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   BGH, 07.06.2000 - 3 StR 84/00   

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https://dejure.org/2000,2862
BGH, 07.06.2000 - 3 StR 84/00 (https://dejure.org/2000,2862)
BGH, Entscheidung vom 07.06.2000 - 3 StR 84/00 (https://dejure.org/2000,2862)
BGH, Entscheidung vom 07. Juni 2000 - 3 StR 84/00 (https://dejure.org/2000,2862)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Betäubungsmittel - Handeltreiben - Polizeiliche Vertrauensperson - Zeuge - Glaubwürdigkeit - Beweiswürdigung - Beweismittel - Urteil - Nachvollziehbarkeit - Selbstleseverfahren

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 249; ; StPO § 251; ; StPO § 244 Abs. 2; ; StPO § 249 Abs. 2; ; StPO § 249 Abs. 2 Satz 3; ; StPO § 273

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 261
    Beweiswürdigung bezüglich der Angaben eines Zeugen vom Hörensagen (Vertrauensperson-Führer)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2000, 607
  • StV 2000, 603
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 31.03.1989 - 2 StR 706/88

    Aufklärungspflicht des Gerichts bei Sperrerklärung bezüglich eines Informanten

    Auszug aus BGH, 07.06.2000 - 3 StR 84/00
    Handelt es sich bei den von dem Vetrauensperson - Führer bezeugten Angaben um diejenigen eines anonymen Gewährsmanns, so darf darauf eine Feststellung regelmäßig nur dann gestützt werden, wenn diese Angaben durch andere wichtige Beweisanzeichen bestätigt worden sind (BGHSt 42, 15, 25; 39, 141, 145 f.; 36, 159, 166 ff.; BVerfG NStZ 1995, 600 - jew. m. w. Nachw.).

    In diesem Zusammenhang verweist der Senat auf die in BGHSt 36, 159, 166, 167 niedergelegten Grundsätze.

  • BGH, 28.11.1997 - 3 StR 114/97

    Verurteilung des ehemaligen parlamentarischen Geschäftsführers der

    Auszug aus BGH, 07.06.2000 - 3 StR 84/00
    Entgegen der Auffassung des Generalbundesanwalts in seiner Antragsschrift fehlt es bei diesem Antrag nicht schon an der erforderlichen Konnexität zwischen Beweismittel und Beweisbehauptung (vgl. dazu BGHSt 43, 321, 329 f. m. w. Nachw.), da dem Antrag entnommen werden kann, daß durch das Beweismittel bewiesen werden sollte, daß der Angeklagte in dem angegebenen Zeitraum nicht an einem Treffen in Frankfurt teilgenommen haben konnte.
  • BGH, 10.02.1993 - 5 StR 550/92

    Sperrerklärung bezüglich der Identität von Zeugen; Beweisantrag auf Vernehmung

    Auszug aus BGH, 07.06.2000 - 3 StR 84/00
    Handelt es sich bei den von dem Vetrauensperson - Führer bezeugten Angaben um diejenigen eines anonymen Gewährsmanns, so darf darauf eine Feststellung regelmäßig nur dann gestützt werden, wenn diese Angaben durch andere wichtige Beweisanzeichen bestätigt worden sind (BGHSt 42, 15, 25; 39, 141, 145 f.; 36, 159, 166 ff.; BVerfG NStZ 1995, 600 - jew. m. w. Nachw.).
  • BVerfG, 19.07.1995 - 2 BvR 1142/93

    Strafrechtliche Beweiswürdigung bei gesperrten Zeugen

    Auszug aus BGH, 07.06.2000 - 3 StR 84/00
    Handelt es sich bei den von dem Vetrauensperson - Führer bezeugten Angaben um diejenigen eines anonymen Gewährsmanns, so darf darauf eine Feststellung regelmäßig nur dann gestützt werden, wenn diese Angaben durch andere wichtige Beweisanzeichen bestätigt worden sind (BGHSt 42, 15, 25; 39, 141, 145 f.; 36, 159, 166 ff.; BVerfG NStZ 1995, 600 - jew. m. w. Nachw.).
  • BGH, 12.01.1996 - 5 StR 756/94

    Recht auf Hinzuziehung eines Verteidigers bei der Beschuldigtenvernehmung

    Auszug aus BGH, 07.06.2000 - 3 StR 84/00
    Handelt es sich bei den von dem Vetrauensperson - Führer bezeugten Angaben um diejenigen eines anonymen Gewährsmanns, so darf darauf eine Feststellung regelmäßig nur dann gestützt werden, wenn diese Angaben durch andere wichtige Beweisanzeichen bestätigt worden sind (BGHSt 42, 15, 25; 39, 141, 145 f.; 36, 159, 166 ff.; BVerfG NStZ 1995, 600 - jew. m. w. Nachw.).
  • BGH, 09.07.1987 - 1 StR 287/87

    Findung der Strafe bei mehreren Angeklagten in einem Verfahren jeweils aus der

    Auszug aus BGH, 07.06.2000 - 3 StR 84/00
    Im vorliegenden Fall hätte zudem ein Eingehen auf die Höhe der Strafen der Mitangeklagten nahegelegen, die trotz erheblich gewichtigerer Tatbeiträge, insbesondere trotz Fortführung des gescheiterten Rauschgiftgeschäfts sowie weiterer Rauschgiftdelikte zu erheblich niedrigeren Freiheitsstrafen verurteilt worden sind (vgl. dazu BGHR StGB § 46 Zumessungsfehler 1; Wertungsfehler 23).
  • BGH, 07.07.2004 - 5 StR 412/03

    Urteil gegen den ehemaligen Bundesminister Prof. Dr. Krause aufgehoben

    Dabei handelt es sich um eine wesentliche Förmlichkeit im Sinne des § 273 StPO (vgl. BGH NStZ 2000, 47; 2001, 161; StV 2000, 603, 604).
  • BGH, 30.08.2000 - 2 StR 85/00

    Unzulässige Verwertung eines in der Hauptverhandlung nicht verlesenen

    Dabei handelt es sich um eine wesentliche Förmlichkeit im Sinne des § 273 StPO (vgl. BGH, Beschl. v. 21. September 1999 - 1 StR 389/99 und v. 7. Juni 2000 - 3 StR 84/00).
  • BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvR 197/07

    Anforderungen an die Begründung der Verfassungsbeschwerde gegen ein

    Das Gericht kann unter diesen Voraussetzungen insbesondere Verhörspersonen als mittelbare Zeugen über die Angaben vernehmen, die ihnen für das Gericht aufgrund der Sperrerklärung unerreichbare V-Leute gemacht haben (vgl. BVerfGE 57, 250 ; Urteil des Bundesgerichtshofs vom 16. April 1985 - 5 StR 718/84 -, juris; Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 10. Februar 1993 - 5 StR 550/92 -, juris; Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 7. Juni 2000 - 3 StR 84/00 -, juris).

    Der Rückgriff auf Beweissurrogate infolge einer Sperrerklärung verpflichtet das Tatgericht zu besonders vorsichtiger Beweiswürdigung und zu besonderen Begründungsanforderungen (vgl. BVerfGE 57, 250 ; Urteil des Bundesgerichtshofs vom 16. April 1985 - 5 StR 718/84 -, juris; Urteil des Bundesgerichtshofs vom 31. März 1989 - 2 StR 706/88 -, juris; Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 10. Februar 1993 - 5 StR 550/92 -, juris; Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 7. Juni 2000 - 3 StR 84/00 -, juris; Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 20. Februar 2002 - 1 StR 545/01 -, juris).

  • BGH, 30.09.2009 - 2 StR 280/09

    Rechtsfehlerhaft dokumentiertes Selbstleseverfahren (Dokumentation der

    Dabei handelt es sich um eine wesentliche Förmlichkeit im Sinne des § 273 StPO (vgl. BGH NStZ 2000, 47; 2001, 161; 2005, 160; StV 2000, 603, 604).
  • BGH, 26.01.2005 - 1 StR 523/04

    BGH verwirft Revision des Amokläufers von Pforzheim

    Dabei handelt es sich um eine wesentliche Förmlichkeit im Sinne des § 273 StPO (vgl. BGHR StPO § 249 Kenntnisnahme 1; BGH, Beschluß vom 21. September 1999 - 1 StR 389/99 = NStZ 2000, 47; BGH, Beschluß vom 7. Juni 2000 - 3 StR 84/00 - unter Ziff. IV. 1.; Beschluß vom 24. Juni 2003 - 1 StR 25/03).
  • BGH, 09.05.2012 - 5 StR 41/12

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Anforderungen an die

    Die Würdigung der Glaubhaftigkeit seiner Aussage ist dennoch lückenhaft und wird den in der gegebenen Konstellation geltenden besonderen Anforderungen (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 7. Juni 2000 - 3 StR 84/00, NStZ 2000, 607 mwN) nicht gerecht.
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