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   BGH, 30.03.1988 - 3 StR 78/88   

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BGH, 30.03.1988 - 3 StR 78/88 (https://dejure.org/1988,2517)
BGH, Entscheidung vom 30.03.1988 - 3 StR 78/88 (https://dejure.org/1988,2517)
BGH, Entscheidung vom 30. März 1988 - 3 StR 78/88 (https://dejure.org/1988,2517)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Revision hinsichtlich des Strafausspruchs und Maßregelausspruchs - Erfordernis des Hiwneises, dass die Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt in Betracht kommt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • StV 1988, 329
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.03.1963 - 1 StR 54/63
    Auszug aus BGH, 30.03.1988 - 3 StR 78/88
    Der Angeklagte hätte in der Hauptverhandlung nach § 265 Abs. 2 StPO darauf hingewiesen werden müssen, daß die Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt nach § 64 StGB in Betracht kommt, da weder die Anklageschrift noch der Eröffnungsbeschluß einen Hinweis auf die Möglichkeit einer solchen Anordnung enthielt (vgl. BGHSt 18, 288, 289; Kleinknecht/Meyer, StPO 38. Aufl. § 265 Rdn. 8).
  • BGH, 08.10.1963 - 1 StR 553/62

    Zweifel an der Unvoreingenommenheit eines Richters - Nichtbeeidigung eines der

    Auszug aus BGH, 30.03.1988 - 3 StR 78/88
    Aufgrund der negativen Beweiskraft des Hauptverhandlungsprotokolls steht fest, daß das Gericht einen entsprechenden förmlichen Hinweis nicht erteilt hat (vgl. BGHSt 19, 141 [BGH 08.10.1963 - 1 StR 553/62]; KK-Hürxthal 2. Aufl. § 265 StPO Rdn. 16).
  • BGH, 20.12.1967 - 4 StR 485/67

    Unterbleiben eines Hinweises auf die Möglichkeit einer Anstaltsunterbringung

    Auszug aus BGH, 30.03.1988 - 3 StR 78/88
    Er wurde nicht durch den Schlußantrag des Staatsanwalts, die Maßregel anzuordnen, entbehrlich (BGHSt 22, 29, 31; BGH bei Pfeiffer/ Miebach NStZ 1983, 358; KK-Hürxthal a.a.O.).
  • BGH, 14.04.2020 - 5 StR 20/19

    Vorlage an den Großen Senat für Strafsachen zur Frage der Erforderlichkeit eines

    Der Vielzahl der Entscheidungen lässt sich hingegen nicht entnehmen, ob die Anknüpfungstatsachen der Maßregelanordnung bereits in der Anklageschrift benannt waren und es deshalb allein auf die abweichende rechtliche Würdigung ankam (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 30. März 1988 - 3 StR 78/88; BGHR StPO § 265 Abs. 2 Hinweispflicht 2; vom 8. Januar 1991 - 1 StR 683/90; BGHR StPO § 265 Abs. 2 Hinweispflicht 3; vom 4. Juni 2002 - 3 StR 144/02, NStZ-RR 2002, 271; vom 8. April 2003 - 5 StR 140/03; vom 23. Oktober 2008 - 3 StR 350/08, NStZ 2009, 227; vom 8. Januar 2009 - 4 StR 568/08, NStZ 2009, 468; vom 28. Januar 2010 - 5 StR 552/09, NStZ-RR 2010, 215).
  • BGH, 10.10.2019 - 1 ARs 14/19

    Vorlageverfahren; gerichtliche Hinweispflicht (erforderlicher Hinweis in der

    Im Fall der Anordnung von Maßregeln der Besserung und Sicherung entspricht es nämlich ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, eine Hinweispflicht nicht nur bei einem Bekanntwerden neuer, in der Anklage nicht enthaltener Tatsachen, sondern auch bei gleichbleibendem Sachverhalt und lediglich abweichender rechtlicher Würdigung anzunehmen (BGH, Urteile vom 12. März 1963 - 1 StR 54/63, BGHSt 18, 288, 289 und vom 27. September 1951 - 3 StR 596/51, BGHSt 2, 85, 87; Beschlüsse vom 1. August 2017 - 4 StR 178/17 und vom 30. März 1988 - 3 StR 78/88, BGHR StPO § 265 Abs. 2 Hinweispflicht 2; abweichend lediglich BGH, Beschluss vom 8. Mai 1980 - 4 StR 172/80, BGHSt 29, 274, 279; ebenso die Literatur: SK/Velten, StPO, 5. Aufl., § 265 Rn. 24, 28; SSW/Rosenau, StPO, 3. Aufl., § 265 Rn. 24, 28; MK/Norouzi, StPO, § 265 Rn. 31; Radtke in Radtke/Hohmann, StPO, § 265 Rn. 44; LR/Stuckenberg, StPO, 26. Aufl., § 265 Rn. 46; Schlothauer, StV 1986, 213, 218).
  • BGH, 22.10.2020 - GSSt 1/20

    Großer Senat; Divergenzvorlage; Hinweis auf die Einziehung trotz in der Anklage

    1 St 451/63">NJW 1964, 459; Beschlüsse vom 30. März 1988 - 3 StR 78/88, StV 1988, 329; vom 11. November 1993 - 4 StR 584/93, StV 1994, 232; vom 4. Juni 2002 - 3 StR 144/02, NStZ-RR 2002, 271; vom 1. August 2017 - 4 StR 178/17; LR-StPO/Stuckenberg, aaO, § 265 Rn. 46, 72; Meyer-Goßner/Schmitt, 63. Aufl., § 265 Rn. 20; vgl. auch BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2019 - 1 ARs 14/19, NStZ-RR 2020, 25, 26; abweichend zur früheren Polizeiaufsicht BGH, Urteil vom 7. September 1962 - 4 StR 266/62, BGHSt 18, 66, 67 f.).
  • BGH, 02.04.2008 - 2 StR 529/07

    Rechtlicher Hinweis (Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Beruhen);

    Wie die Revision zu Recht rügt, hätte der Angeklagte in der Hauptverhandlung gemäß § 265 Abs. 2 StPO darauf hingewiesen werden müssen, dass die Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt nach § 64 StGB in Betracht kommt, da weder die Anklageschrift noch der Eröffnungsbeschluss einen Hinweis auf die Möglichkeit einer solchen Anordnung enthielt (vgl. BGHSt 18, 288, 289; StV 1988, 329).

    Ebenso wenig kann die Pflicht des Gerichts zu einem rechtlichen Hinweis durch den Schlussantrag des Staatsanwalts oder durch die Erörterung der bloßen Möglichkeit einer Maßregelanordnung erfüllt werden (BGH, StV 1988, 329; NStZ 1998, 529, 530).

  • BGH, 23.10.2008 - 3 StR 350/08

    Anordnung der Sicherungsverwahrung (rechtlicher Hinweis; keine zu geringen

    Wie die Revision zu Recht rügt, hätte der Angeklagte in der Hauptverhandlung gemäß § 265 Abs. 2 StPO darauf hingewiesen werden müssen, dass die Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in der Sicherungsverwahrung in Betracht kommt, da weder die Anklageschrift noch der Eröffnungsbeschluss einen Hinweis auf die Möglichkeit einer solchen Anordnung enthielt (BGHR StPO § 265 Abs. 2 Hinweispflicht 2).
  • BGH, 02.09.2009 - 5 StR 311/09

    Änderung des rechtlichen Gesichtspunkts (Sicherungsverwahrung; Hinweis auf die in

    Gleiches gilt für den - zudem hinsichtlich des Maßregelausspruchs nicht eindeutig protokollierten - Schlussantrag des Staatsanwalts (vgl. BGH StV 1988, 329; NStZ 1998, 529, 530; NStZ-RR 2008, 316).
  • BGH, 15.01.1992 - 2 StR 297/91

    Hinweispflicht des Gerichts auf die Möglichkeit der Anordnung einer Unterbringung

    Der Hinweis kann weder durch die Begründung einer anderen Zwecken dienenden Zwischenentscheidung des Gerichts (vgl. BGHSt 22, 29 f) noch dadurch ersetzt werden, daß Verfahrensbeteiligte die Frage einer Unterbringung ansprechen (BGH StV 1988, 329; BGH bei Dallinger MDR 1952, 532; 1973, 19, 20).
  • BGH, 26.04.2000 - 2 StR 136/00

    Verletzung der prozessualen Hinweispflicht bezüglich der Möglichkeit der

    Der Hinweis wurde durch den Schlußantrag des Staatsanwalts, die Maßregel anzuordnen, nicht entbehrlich (BGHR StPO § 265 Abs. 2 Hinweispflicht 2).
  • OLG Koblenz, 12.02.2001 - 1 Ss 293/00

    Bußgeldbescheid, Verjährung, Unterbrechung, Verjährungsunterbrechung, Hinweis,

    Deshalb kann auch nicht sicher festgestellt werden, dass sich der Betroffene bei einem entsprechenden Hinweis nicht anders hätte verteidigen können (vgl. BGH StV 88, 329; BGHR StPO § 265 Abs. 1 Hinweispflicht 7; Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.0.
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