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   BGH, 15.03.1995 - 3 StR 77/95   

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https://dejure.org/1995,3986
BGH, 15.03.1995 - 3 StR 77/95 (https://dejure.org/1995,3986)
BGH, Entscheidung vom 15.03.1995 - 3 StR 77/95 (https://dejure.org/1995,3986)
BGH, Entscheidung vom 15. März 1995 - 3 StR 77/95 (https://dejure.org/1995,3986)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rauschgifthandel - Fortgesetzte Tat - Hilfe bei der Aufdeckung - Tätige Reue - Strafmilderung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 31 Nr. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1995, 367
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.02.1991 - 2 StR 608/90

    Aufklärungsbeitrag hinsichtlich der eigenen Tat

    Auszug aus BGH, 15.03.1995 - 3 StR 77/95
    Ein solcher Zusammenhang ist im Hinblick auf die fortlaufende Kuriertätigkeit des Angeklagten, der im Auftrag und nach den Anweisungen nur eines Auftraggebers handelte, gegeben (vgl. BGH NStZ 1991, 290).
  • BGH, 02.11.1993 - 1 StR 602/93

    Verfahrensgegenstand - Rechtliche Selbständigkeit - Handelstätigkeit - Anwendung

    Auszug aus BGH, 15.03.1995 - 3 StR 77/95
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs scheitert die Anwendung des § 31 Nr. 1 BtMG nicht daran, daß die aufgedeckten Taten als rechtlich selbständig zu bewerten sind, sofern sie mit der strafbaren Einfuhr- und Handelstätigkeit des Angeklagten im Zusammenhang stehen (BGH NStZ 1988, 505, 506; BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Tat 2).
  • BGH, 29.04.1987 - 2 StR 107/87

    Überprüfung vager Angaben; Aufdeckung einer anderen Tat

    Auszug aus BGH, 15.03.1995 - 3 StR 77/95
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs scheitert die Anwendung des § 31 Nr. 1 BtMG nicht daran, daß die aufgedeckten Taten als rechtlich selbständig zu bewerten sind, sofern sie mit der strafbaren Einfuhr- und Handelstätigkeit des Angeklagten im Zusammenhang stehen (BGH NStZ 1988, 505, 506; BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Tat 2).
  • BGH, 20.03.2014 - 3 StR 429/13

    Voraussetzungen der Aufklärungshilfe im Betäubungsmittelstrafrecht (Tatbegriff;

    Er wird auch angenommen für weitere Taten eines Betäubungsmittelkuriers im Auftrag desselben Hintermannes (BGH, Beschluss vom 15. März 1995 - 3 StR 77/95, BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Tat 3; Beschluss vom 5. August 2013 - 5 StR 327/13, StV 2013, 707) oder für den Fall, dass neben einer Vielzahl von Taten mit geleisteter Aufklärungshilfe bei zwei Taten der erforderliche Aufklärungserfolg nicht eingetreten ist (BGH, Beschluss vom 10. April 2013 - 4 StR 90/13, StV 2013, 705, 706).
  • BGH, 10.04.2013 - 4 StR 90/13

    Anstiftung zur unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

    Dies reicht aus, ihm auch hinsichtlich der Einzeltaten in den Fällen 10 und 13, in denen kein Aufklärungserfolg eingetreten ist, die Vergünstigung gewähren zu können (vgl. BGH, Beschluss vom 15. März 1995 - 3 StR 77/95, BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Tat 3).
  • BGH, 05.08.2013 - 5 StR 327/13

    Strafzumessung im Betäubungsmittelstrafrecht (Strafrahmenwahl; vertypte

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der der Gesetzgeber mit der am 1. August 2013 in Kraft getretenen Neufassung des § 31 Satz 1 BtMG durch das 46. Strafrechtsänderungsgesetz vom 10. Juni 2013 (BGBl. I S. 1497) Rechnung getragen hat (vgl. BTDrucks. 17/9695 S. 9), scheitert die Anwendung des § 31 Satz 1 Nr. 1 BtMG indessen nicht daran, dass die aufgedeckten Taten als rechtlich selbständig zu bewerten sind, sofern sie nur mit der strafbaren Beteiligung des Angeklagten an der Handelstätigkeit in Zusammenhang stehen (vgl. BGH, Beschluss vom 15. März 1995 - 3 StR 77/95, BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Tat 3 mwN; eingehend Weber, BtMG, 4. Aufl., § 31 Rn. 40 ff.: "autonomer Begriff der Tat").
  • BGH, 19.03.1997 - 2 StR 577/96

    Anwendbarkeit des § 31 Nr. 1 Betäubungsmittelgesetz (BtMG) - Voraussetzungen für

    Aus den Urteilsgründen (UA S. 7) ist zwar nicht eindeutig zu erkennen, ob das Tatgericht berücksichtigt hat, daß § 31 Nr. 1 BtMG nur anwendbar ist, wenn die vom Angeklagten aufgedeckten Taten anderer Personen mit seinen eigenen Taten in Zusammenhang stehen (BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Tat 2 und 3; BGH NStZ 1995, 193; 1988, 505, 506).
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