Weitere Entscheidung unten: BGH, 28.05.2020

Rechtsprechung
   BGH, 23.07.2020 - 3 StR 77/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,24710
BGH, 23.07.2020 - 3 StR 77/20 (https://dejure.org/2020,24710)
BGH, Entscheidung vom 23.07.2020 - 3 StR 77/20 (https://dejure.org/2020,24710)
BGH, Entscheidung vom 23. Juli 2020 - 3 StR 77/20 (https://dejure.org/2020,24710)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Unzulässigkeit der Revision einer Nebenklägerin mit der allgemeinen Sachrüge; Berechtigung zum Anschluss an das Verfahren

  • Wolters Kluwer

    Beweiswürdigung zum Mordmerkmal der Heimtücke hinsichtlich der Arglosigkeit des Getöteten angesichts des vorangegangen Streits und seines Angriffs durch Beendigung

  • rewis.io

    Mordmerkmal der Heimtücke: Arglosigkeit des Tatopfers trotz vorangegangener körperlicher Auseinandersetzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StGB § 211 Abs. 2
    Beweiswürdigung zum Mordmerkmal der Heimtücke hinsichtlich der Arglosigkeit des Getöteten angesichts des vorangegangen Streits und seines Angriffs durch Beendigung

  • rechtsportal.de

    StGB § 211 Abs. 2
    Beweiswürdigung zum Mordmerkmal der Heimtücke hinsichtlich der Arglosigkeit des Getöteten angesichts des vorangegangen Streits und seines Angriffs durch Beendigung

  • datenbank.nwb.de

    Mord: Arglosigkeit des Tatopfers bei vorangegangener körperlicher Auseinandersetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • zeitschrift-jse.de PDF (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Heimtückisches Handeln nach vorangegangener körperlicher Auseinandersetzung mit dem Tatopfer

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2021, 110 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 30.05.1996 - 4 StR 150/96

    Opfer - Tötungsdelikt - Offene Auseinandersetzung - Arglosigkeit - Ende der

    Auszug aus BGH, 23.07.2020 - 3 StR 77/20
    Der Angeklagte hatte dem Geschädigten weder gedroht, noch gab sein zuvor stets gewaltfreies Verhalten ohne weiteres Anlass, Tätlichkeiten zu befürchten (s. zu einer entgegengesetzten Konstellation BGH, Urteil vom 30. Mai 1996 - 4 StR 150/96, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 21).
  • BGH, 25.11.2015 - 1 StR 349/15

    Anstiftung zur Körperverletzung mit Todesfolge (kein Ausschluss durch

    Auszug aus BGH, 23.07.2020 - 3 StR 77/20
    Unabhängig davon tötet derjenige heimtückisch, der sein ahnungsloses Opfer zunächst nur mit Körperverletzungsvorsatz angreift, dann aber unter bewusster Ausnutzung des Überraschungseffekts unmittelbar zur Tötung übergeht und es dem Opfer nicht mehr möglich ist, sich Erfolg versprechend zur Wehr zu setzen, sodass die hierdurch geschaffene Situation bis zur Tötungshandlung fortdauert (vgl. BGH, Urteil vom 25. November 2015 - 1 StR 349/15, NStZ-RR 2016, 43, 44 mwN).
  • BGH, 15.11.2017 - 5 StR 338/17

    Voraussetzungen der Heimtücke (Arglosigkeit; Wehrlosigkeit; Kausalzusammenhang;

    Auszug aus BGH, 23.07.2020 - 3 StR 77/20
    Daher ist trotz der vorangegangenen Gewalttätigkeit des Geschädigten gerade nicht ersichtlich, dass dieser im Tatzeitpunkt mit Angriffen auf sein Leben rechnete (vgl. BGH, Urteil vom 15. November 2017 - 5 StR 338/17, NStZ 2018, 97, 98).
  • BGH, 20.01.2005 - 4 StR 491/04

    Heimtücke (Begriffe der Arglosigkeit und der Wehrlosigkeit;

    Auszug aus BGH, 23.07.2020 - 3 StR 77/20
    Dies gilt umso mehr, als er dem Angeklagten auf dem Weg aus dem Keller den Rücken zuwandte und die hiermit verbundene Preisgabe von Verteidigungsmöglichkeiten ein gewichtiges Indiz für eine erhalten gebliebene Arglosigkeit sein kann (BGH aaO; Urteil vom 20. Januar 2005 - 4 StR 491/04, NStZ 2005, 691, 692).
  • BGH, 29.11.2011 - 3 StR 326/11

    Heimtückischer Mord: Anforderungen an das bewusste Ausnutzen der Arg- und

    Auszug aus BGH, 23.07.2020 - 3 StR 77/20
    Voraussetzung heimtückischer Begehungsweise ist weiter, dass der Täter die von ihm erkannte Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers bewusst zur Tatbegehung ausnutzt (st. Rspr.; etwa BGH, Beschluss vom 29. November 2011 - 3 StR 326/11, NStZ 2012, 270, 271 mwN; vgl. auch MüKoStGB/Schneider, 3. Aufl., § 211 Rn. 157).
  • BGH, 24.07.1963 - 4 StR 168/63

    Anfechtung einer Verurteilung auf Grund der nichtigen Vorschriften der §§ 49

    Auszug aus BGH, 23.07.2020 - 3 StR 77/20
    Auch wenn der Beschwerdeführer die Ablehnung des Mordmerkmals der Heimtücke nicht als fehlerhaft ansieht und lediglich die unterbliebene Auseinandersetzung mit dem Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht beanstandet, ist dem eine darauf bezogene Rechtsmittelbeschränkung - unbeschadet der Frage ihrer Zulässigkeit (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Juli 1963 - 4 StR 168/63, BGHSt 19, 46, 48; KK/Gericke, StPO, 8. Aufl., § 344 Rn. 8) - nicht zu entnehmen.
  • BGH, 30.08.2012 - 4 StR 84/12

    Versuchter Mord (Heimtücke bei grundsätzlicher Angst des Opfers vor dem Täter:

    Auszug aus BGH, 23.07.2020 - 3 StR 77/20
    Diese sind daher aufrechtzuerhalten (§ 353 Abs. 2 StPO; s. auch BGH, Urteile vom 13. November 2019 - 5 StR 466/19, juris Rn. 31; vom 30. August 2012 - 4 StR 84/12, juris Rn. 26).
  • BGH, 13.11.2019 - 5 StR 466/19

    Mord (Ausnutzungsbewusstsein bei Heimtücke; Ableitung aus dem objektiven

    Auszug aus BGH, 23.07.2020 - 3 StR 77/20
    Diese sind daher aufrechtzuerhalten (§ 353 Abs. 2 StPO; s. auch BGH, Urteile vom 13. November 2019 - 5 StR 466/19, juris Rn. 31; vom 30. August 2012 - 4 StR 84/12, juris Rn. 26).
  • BGH, 01.02.2024 - 4 StR 287/23

    Versuchter Mord durch den Einsatz eines Kfz als Waffe gegen den Geschädigten;

    Voraussetzung heimtückischer Begehungsweise ist schließlich, dass der Täter die von ihm erkannte Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers bewusst zur Tatbegehung ausnutzt (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 15. Februar 2022 - 4 StR 491/21, NStZ 2022, 364, 365; Urteil vom 23. Juli 2020 - 3 StR 77/20 Rn. 9).
  • LG Duisburg, 09.02.2021 - 36 Ks 1/20
    Auf die Revision des Nebenklägers B2 hat der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofes durch Urteil vom 23. Juli 2020 (3 StR 77/20) das Urteil des Landgerichts Duisburg mit den Feststellungen mit der Maßgabe aufgehoben, dass die Feststellungen zum äußeren Tatgeschehen aufrechterhalten bleiben.

    Aufgrund des Urteils des Bundesgerichtshofs vom 23. Juli 2020 (3 StR 77/20) sind die Feststellungen zum äußeren Tatgeschehen im Urteil des Landgerichts Duisburg vom 9. September 2019 (dort unter II. 2. bis II. 5. und II. 7) in Rechtskraft erwachsen und für die Kammer bindend geworden.

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Rechtsprechung
   BGH, 28.05.2020 - 3 StR 77/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,14041
BGH, 28.05.2020 - 3 StR 77/20 (https://dejure.org/2020,14041)
BGH, Entscheidung vom 28.05.2020 - 3 StR 77/20 (https://dejure.org/2020,14041)
BGH, Entscheidung vom 28. Mai 2020 - 3 StR 77/20 (https://dejure.org/2020,14041)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Gebotenheit der Vorführung eines Angeklagten zu der Revisionshauptverhandlung

  • rewis.io

    Revision in Strafsachen: Vorführung des in Untersuchungshaft befindlichen Angeklagten zur Revisionshauptverhandlung

  • rechtsportal.de

    Gebotenheit der Vorführung eines Angeklagten zu der Revisionshauptverhandlung

  • datenbank.nwb.de

    Revision in Strafsachen: Vorführung des in Untersuchungshaft befindlichen Angeklagten zur Revisionshauptverhandlung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2020, 322
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 02.04.2019 - 5 StR 685/18

    Entbehrlichkeit der Vorführung des inhaftierten Angeklagten in der

    Auszug aus BGH, 28.05.2020 - 3 StR 77/20
    Auch unter Berücksichtigung der Bedeutung des Falles für den Angeklagten erfordert weder das Gebot der Waffengleichheit noch das Recht auf effektive Verteidigung seine Vorführung, da der Verteidiger des Angeklagten in der Hauptverhandlung anwesend sein wird (vgl. BGH, Beschluss vom 2. April 2019 - 5 StR 685/18, NStZ 2019, 486 ; KK-StPO/Gericke, 8. Aufl., § 350 Rn. 10).
  • BGH, 09.01.2024 - 3 StR 280/23

    Antrag des Angeklagten auf Vorführung zur Revisionshauptverhandlung

    Auch unter Berücksichtigung der Bedeutung des Falles für den Angeklagten erfordert weder das Gebot der Waffengleichheit noch das Recht auf effektive Verteidigung seine Vorführung, weil der Verteidiger des Angeklagten in der Hauptverhandlung anwesend sein wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. September 2023 - 5 StR 215/23, juris Rn. 2; vom 13. Dezember 2022 - 1 StR 284/22, juris Rn. 4; vom 28. Mai 2020 - 3 StR 77/20, juris Rn. 3).
  • BGH, 06.09.2023 - 5 StR 215/23

    Angeklagter darf nicht an Revisionshauptverhandlung teilnehmen

    Auch unter Berücksichtigung der Bedeutung des Falles für den Angeklagten erfordert weder das Gebot der Waffengleichheit noch das Recht auf effektive Verteidigung seine Vorführung, da der Verteidiger des Angeklagten in der Hauptverhandlung anwesend sein wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. Februar 2021 - 5 StR 426/20; vom 28. Mai 2020 - 3 StR 77/20; vom 10. Oktober 2019 - 1 StR 113/19).
  • BGH, 12.01.2021 - 6 StR 326/20

    Keine Vorführung des Angeklagten in der Revisionshauptverhandlung;

    Auch unter Berücksichtigung der Bedeutung des Falles für den Angeklagten erfordert weder das "Gebot der Waffengleichheit' noch das Recht auf effektive Verteidigung seine Vorführung, weil der Verteidiger des Angeklagten in der Hauptverhandlung anwesend sein wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Mai 2020 - 3 StR 77/20, NStZ-RR 2020, 322; vom 29. August 2019 - 5 StR 103/19, NStZ-RR 2020, 180; vom 2. April 2019 - 5 StR 685/18, NStZ 2019, 486, jeweils mwN).
  • BGH, 13.12.2022 - 1 StR 284/22

    Ablehnung der Vorführung des Angeklagten zur Revisionshauptverhandlung (Recht des

    Das Recht des Angeklagten auf Anwesenheit in der Verhandlung gemäß Art. 8 der Richtlinie (EU) 2016/343 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 über die Stärkung bestimmter Aspekte der Unschuldsvermutung und des Rechts auf Anwesenheit in der Verhandlung in Strafverfahren wird durch die der innerstaatlichen Umsetzung der Richtlinie dienende, dieser Entscheidung zugrunde gelegte Bestimmung des § 350 StPO gewahrt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Oktober 2019 - 1 StR 113/19 Rn. 2 mwN und vom 28. Mai 2020 - 3 StR 77/20; vgl. BT-Drucks. 19/4467, Seite 9 ff., 22 ff.).
  • BGH, 30.06.2021 - 1 StR 83/21

    Absehen von der Vorführung des Angeklagten zur Revisions-Hauptverhandlung

    Auch unter Berücksichtigung der Bedeutung des Falles für den Angeklagten erfordert weder das Gebot der Waffengleichheit noch das Recht auf effektive Verteidigung seine Vorführung, da der Verteidiger des Angeklagten in der Hauptverhandlung anwesend sein wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. August 2019 ? 5 StR 103/19; vom 10. Oktober 2019 - 1 StR 113/19; vom 3. März 2020 - 4 StR 586/19 und vom 28. Mai 2020 - 3 StR 77/20; Gericke in KK-StPO, 8. Aufl., § 350 Rn. 10).
  • BGH, 03.08.2023 - 4 StR 125/23

    Absehen von der Vorführung des Angeklagten zur Hauptverhandlung über die Revision

    Auch unter Berücksichtigung der Bedeutung des Falles für den Angeklagten erfordert weder das Gebot der Waffengleichheit noch das Recht auf effektive Verteidigung seine Vorführung, da sein Verteidiger in der Hauptverhandlung anwesend sein wird (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Mai 2020 - 3 StR 77/20; Beschluss vom 2. April 2019 - 5 StR 685/18, NStZ 2019, 486; KK-StPO/Gericke, 9. Aufl., § 350 Rn. 10).
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