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   BGH, 21.06.1989 - 3 StR 77/89   

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BGH, 21.06.1989 - 3 StR 77/89 (https://dejure.org/1989,2939)
BGH, Entscheidung vom 21.06.1989 - 3 StR 77/89 (https://dejure.org/1989,2939)
BGH, Entscheidung vom 21. Juni 1989 - 3 StR 77/89 (https://dejure.org/1989,2939)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.10.1988 - 3 StR 417/88

    Voraussetzungen für die Einziehung von Gewinnen aus Haschischverkäufen

    Auszug aus BGH, 21.06.1989 - 3 StR 77/89
    Es handelt sich weder um ein Tatmittel noch um einen durch die Tat hervorgebrachten Gegenstand i.S. dieser Vorschrift, sondern nach den bisherigen Feststellungen allenfalls um Erlöse aus Betäubungsmittelgeschäften (vgl. BGHR StGB § 74 I Tatmittel 2).
  • BGH, 18.05.1988 - 3 StR 71/88

    Voraussetzungen für den Hang zu erheblichen Straftaten

    Auszug aus BGH, 21.06.1989 - 3 StR 77/89
    Da das Landgericht keine näheren Feststellungen zur Höhe des Gewinns in den abgeurteilten Fällen getroffen hat, kann der Senat einen Verfall nicht von sich aus anordnen (vgl. BGHR StGB § 73 Vermögensvorteil 1).
  • BGH, 11.06.1985 - 5 StR 275/85

    Einziehung des Wertersatzes für erworbene Betäubungsmittel

    Auszug aus BGH, 21.06.1989 - 3 StR 77/89
    Da eine Wertersatzeinziehung gemäß § 74 c StGB nicht möglich ist (vgl. BGHSt 33, 233 [BGH 11.06.1985 - 5 StR 275/85]), können solche Erlöse insgesamt nach gegenwärtiger Gesetzeslage nicht eingezogen werden.
  • BGH, 13.02.2004 - 3 StR 501/03

    Einziehung von Betäubungsmitteln (Bezeichnung des einzuziehenden Rauschgifts;

    Es handelt sich weder um ein Tatmittel noch um einen durch die Tat hervorgebrachten Gegenstand (vgl. BGHR BtMG § 33 Geld 1).
  • BGH, 23.04.2020 - 1 StR 99/20

    Bewaffnetes unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Eine Einziehung als Tatertrag nach §§ 73 ff. StGB kommt indes nur für die - von der Kammer aber nicht als einzige Möglichkeit festgestellte - Variante in Betracht, dass vom Angeklagten vereinnahmte Erlöse eines Betäubungsmittelgeschäftes sichergestellt wurden (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Juni 1989 - 3 StR 77/89).
  • BGH, 09.07.2002 - 4 StR 204/02

    Revision - Verstoß gegen das BtMG - Unerlaubtes Handeltreiben - Nicht geringe

    Jedoch kann, wie der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift vom 11. Juni 2002 zutreffend ausgeführt hat, der Ausspruch über den Verfall nicht bestehen bleiben (vgl. BGHSt 28, 369; 33, 233; BGH NStZ 1984, 27, 28; BGHR BtMG § 33 Geld 1 und Wertersatz 1).
  • BGH, 16.08.1989 - 2 StR 187/89

    Ablehnung eines Beweisantrags wegen Bedeutungslosigkeit; Einziehung von Erlösen

    Für die künftige Entscheidung ist darauf hinzuweisen, daß - im Gegensatz zur Gewinnabschöpfung - eine Einziehung von Erlösen aus Betäubungsmittelgeschäften nach gegenwärtiger Rechtslage nicht möglich ist (vgl. BGHSt 33, 233 [BGH 11.06.1985 - 5 StR 275/85] = NStZ 1985, 556 mit Anm. Eberbach; BGH, Beschlüsse vom 21. Oktober 1988 - 3 StR 417/88 und vom 21. Juni 1989 - 3 StR 77/89; Körner, BtMG 2. Aufl. § 33 Rdn. 4).
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