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   BGH, 26.06.1981 - 3 StR 83/81   

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https://dejure.org/1981,544
BGH, 26.06.1981 - 3 StR 83/81 (https://dejure.org/1981,544)
BGH, Entscheidung vom 26.06.1981 - 3 StR 83/81 (https://dejure.org/1981,544)
BGH, Entscheidung vom 26. Juni 1981 - 3 StR 83/81 (https://dejure.org/1981,544)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Gebundenheit der Staatsanwaltschaft an eine vor Anklageerhebung getroffene Verfügung - Gewährung eines fairen Verfahrens für einen Angeklagten - Ausschließliche Überprüfung von Taten die Gegenstand des jeweiligen Verfahrens sind

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHSt 30, 165
  • NJW 1981, 2422
  • MDR 1981, 945
  • NStZ 1981, 389 (Ls.)
  • StV 1982, 17
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 01.06.1981 - 3 StR 173/81

    Vertrauen des Angeklagten auf Nichtverwertung von aus der Strafverfolgung

    Auszug aus BGH, 26.06.1981 - 3 StR 83/81
    Die Verfahrenseinstellung beruht hier nämlich nicht auf einer Entscheidung des Landgerichts nach § 154 Abs. 2, § 154 a Abs. 2 oder § 207 Abs. 2 Nr. 2 oder 4 StPO (vgl. Beschluß des Senats vom 1. Juni 1981 - 3 StR 173/81, zur Veröffentlichung bestimmt), sondern auf einer Verfügung, welche die Staatsanwaltschaft vor der Anklageerhebung gemäß § 154 Abs. 1 StPO erlassen hat.
  • BGH, 12.07.1951 - 4 StR 339/51
    Auszug aus BGH, 26.06.1981 - 3 StR 83/81
    Solche Taten können daher, sofern sie für die Beurteilung der Schuld und der Persönlichkeit des Angeklagten von Bedeutung sind und sich in der Hauptverhandlung feststellen lassen, hier wie in der Regel auch sonst strafschärfend berücksichtigt werden, selbst wenn der Angeklagte ihretwegen nicht verfolgt wird oder noch nicht verurteilt worden ist (vgl. BGH NJW 1951, 769, 770; BGH, Urteil vom 7. Mai 1974 - 1 StR 42/74 - bei Dallinger MDR 1975, 195 f; Beschluß vom 16. Juli 1975 - 2 StR 303/75; Urteil vom 16. Dezember 1975 - 1 StR 755/75 = NStZ 1981, 99 f; Urteil vom 3. Februar 1976 - 1 StR 818/75; Urteil vom 2. März 1977 - 2 StR 794/76; Bruns NStZ 1981, 81, 82 f).
  • BGH, 07.05.1974 - 1 StR 42/74

    Verdachtsstrafe - Heranziehung erheblicher Verhaltensweisen - Untersuchungsbefund

    Auszug aus BGH, 26.06.1981 - 3 StR 83/81
    Solche Taten können daher, sofern sie für die Beurteilung der Schuld und der Persönlichkeit des Angeklagten von Bedeutung sind und sich in der Hauptverhandlung feststellen lassen, hier wie in der Regel auch sonst strafschärfend berücksichtigt werden, selbst wenn der Angeklagte ihretwegen nicht verfolgt wird oder noch nicht verurteilt worden ist (vgl. BGH NJW 1951, 769, 770; BGH, Urteil vom 7. Mai 1974 - 1 StR 42/74 - bei Dallinger MDR 1975, 195 f; Beschluß vom 16. Juli 1975 - 2 StR 303/75; Urteil vom 16. Dezember 1975 - 1 StR 755/75 = NStZ 1981, 99 f; Urteil vom 3. Februar 1976 - 1 StR 818/75; Urteil vom 2. März 1977 - 2 StR 794/76; Bruns NStZ 1981, 81, 82 f).
  • BGH, 30.10.1974 - 2 StR 402/74

    Unerlaubte Einfuhr - Betäubungsmittel - Strafschärfende Maßnahme - Nicht geringe

    Auszug aus BGH, 26.06.1981 - 3 StR 83/81
    Solche Taten können daher, sofern sie für die Beurteilung der Schuld und der Persönlichkeit des Angeklagten von Bedeutung sind und sich in der Hauptverhandlung feststellen lassen, hier wie in der Regel auch sonst strafschärfend berücksichtigt werden, selbst wenn der Angeklagte ihretwegen nicht verfolgt wird oder noch nicht verurteilt worden ist (vgl. BGH NJW 1951, 769, 770; BGH, Urteil vom 7. Mai 1974 - 1 StR 42/74 - bei Dallinger MDR 1975, 195 f; Beschluß vom 16. Juli 1975 - 2 StR 303/75; Urteil vom 16. Dezember 1975 - 1 StR 755/75 = NStZ 1981, 99 f; Urteil vom 3. Februar 1976 - 1 StR 818/75; Urteil vom 2. März 1977 - 2 StR 794/76; Bruns NStZ 1981, 81, 82 f).
  • BGH, 16.07.1975 - 2 StR 303/75

    Voraussetzungen eines Fortsetzungszusammenhangs zwischen Straftaten - Wirkungen

    Auszug aus BGH, 26.06.1981 - 3 StR 83/81
    Solche Taten können daher, sofern sie für die Beurteilung der Schuld und der Persönlichkeit des Angeklagten von Bedeutung sind und sich in der Hauptverhandlung feststellen lassen, hier wie in der Regel auch sonst strafschärfend berücksichtigt werden, selbst wenn der Angeklagte ihretwegen nicht verfolgt wird oder noch nicht verurteilt worden ist (vgl. BGH NJW 1951, 769, 770; BGH, Urteil vom 7. Mai 1974 - 1 StR 42/74 - bei Dallinger MDR 1975, 195 f; Beschluß vom 16. Juli 1975 - 2 StR 303/75; Urteil vom 16. Dezember 1975 - 1 StR 755/75 = NStZ 1981, 99 f; Urteil vom 3. Februar 1976 - 1 StR 818/75; Urteil vom 2. März 1977 - 2 StR 794/76; Bruns NStZ 1981, 81, 82 f).
  • BGH, 16.12.1975 - 1 StR 755/75

    Beschränkung der Untersuchung und Entscheidung - Angeklagte Tat - Gerichtliche

    Auszug aus BGH, 26.06.1981 - 3 StR 83/81
    Solche Taten können daher, sofern sie für die Beurteilung der Schuld und der Persönlichkeit des Angeklagten von Bedeutung sind und sich in der Hauptverhandlung feststellen lassen, hier wie in der Regel auch sonst strafschärfend berücksichtigt werden, selbst wenn der Angeklagte ihretwegen nicht verfolgt wird oder noch nicht verurteilt worden ist (vgl. BGH NJW 1951, 769, 770; BGH, Urteil vom 7. Mai 1974 - 1 StR 42/74 - bei Dallinger MDR 1975, 195 f; Beschluß vom 16. Juli 1975 - 2 StR 303/75; Urteil vom 16. Dezember 1975 - 1 StR 755/75 = NStZ 1981, 99 f; Urteil vom 3. Februar 1976 - 1 StR 818/75; Urteil vom 2. März 1977 - 2 StR 794/76; Bruns NStZ 1981, 81, 82 f).
  • BGH, 03.02.1976 - 1 StR 818/75
    Auszug aus BGH, 26.06.1981 - 3 StR 83/81
    Solche Taten können daher, sofern sie für die Beurteilung der Schuld und der Persönlichkeit des Angeklagten von Bedeutung sind und sich in der Hauptverhandlung feststellen lassen, hier wie in der Regel auch sonst strafschärfend berücksichtigt werden, selbst wenn der Angeklagte ihretwegen nicht verfolgt wird oder noch nicht verurteilt worden ist (vgl. BGH NJW 1951, 769, 770; BGH, Urteil vom 7. Mai 1974 - 1 StR 42/74 - bei Dallinger MDR 1975, 195 f; Beschluß vom 16. Juli 1975 - 2 StR 303/75; Urteil vom 16. Dezember 1975 - 1 StR 755/75 = NStZ 1981, 99 f; Urteil vom 3. Februar 1976 - 1 StR 818/75; Urteil vom 2. März 1977 - 2 StR 794/76; Bruns NStZ 1981, 81, 82 f).
  • BGH, 02.03.1977 - 2 StR 794/76

    Strafverfolgungsverjährung bei Sexualstraftaten im Rahmen des vierten

    Auszug aus BGH, 26.06.1981 - 3 StR 83/81
    Solche Taten können daher, sofern sie für die Beurteilung der Schuld und der Persönlichkeit des Angeklagten von Bedeutung sind und sich in der Hauptverhandlung feststellen lassen, hier wie in der Regel auch sonst strafschärfend berücksichtigt werden, selbst wenn der Angeklagte ihretwegen nicht verfolgt wird oder noch nicht verurteilt worden ist (vgl. BGH NJW 1951, 769, 770; BGH, Urteil vom 7. Mai 1974 - 1 StR 42/74 - bei Dallinger MDR 1975, 195 f; Beschluß vom 16. Juli 1975 - 2 StR 303/75; Urteil vom 16. Dezember 1975 - 1 StR 755/75 = NStZ 1981, 99 f; Urteil vom 3. Februar 1976 - 1 StR 818/75; Urteil vom 2. März 1977 - 2 StR 794/76; Bruns NStZ 1981, 81, 82 f).
  • BGH, 20.12.1979 - 4 StR 652/79

    Änderung eines Schuldausspruchs bei Zweifeln an einem Tatvorgang

    Auszug aus BGH, 26.06.1981 - 3 StR 83/81
    Die Strafkammer durfte aber nicht andererseits zu Lasten des Angeklagten zwei Straftaten annehmen, sondern mußte zu seinen Gunsten von einer Straftat ausgehen und somit Tateinheit zwischen Nötigung und Unterschlagung annehmen (BGH, Beschluß vom 20. Dezember 1979 - 4 StR 652/79 -).
  • LG Frankfurt/Main, 23.12.2022 - 24 KLs 4/22

    Ex-OB wegen Korruption verurteilt

    Von einem förmlichen Hinweis mit Blick auf ein etwaiges schutzwürdiges Vertrauen des Angeklagten in die staatsanwaltschaftliche Einstellungsentscheidung vom 08.07.2022 dahingehend, dass ihm die Tat in einem gerichtlichen Verfahren nicht vorgeworfen werde (vgl. BGH, Urteil vom 20.08.1982 - 2 StR 278/82 NStZ 1983, 20, 20f.; a. A. BGH, Beschluss vom 26.06.1981 - 3 StR 83/81, NJW 1981, 2422; Schäfer/Sander/Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl., Teil 4 Rn. 662) wurde abgesehen, da ein Verteidiger des Angeklagten während der Erörterung erklärte, es sei ja allseits bekannt, dass nach §§ 154, 154a StPO eingestellte Taten Berücksichtigung finden könnten.
  • BGH, 18.04.1990 - 3 StR 252/88

    Nichteinhaltung einer Zusage durch die Staatsanwaltschaft; Strafzumessung bei

    Wenn die Staatsanwaltschaft nach § 154 Abs. 1 StPO von der Verfolgung einer Tat absieht, so kann sie grundsätzlich - jedenfalls bei Vorliegen eines "sachlich einleuchtenden Grundes" (Rieß NStZ 1981, 2, 9) - die Ermittlungen jederzeit wieder aufnehmen (BGHSt 30, 165 [BGH 26.06.1981 - 3 StR 83/81] ).
  • BGH, 09.09.1981 - 3 StR 290/81

    Strafschärfende Berücksichtigung einer vorläufigen Einstellung des Verfahrens

    Das gilt auch, wenn nicht die erkennende Strafkammer, sondern die zunächst mit der Sache befaßte Jugendkammer den Einstellungsbeschluß erlassen hat (Fortbildung von BGH, Beschl. v. 1. Juni 1981 - 3 StR 173/81 - und Beschl. v. 26. Juni 1981 - 3 StR 83/81, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt).

    Die Strafkammer durfte diesen Sachverhalt bei der Beurteilung der Schuld und der Persönlichkeit des Angeklagten nicht zu seinem Nachteil verwerten, weil das Verfahren insoweit durch Gerichtsbeschluß nach § 154 Abs. 2 StPO vorläufig eingestellt und der Angeklagte auch nicht darauf hingewiesen worden war, daß die Tat gleichwohl strafschärfend berücksichtigt werden könne (Beschlüsse des Senats vom 1. Juni 1981 - 3 StR 173/81 - und 26. Juni 1981 - 3 StR 83/81, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt).

  • BGH, 21.12.2010 - 2 StR 344/10

    Begriff der rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung (Bewertung einer

    Denn diese kann jederzeit - bis zum Eintritt der Verfolgungsverjährung - ein nach § 154 Abs. 1 StPO eingestelltes Verfahren wieder aufnehmen, ohne an die Beschränkungen des § 154 Abs. 3 und 4 StPO gebunden zu sein (BGHSt 30, 165; 37, 10, 11; BGHR StPO § 154 Abs. 4, Wiederaufnahme 1; BGH NStZ-RR 2007, 20; Meyer-Goßner StPO 53. Aufl. § 154 Rn. 21a).
  • BGH, 25.01.2006 - 1 StR 438/05

    Kein Strafklageverbrauch bei vorläufiger staatsanwaltlicher Verfahrenseinstellung

    Die Staatsanwaltschaft kann hingegen das Verfahren jederzeit wieder aufnehmen (vgl. BGHSt 30, 165; 37, 10, 13).
  • BGH, 07.02.2023 - 6 StR 9/23

    Grundsätze der Strafzumessung (rassistische, fremdenfeindliche, antisemitische

    (1) Zwar ist es zulässig, bei der Strafzumessung zu berücksichtigen, dass der Angeklagte weitere nicht abgeurteilte Straftaten begangen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Juni 1981 - 3 StR 83/81, BGHSt 30, 165).
  • BGH, 21.03.2000 - 1 StR 600/99

    Falschbeurkundung im Amt; Grundsatz des Fairen Verfahrens; Strafzumessung bei

    Ebensowenig ist im Ergebnis zu beanstanden, daß das Landgericht bei der Bildung der Gesamtfreiheitsstrafe zu Lasten des Angeklagten dessen "erhebliche persönliche Bereicherung" gewertet und dabei auch den "Tatgewinn" berücksichtigt hat, den der insoweit ebenfalls geständige Angeklagte aus einer Vielzahl gleichgelagerter, aber gemäß § 154 Abs. 1 StPO bereits im Ermittlungsverfahren eingestellter Taten erzielt hat (vgl. BGHSt 30, 165).
  • BGH, 28.05.1986 - 3 StR 103/86

    Mittäter einer Steuerhinterziehung - Die eigene Steuerpflichtigkeit als

    Der Umstand, daß diese Beteiligung nicht Gegenstand der Anklage war, hindert ihre Berücksichtigung im Rahmen der Strafzumessung nicht (BGHSt 30, 165, 166) [BGH 26.06.1981 - 3 StR 83/81].
  • LG Bochum, 14.12.2015 - 13 KLs 16/14

    Entsorgung von Katalysatoren und Betongemisch als Abfall;

    Die Kammer schließt sich insoweit der befürwortenden Rechtsauffassung des Bundesgerichtshofes an (vgl. etwa BGHSt 30, 165/166).
  • BGH, 07.08.1986 - 4 StR 318/86

    Strafaussetzung bei nach langdauernder Heilbehandlung begangenen Taten

    Denn diese Vorschriften beschränken die Strafverfolgung, was der Senat in seinem Beschluß vom 3. Juni 1986 - 4 StR 152/86 - bereits ausgesprochen hat (vgl. auch BGHSt 30, 165 [BGH 26.06.1981 - 3 StR 83/81]), nur für Fälle, in denen ein Gericht das Verfahren gemäß § 154 Abs. 2 StPO vorläufig eingestellt hat.
  • BGH, 20.08.1982 - 2 StR 278/82

    "krimineller Journalismus" - § 46 StGB, strafschärfende Mitberücksichtigung einer

  • BGH, 23.08.2022 - 1 StR 232/22

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (minder

  • BGH, 11.06.1986 - 3 StR 10/86

    Verstoß gegen den Unmittelbarkeitsgrundsatz - Ablichtung einer Urkunde als

  • BGH, 29.05.1990 - 5 StR 213/90

    Für Gesamtvorsatz bei strafbaren Umgang mit Betäubungsmitteln genügt ein

  • BGH, 17.04.1996 - 2 StR 57/96

    Nicht angeklagte Straftaten - Abzuurteilender Vorwurf - Findung der gerechten

  • BGH, 30.11.1990 - 2 StR 230/90

    Anforderungen an Absehen der Verfolgung von Straftaten - Affektiver

  • BGH, 03.06.1986 - 4 StR 152/86

    Vorläufige Einstellung des Verfahrens - Verfahrenseinstellung wegen

  • BGH, 02.09.1981 - 3 StR 222/81

    Ablehnung des Antrags auf Einholung eines Sachverständigengutachtens wegen

  • BGH, 21.02.2001 - 5 StR 368/00
  • BGH, 21.04.1982 - 2 StR 657/81

    Strafbarkeit wegen Totschlags in Tateinheit mit Beteiligung an einer Schlägerei

  • BGH, 04.06.1993 - 2 StR 70/93

    Beanstandung - Ausgeschiedener Verfahrensstoff - Strafzumessung - Verfahrensrüge

  • BGH, 27.11.1985 - 3 StR 413/85

    Strafschärfende Wertung des Nachtatverhaltens bei Rechtsfeindschaft,

  • BGH, 23.09.1981 - 3 StR 298/81

    Strafbarkeit wegen Körperverletzung, wegen gefährlicher Körperverletzung sowie

  • OLG Hamburg, 07.12.1983 - VAs 15/83

    Strafprozeßrecht: Anwendungsbereich des § 96 StPO , Inhalt einer Sperrerklärung

  • BGH, 17.10.1988 - StbSt (R) 4/88

    Rechtsmittel

  • BGH, 30.06.1986 - AnwSt (R) 8/86

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Fristversäumnis - Ablehnung eines

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