11.1960 - 4 StR 387/60

    "Schuldstrafe" nach § 17 JGG

    Auszug aus BGH, 17.06.2004 - 3 StR 76/04
    Sie hat aber ersichtlich nicht verkannt, daß für die Bemessung der Strafhöhe in erster Linie erzieherische Gesichtspunkte auch dann maßgebend sind, wenn eine Jugendstrafe allein wegen der Schwere der Schuld verhängt wird (vgl. BGHSt 15, 224; BGHR JGG § 18 Abs. 2 Erziehung 8).
  • BGH, 18.08.1992 - 4 StR 313/92

    Bemessung der Höhe der Jugendstrafe nach erzieherischen Gesichtspunkten

    Auszug aus BGH, 17.06.2004 - 3 StR 76/04
    Sie hat aber ersichtlich nicht verkannt, daß für die Bemessung der Strafhöhe in erster Linie erzieherische Gesichtspunkte auch dann maßgebend sind, wenn eine Jugendstrafe allein wegen der Schwere der Schuld verhängt wird (vgl. BGHSt 15, 224; BGHR JGG § 18 Abs. 2 Erziehung 8).
  • BGH, 02.05.1990 - 3 StR 59/89

    Härteausgleich - Gesamtstrafe - Nachträgliche Bildung - Geldstrafe -

    Auszug aus BGH, 17.06.2004 - 3 StR 76/04
    Auch den Vollstreckungsstand der Geldstrafen hat sie nicht festgestellt, so daß selbst ihre Erledigung nicht ausgeschlossen werden kann, was zumindest bei Vollstreckung entsprechender Ersatzfreiheitsstrafen als Härte auszugleichen wäre (vgl. BGH NStZ 1990, 436).
  • OLG Hamm, 09.02.2005 - 3 Ss 520/04

    Objektive Gefährlichkeit eines Messers bei Raubüberfall; In-der-Hand-halten eines

    Die Urteilsgründe lassen nicht erkennen, daß sich das Jugendschöffengericht des Umstandes bewußt war, daß für die Bemessung der Strafhöhe in erster Linie erzieherische Gesichtspunkte auch dann maßgebend sind, wenn eine Jugendstrafe allein wegen der Schwere der Schuld verhängt wird (BGH, Urteil vom 17.06.2004 - 3 StR 76/04; vgl. auch BGH ST 15, 224; BGHR JGG § 18 Abs. 2 Erziehung 8).
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