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   BGH, 09.04.1999 - 3 StR 77/99   

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BGH, 09.04.1999 - 3 StR 77/99 (https://dejure.org/1999,2477)
BGH, Entscheidung vom 09.04.1999 - 3 StR 77/99 (https://dejure.org/1999,2477)
BGH, Entscheidung vom 09. April 1999 - 3 StR 77/99 (https://dejure.org/1999,2477)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • HRR Strafrecht

    § 21, 211 Abs. 2 StGB
    Verminderten Schuldfähigkeit; Begehung eines heimtückischen Mordes

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2 u. 4; ; StPO § 302 Abs. 2; ; StPO § 358 Abs. 2 Satz 2; ; StGB § 20; ; StGB § 21; ; StGB § 63

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 20

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1999, 359
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 21.10.1980 - 1 StR 262/80

    Bindung des Berufungsgerichts an die Feststellungen des erstinstanzlichen Urteils

    Auszug aus BGH, 09.04.1999 - 3 StR 77/99
    Die beschränkte Anfechtung des Urteils ist wirksam, weil der Beschwerdepunkt nach dem inneren Zusammenhang des Urteils, losgelöst von seinem nicht angefochtenen Teil rechtlich und tatsächlich unabhängig beurteilt werden kann, ohne eine Überprüfung des Urteils im übrigen erforderlich zu machen (st. Rspr.: BGHSt 29, 359, 364; 39, 208, 209; 41, 57 jeweils m.w.Nachw.).

    Es ist zudem gewährleistet, daß die nach Teilrechtsmittel stufenweise entstehende Gesamtentscheidung frei von inneren Widersprüchen bleiben kann (BGHSt 29, 359, 366).

  • BGH, 09.10.1992 - 2 StR 468/92

    Verminderte Schuldfähigekeit durch Affektzustand - Voraussetzungen zur

    Auszug aus BGH, 09.04.1999 - 3 StR 77/99
    Zu den Voraussetzungen verweist der Senat auf die Entscheidungen BGHSt 34, 22, 28; BGHR StGB § 63 Zustand 15 und das Urteil vom 8. Januar 1999 - 2 StR 430/98 (zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt).
  • BGH, 22.04.1993 - 4 StR 153/93

    Beschränkung des Rechtsmittels auf den Urteilsauspruch über die besondere Schwere

    Auszug aus BGH, 09.04.1999 - 3 StR 77/99
    Die beschränkte Anfechtung des Urteils ist wirksam, weil der Beschwerdepunkt nach dem inneren Zusammenhang des Urteils, losgelöst von seinem nicht angefochtenen Teil rechtlich und tatsächlich unabhängig beurteilt werden kann, ohne eine Überprüfung des Urteils im übrigen erforderlich zu machen (st. Rspr.: BGHSt 29, 359, 364; 39, 208, 209; 41, 57 jeweils m.w.Nachw.).
  • BGH, 26.06.1997 - 4 StR 153/97

    Vergewaltigung im Zustand der Schuldunfähigkeit - Eifersuchtswahn als krankhafte

    Auszug aus BGH, 09.04.1999 - 3 StR 77/99
    Zustände, die den schweren anderen seelischen Abartigkeiten zuzurechnen sind, führen nur in seltenen Ausnahmefällen zur Annahme von Schuldunfähigkeit und damit zu völliger Exkulpation (vgl. BGHR StGB § 20 seelische Abartigkeit 3 m.w.Nachw.; Jähnke in LK 11. Aufl. § 20 Rdn. 64).
  • BGH, 02.03.1995 - 1 StR 595/94

    Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf die Frage der besonderen Schwere

    Auszug aus BGH, 09.04.1999 - 3 StR 77/99
    Die beschränkte Anfechtung des Urteils ist wirksam, weil der Beschwerdepunkt nach dem inneren Zusammenhang des Urteils, losgelöst von seinem nicht angefochtenen Teil rechtlich und tatsächlich unabhängig beurteilt werden kann, ohne eine Überprüfung des Urteils im übrigen erforderlich zu machen (st. Rspr.: BGHSt 29, 359, 364; 39, 208, 209; 41, 57 jeweils m.w.Nachw.).
  • BGH, 08.01.1999 - 2 StR 430/98

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus wegen Alkoholsucht; Schwere

    Auszug aus BGH, 09.04.1999 - 3 StR 77/99
    Zu den Voraussetzungen verweist der Senat auf die Entscheidungen BGHSt 34, 22, 28; BGHR StGB § 63 Zustand 15 und das Urteil vom 8. Januar 1999 - 2 StR 430/98 (zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt).
  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 40/86

    Unterbringung bei schwerer anderer seelischer Abartigkeit

    Auszug aus BGH, 09.04.1999 - 3 StR 77/99
    Zu den Voraussetzungen verweist der Senat auf die Entscheidungen BGHSt 34, 22, 28; BGHR StGB § 63 Zustand 15 und das Urteil vom 8. Januar 1999 - 2 StR 430/98 (zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt).
  • BGH, 12.10.1993 - 5 StR 424/93

    Vorliegen einer schweren anderen seelischen Abartigkeit in Form einer

    Auszug aus BGH, 09.04.1999 - 3 StR 77/99
    b) Diese Feststellungen drängten dazu, in einer Gesamtschau von Täterpersönlichkeit und Taten der Frage besonders kritisch nachzugehen, ob bei dem Angeklagten eine schwere andere seelische Abartigkeit vorliegt, die sein Steuerungsvermögen bei Begehung der Tat erheblich beeinträchtigt hat (vgl. BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 16, 26), Das Urteil, das dieses Merkmal der §§ 20, 21 StGB nicht nennt, geht nur kurz auf die Persönlichkeit des Angeklagten ein.
  • BGH, 18.12.1990 - 4 StR 532/90

    Zulässigkeit eines Anerkenntnisurteils im Adhäsionsverfahren

    Auszug aus BGH, 09.04.1999 - 3 StR 77/99
    b) Diese Feststellungen drängten dazu, in einer Gesamtschau von Täterpersönlichkeit und Taten der Frage besonders kritisch nachzugehen, ob bei dem Angeklagten eine schwere andere seelische Abartigkeit vorliegt, die sein Steuerungsvermögen bei Begehung der Tat erheblich beeinträchtigt hat (vgl. BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 16, 26), Das Urteil, das dieses Merkmal der §§ 20, 21 StGB nicht nennt, geht nur kurz auf die Persönlichkeit des Angeklagten ein.
  • BGH, 13.06.1991 - 4 StR 105/91

    Beschränkung der Revision in der Revisionsbegründungsschrift ist keine

    Auszug aus BGH, 09.04.1999 - 3 StR 77/99
    Eine der ausdrücklichen Ermächtigung (§ 302 Abs. 2 StPO) bedürfende Rücknahme einer unbeschränkt eingelegten Revision ist in ihr nicht zu sehen (vgl. BGHSt 38, 4, 5).
  • BGH, 29.06.2010 - 1 StR 245/09

    Revision der Staatsanwaltschaft im Strafverfahren gegen Alexander Falk u. a.

    Eine wirksame Revisionsbeschränkung setzt voraus, dass die Gesamtentscheidung auch dann frei von inneren Widersprüchen bleibt, wenn die eingelegte Revision Erfolg hat (st. Rspr.; vgl. BGHSt 10, 100, 101; 29, 359, 364; 39, 208, 209; 41, 57, 59; 47, 32, 35; jew. mwN; BGH NStZ-RR 1999, 359).
  • BGH, 05.12.2017 - 1 StR 416/17

    Umfang eines Rechtsmittels (Beschränkung der Revision auf einzelne,

    a) Ein Rechtsmittel kann wirksam auf solche Beschwerdepunkte beschränkt werden, die losgelöst von dem nicht angegriffenen Teil der Entscheidung nach dem inneren Zusammenhang rechtlich und tatsächlich selbständig beurteilt werden können, ohne eine Prüfung des übrigen Urteilsinhalts notwendig zu machen (st. Rspr.; etwa BGH, Beschluss vom 9. Juni 1999 - 3 StR 77/99, NStZ-RR 1999, 359; KK-StPO/Paul, 7. Aufl., § 318 Rn. 1 jeweils mwN).
  • BGH, 15.05.2001 - 4 StR 306/00

    Ablehnung der Strafaussetzung zur Bewährung; Maßregelanordnung; Beschränkung der

    Allerdings gilt dies nur, wenn - wie bei jeder wirksamen Rechtsmittelbeschränkung - der Beschwerdepunkt nach dem inneren Zusammenhang des Urteils losgelöst von dem nicht angefochtenen Teil rechtlich und tatsächlich selbständig geprüft und beurteilt werden kann, ohne daß eine Überprüfung der Entscheidung im übrigen erforderlich ist, und wenn die nach dem Teilrechtsmittel stufenweise entstehende Gesamtentscheidung frei von inneren Widersprüchen bleibt (st. Rspr., s. nur BGHSt 24, 185, 187 f.; 29, 359, 364 f.; 38, 362, 363, 364; 39, 208, 209; 41, 57, 59; BGH NStZ-RR 1999, 359).
  • BGH, 25.04.2018 - 1 StR 136/18

    Unerlaubte Abgabe von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Übertragung der

    Ein Rechtsmittel kann auf solche Beschwerdepunkte beschränkt werden, die losgelöst von dem nicht angegriffenen Teil der Entscheidung nach dem inneren Zusammenhang rechtlich und tatsächlich selbständig beurteilt werden können, ohne eine Prüfung des übrigen Urteilsinhalts notwendig zu machen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 5. Dezember 2017 - 1 StR 416/17 Rn. 10 (insoweit nicht abgedruckt in NStZ 2018, 206) und Beschluss vom 9. April 1999 - 3 StR 77/99, NStZ-RR 1999, 359).
  • BGH, 20.09.2002 - 2 StR 335/02

    Beschränkung der Revision (Trennbarkeit; Widerspruchsfreiheit); Anordnung einer

    Gewährleistet sein muß, daß die Gesamtentscheidung frei von inneren Widersprüchen bleiben kann (st. Rspr.: BGHSt 29, 359, 364; 39, 208, 209; 41, 57 jeweils m. w. N.; BGH NStZ-RR 1999, 359).
  • KG, 14.05.2019 - 121 Ss 41/19

    Strafbefehl, Ordnungswidrigkeit, Straftat, Einspruchsrücknahme

    a) Ein Rechtsmittel kann auf solche Beschwerdepunkte beschränkt werden, die losgelöst von dem nicht angegriffenen Teil der Entscheidung nach dem inneren Zusammenhang rechtlich und tatsächlich selbstständig beurteilt werden können, ohne eine Prüfung des übrigen Urteilsinhalts notwendig zu machen (vgl. BGHSt 10, 100; 19, 46; 21, 256 (258); BGH NStZ-RR 1999, 359; Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 61. Aufl., § 318 Rdn. 6 m.w.N.).

    Anerkannt ist daher, dass eine Rechtsmittelbeschränkung bei - wie hier - materiell-rechtlich selbständigen Taten - mögen sie auch prozessual eine Tat im Sinne von § 264 StPO bilden - möglich ist (vgl. BGH NStZ-RR 1999, 359; Seitz/Bauer a.a.O., § 67 Rdn. 34 f; Schmitt a.a.O., § 318 Rdn. 10; Paul a.a.O., § 318 Rdn. 5; jeweils m.w.N.).

  • BGH, 07.03.2002 - 3 StR 335/01

    Keine Prozesskostenhilfe zur Bestellung eines Rechtsanwalts für Nebenkläger bei

    Zustände, die den schweren anderen seelischen Abartigkeiten zuzurechnen sind, führen nur in seltenen Ausnahmefällen zur Annahme von Schuldunfähigkeit und damit zu völliger Exkulpation (vgl. BGHR StGB § 20 seelische Abartigkeit 3 m. w. N.; BGH NStZ-RR 1999, 359; Jähnke in LK 11. Aufl. § 20 Rdn. 64).
  • KG, 27.06.2001 - 1 Ss 13/99
    a) In Rechtsprechung und Lehre besteht Einigkeit darüber, daß ein Rechtsmittel nur auf solche Beschwerdepunkte beschränkt werden kann, die losgelöst von dem nicht angegriffenen Teil der Entscheidung nach dem inneren Zusammenhang rechtlich und tatsächlich selbständig beurteilt werde können, ohne eine Prüfung des übrigen Urteilsinhalts notwendig zu machen (vgl. BGHSt 39, 208, 209; 19; 46, 48; 5, 252; BGH NStZ-RR 1999, 359; OLG Hamburg VRS 56, 150 = JR 1979, 258 mit zust. Anm. Zipf).

    Es muß gewährleistet sein, daß das stufenweise entstehende Gesamturteil frei von inneren Widersprüchen bleibt (vgl. BGHSt 29, 359, 366; 10, 379, 382;, BGH NStZ-RR 1999, 359; Beschluß vom 15. Mai 2001 - 4 StR 306/00 - OLG Frankfurt aaO).

  • BGH, 27.08.2003 - 2 StR 267/03

    Vergewaltigung; Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch;

    Die im Hinblick auf die Frage der Konkurrenz und die fehlende Erörterung des § 239 b StGB nahe liegenden Bedenken gegen den Schuldspruch stehen dem hier nicht entgegen, da eine zutreffende Beurteilung des Schuldumfangs unabhängig von der konkurrenzrechtlichen Bewertung im Schuldspruch möglich ist (vgl. BGHSt 29, 359, 364 ff.; 41, 57, 59; BGH NStZ-RR 1999, 359; BGH NStZ 2002, 317 f.; jeweils m.w.Nachw.; ständ. Rspr.).
  • OLG Frankfurt, 27.02.2002 - 2 Ss 21/02

    Ablehnung des Fahrerlaubnisentzuges; Berufungsbeschränkung; Urteilsrechtskraft;

    Da der neue Tatrichter die innerprozessuale Bindungswirkung (vgl. BGH NStZ-RR 1999, 359) an den Schuldspruch des ersten in dieser Sache ergangenen Berufungsurteils nicht beachtet hat, kann der Strafausspruch keinen Bestand haben.
  • OLG Brandenburg, 15.02.2023 - 1 OLG 53 Ss 119/22

    Berufungsbeschränkung, Strafaussetzung zur Bewährung

  • KG, 13.12.2006 - 1 Ss 305/06

    Strafaussetzung zur Bewährung: Begründungsanforderungen bei erneuter Gewährung

  • BayObLG, 15.07.2004 - 5St RR 182/04

    Beschränkung des Rechtsmittels auf Rechtsfolgenausspruch bei lückenhaften

  • KG, 23.03.2004 - 1 Ss 249/01

    Strafverfahren: Verfahrensabsprache und Berufungsbeschränkung; Zusage einer

  • OLG Brandenburg, 20.02.2023 - 1 OLG 53 Ss 119/22

    Anforderungen an die Begründung der Versagung der Strafaussetzung zur Bewährung

  • OLG Brandenburg, 10.08.2022 - 1 OLG 53 Ss 65/22

    Anforderungen an die Begründung der Strafaussetzung zur Bewährung bei vielfachem,

  • OLG Koblenz, 09.04.2014 - 2 Ss 36/14

    Berufung in Strafsachen: Prüfung der Wirksamkeit der Berufungsbeschränkung auf

  • KG, 19.10.2015 - 161 Ss 195/15

    Revision in Strafsachen: Rechtsmittelbeschränkung auf die Frage der

  • BGH, 07.03.2002 - 3 StR 335/01
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