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   BGH, 15.11.1996 - 3 StR 79/96   

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BGH, 15.11.1996 - 3 StR 79/96 (https://dejure.org/1996,833)
BGH, Entscheidung vom 15.11.1996 - 3 StR 79/96 (https://dejure.org/1996,833)
BGH, Entscheidung vom 15. November 1996 - 3 StR 79/96 (https://dejure.org/1996,833)
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Überdosis Dolantin

§ 211 StGB, Habgier, keine analoge Anwendung von § 49 Abs. 1 Satz 1 StGB;

§ 212 StGB, Straflosigkeit der indirekten Sterbehilfe (Tod als unvermeidbare Nebenfolge einer ärztlich gebotenen schmerzlindernden Medikation)

Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 211 StGB; § 212 StGB; § 49 Abs. 1 Nr. 1 StGB
    Keine Umwandlung der lebenslangen Freiheitsstrafe in eine zeitige Freiheitsstrafe in Fällen des Mordes aus Habgier (Rechtsfolgenlösung); Zulässigkeit einer schmerzlindernden Medikation bei Sterbenden durch Arzt entsprechend dem Patientenwillen (Sterbehilfe)

  • DFR

    Indirekte Sterbehilfe

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Beschleunigung des Todeseintritts durch Einsatz schmerzlindernder Mittel

  • Wolters Kluwer

    Sterbehilfe - Todeseintritt - Tötung aus Habgier - Srafmilderung

  • opinioiuris.de

    Indirekte Sterbehilf

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Beschleunigung des Todeseintritts durch Einsatz schmerzlindernder Mittel, Sterbehilfe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 211, § 212, § 49

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 42, 301
  • NJW 1997, 807
  • NStZ 1997, 182
  • JR 1998, 159
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 19.05.1981 - GSSt 1/81

    Rache am Onkel - § 211 StGB, Heimtücke, Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, im Wege

    Auszug aus BGH, 15.11.1996 - 3 StR 79/96
    In den Fällen des Mordes wegen Tötung aus Habgier kann die lebenslange Freiheitsstrafe nicht wegen außergewöhnlicher Umstände im Sinne von BGHSt 30, 105 durch eine zeitige Freiheitsstrafe nach § 49 Abs. 1 Nr. 1 StGB ersetzt werden.

    Die Staatsanwaltschaft beanstandet zu Recht, daß das Landgericht beim Angeklagten Dr. Dieter M. zwar Mord aus Habgier angenommen, gleichwohl aber von der Verhängung der nach § 211 Abs. 1 StGB vorgeschriebenen lebenslangen Freiheitsstrafe abgesehen hat, weil es diese im Sinne der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur lebenslangen Freiheitsstrafe (BVerfGE 45, 187) und dem daraufhin ergangenen Beschluß des Großen Senats (BGHSt 30, 105) für unverhältnismäßig gehalten hat.

    In den Fällen des Mordes wegen Tötung aus Habgier kann die lebenslange Freiheitsstrafe nicht wegen außergewöhnlicher Umstände im Sinne von BGHSt 30, 105 durch eine zeitige Freiheitsstrafe nach § 49 Abs. 1 Nr. 1 StGB ersetzt werden.

    Im übrigen würde das von der Strafkammer festgestellte strafbare Verhalten des Angeklagten ohnehin nicht die Annahme außergewöhnlicher Umstände im Sinne von BGHSt 30, 105 rechtfertigen.

  • BGH, 08.05.1991 - 3 StR 467/90

    Tötung eines arg- und wehrlosen Patienten im Krankenhaus; Sterbehilfe durch

    Auszug aus BGH, 15.11.1996 - 3 StR 79/96
    Eine ärztlich gebotene schmerzlindernde Medikation entsprechend dem erklärten oder mutmaßlichen Patientenwillen wird bei einem Sterbenden nicht dadurch unzulässig, daß sie als unbeabsichtigte, aber in Kauf genommene unvermeidbare Nebenfolge den Todeseintritt beschleunigen kann (Anschluß BGH, 8. Mai 1991, 3 StR 467/90, BGHSt 37, 376).

    Denn die Ermöglichung eines Todes in Würde und Schmerzfreiheit gemäß dem erklärten oder mutmaßlichen Patientenwillen (BGHSt 37, 376) ist ein höherwertiges Rechtsgut als die Aussicht, unter schwersten, insbesondere sog. Vernichtungsschmerzen noch kurze Zeit länger leben zu müssen (vgl. Kutzer NStZ 1994, 110, 115 und Festschrift für Salger 1995 S. 663, 672).

  • BGH, 31.07.1992 - 4 StR 308/92

    Straftaten gegen das Leben: Bedingter Tötungsvorsatz

    Auszug aus BGH, 15.11.1996 - 3 StR 79/96
    Will ein Tatrichter aus einer Indiztatsache auf einen entsprechenden Willen eines Angeklagten schließen, so hat er in seine Erwägung auch diejenigen Umstände miteinzubeziehen, die ein solches Ergebnis in Frage stellen können (vgl. BGHR StGB § 212 I Vorsatz, bedingter 40, 30 m.w.Nachw.).
  • BGH, 02.03.1995 - 1 StR 595/94

    Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf die Frage der besonderen Schwere

    Auszug aus BGH, 15.11.1996 - 3 StR 79/96
    Es liegt bei einem Motivbündel nur vor, wenn das Gewinnstreben tatbeherrschend und damit bewußtseinsdominant war (z.B. BGH NJW 1995, 2365, 2366).
  • BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76

    Lebenslange Freiheitsstrafe

    Auszug aus BGH, 15.11.1996 - 3 StR 79/96
    Die Staatsanwaltschaft beanstandet zu Recht, daß das Landgericht beim Angeklagten Dr. Dieter M. zwar Mord aus Habgier angenommen, gleichwohl aber von der Verhängung der nach § 211 Abs. 1 StGB vorgeschriebenen lebenslangen Freiheitsstrafe abgesehen hat, weil es diese im Sinne der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur lebenslangen Freiheitsstrafe (BVerfGE 45, 187) und dem daraufhin ergangenen Beschluß des Großen Senats (BGHSt 30, 105) für unverhältnismäßig gehalten hat.
  • BGH, 28.06.1994 - 4 StR 267/94

    Vorsatz - Willenselement - Kenntnis

    Auszug aus BGH, 15.11.1996 - 3 StR 79/96
    Will ein Tatrichter aus einer Indiztatsache auf einen entsprechenden Willen eines Angeklagten schließen, so hat er in seine Erwägung auch diejenigen Umstände miteinzubeziehen, die ein solches Ergebnis in Frage stellen können (vgl. BGHR StGB § 212 I Vorsatz, bedingter 40, 30 m.w.Nachw.).
  • BVerfG, 26.02.2020 - 2 BvR 2347/15

    Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung verfassungswidrig

    Sie umfassen zum einen die indirekte Sterbehilfe als Inkaufnahme eines früheren unbeabsichtigten Todeseintritts bei einem sterbenden oder todkranken Menschen infolge einer medizinisch indizierten schmerz- oder in sonstiger Weise leidensmindernden Therapie (vgl. BGHSt 42, 301 ) und zum anderen den sogenannten Behandlungsabbruch als jede aktive oder passive Begrenzung oder Beendigung einer lebenserhaltenden oder lebensverlängernden medizinischen Maßnahme im Einklang mit dem tatsächlichen oder mutmaßlichen Patientenwillen (vgl. BGHSt 55, 191 ).
  • BGH, 21.02.2018 - 5 StR 267/17

    LKA-Beamter wegen Mordes rechtskräftig zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt

    Eine Anwendung der insofern aufgestellten Grundsätze auch auf die hier erfüllten Mordmerkmale der Befriedigung des Geschlechtstriebes sowie der Ermöglichungsabsicht ist weder von Verfassungs wegen (BVerfG, NJW 2009, 1061, 1062 ff.) noch einfachgesetzlich geboten (ebenso zur Habgier BGH, Urteil vom 15. November 1996 - 3 StR 79/96, BGHSt 42, 301, 304).
  • BGH, 20.05.2003 - 5 StR 66/03

    "Zivildienst-Fall": Aktive Sterbehilfe durch täuschungsbedingt vorsatzlos

    Dieser Umstand kann aber nicht ein auch in Art. 1 Abs. 1 GG angelegtes Recht auf ein Sterben unter menschenwürdigen Bedingungen begründen (vgl. BGHSt aaO, 285; BGHSt 42, 301, 305).
  • BGH, 19.06.2019 - 5 StR 128/19

    Voraussetzungen des Heimtückemordes bei vermeintlicher Tötung zum Besten des

    a) Ein solcher Ausnahmefall kann vorliegen, wenn die Tötung in einer Situation geschieht, in der das Opfer zu einer autonomen Willensbildung selbst nicht in der Lage ist und der Täter zu seinem vermeintlich Besten zu handeln glaubt (unmündige Kinder: BGH, Urteil vom 7. Juni 1989 - 2 StR 217/89, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 10; vgl. auch Urteil vom 10. März 2006 18 19 - 2 StR 561/05, NStZ 2006, 338; Todkranke oder Sterbende: BGH, Urteil vom 8. Mai 1991 - 3 StR 467/90, BGHSt 37, 376, 377; vgl. auch BGH, Beschluss vom 3. April 2008 - 5 StR 525/07, StV 2009, 524 m. Anm. Neumann; Urteile vom 15. November 1996 - 3 StR 79/96, BGHSt 42, 301, 305; vom 31. Juli 1996 - 1 StR 247/96, NStZ-RR 1997, 42; vom 18. Oktober 2007 - 3 StR 226/07, NStZ 2008, 93).
  • BVerfG, 07.10.2008 - 2 BvR 578/07

    Mord (Befriedigung des Geschlechtstriebs; Ermöglichung einer anderen Straftat;

    Diese ist nach verbreiteter Meinung im Falle der Mordmerkmale der ersten Gruppe des § 211 Abs. 2 StGB, zu denen das Merkmal der Befriedigung des Geschlechtstriebs gehört, ebenso wie im Falle des Mordmerkmals der Ermöglichungsabsicht bislang hinreichend gewährleistet (vgl. zu den Mordmerkmalen der ersten Gruppe Krey/Heinrich, Strafrecht BT I, 13. Aufl., 2005, § 1 Rn. 56 m.w.N., zum Merkmal der Habgier BGH, Urteil vom 15. November 1996 - 3 StR 79/96 -, NStZ 1997, S. 182 - und zum Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe BVerfGE 54, 100 ; zum Merkmal der Ermöglichungsabsicht vgl. Jähnke, in: Leipziger Kommentar zum StGB, 11. Aufl., 5. Bd., § 211 Rn. 9, 12 m.w.N. ).
  • BGH, 21.02.2002 - 1 StR 538/01

    BGH bestätigt lebenslange Freiheitsstrafe wegen NS-Mord in Theresienstadt

    Hingegen hat der Bundesgerichtshof bei einem Habgiermord (BGHSt 42, 301: ein Arzt hatte eine vermögende Rentnerin getötet) eine Strafrahmenverschiebung abgelehnt: "In den Fällen des Mordes wegen Tötung aus Habgier kann die lebenslange Freiheitsstrafe nicht wegen außergewöhnlicher Umstände im Sinne von BGHSt 30, 105 durch eine zeitige Freiheitsstrafe nach § 49 Abs. 1 Nr. 1 StGB ersetzt werden.
  • BGH, 08.12.1999 - 3 StR 267/99

    Bildung einer Hilfsstrafkammer bei Überlastung einer als Schwurgericht tätigen

    Eine Überlastung der als Schwurgericht zuständigen Strafkammer I ist zwar zweifelsfrei durch die ursprünglich beim Landgericht Kiel anhängige und durch den Senat an das Landgericht Lübeck durch Urteil vom 15. November 1996 - 3 StR 79/96 (BGHSt 42, 301) - verwiesene Strafsache gegen Dres.
  • LG Deggendorf, 10.10.2022 - 1 Ks 9 Js 6824/20

    Mordmerkmale der Habgier, Heimtücke, niedrige Beweggründe, Grausamkeit und

    Das Gewinnstreben braucht nicht das einzige Motiv des Täters sein, es muss jedoch tatbeherrschend und bewusstseinsdominant sein (vgl. BGH, Urteil vom 12.01.2005, Az. 2 StR 229/04; Urteil vom 10.03.1999, Az. 3 StR 1/99; Urteil vom 15.11.1996, Az. 3 StR 79/96; Urteil vom 02.03.1995, Az. 1 StR 595/94; Urteil vom 02.09.1980, Az. 1 StR 334/80); in Fällen eines Motivbündels muss das Motiv der Gewinnerzielung im Vordergrund stehen (vgl. BGH, Beschluss vom 07.12.2000, Az. 1 StR 414/00; Beschluss vom 04.10.1988, Az. 4 StR 475/88; Urteil vom 22.01.1981, 4 StR 480/80; Beschluss vom 04.10.1988, Az. 4 StR 475/88; Urteil vom 02.03.1995, Az. 1 StR 595/94).
  • OVG Niedersachsen, 16.03.2004 - 8 ME 164/03

    Anordnung der sofortigen Vollziehung des Ruhens der ärztlichen Approbation;

    Nichts anderes gilt für die ärztlich gebotene schmerzlindernde Medikation bei sterbenden Patienten, die als unbeabsichtigte, aber in Kauf genommene unvermeidbare Nebenfolge den Eintritt des Todes beschleunigt (vgl. BGH, Urt. v. 15.11.1996 - 3 StR 79/96 - BGHSt 42, 301).
  • BGH, 28.08.1998 - 3 StR 142/98

    Rechtsfehler bei der Beweiswürdigung; Rüge der Verletzung des Art. 6 Abs. 1 Satz

    Das erstinstanzliche Urteil vom 6. April 1995 hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 5. November 1996 (3 StR 79/96) aufgehoben und die Sache zu erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.
  • LG Deggendorf, 28.03.2022 - 1 Ks 8 Js 5270/21

    Schuldunfähigere bei paranoider Schizophrenie; Mordmerkmale

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