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   BGH, 23.03.1981 - 3 StR 89/81   

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https://dejure.org/1981,6533
BGH, 23.03.1981 - 3 StR 89/81 (https://dejure.org/1981,6533)
BGH, Entscheidung vom 23.03.1981 - 3 StR 89/81 (https://dejure.org/1981,6533)
BGH, Entscheidung vom 23. März 1981 - 3 StR 89/81 (https://dejure.org/1981,6533)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung der Annahme eines minder schweren Falles trotz erheblich verminderter Steuerungsfähigkeit - Zulässigkeit des Ausschlusses eines minder schweren Falles trotz erheblich verminderter Steuerungsfähigkeit aufgrund eines hohen Maßes an Aggressivität und Brutalität ...

Papierfundstellen

  • StV 1981, 401
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 20.06.2017 - 4 StR 234/17

    Grundsätze der Strafzumessung (Berücksichtigung der Therapiebereitschaft)

    Dies wäre rechtsfehlerhaft (BGH, Beschluss vom 23. März 1981 - 3 StR 89/81, StV 1981, 401, Fischer, StGB, 64. Aufl., § 46 Rn. 42).
  • BGH, 21.05.1981 - 4 StR 149/81

    'untergeladene' Gaspistole - § 250 Abs. 1 Nr. 1 StGB aF, Wegnahme - Herausgabe

    Deshalb ist nicht auszuschließen, daß sie fehlerhaft ein Verhalten als bedenkenlos, dreist und kaltblütig strafschärfend gewertet hat, das Folge der mildernd berücksichtigten erheblich verminderten Schuldfähigkeit des Angeklagten war (vgl. BGHSt 16, 360, 373/364; Beschlüsse vom 17. Januar 1980 - 1 StR 742/79 - und vom 23. März 1981 - 3 StR 89/81 - sowie Urteil vom 26. März 1981 - 4 StR 58/81).
  • BGH, 02.07.1985 - 1 StR 280/85

    Annahme eines minder schweren Falls bei verminderter Schuldfähigkeit

    Diese Möglichkeit ist einmal dann gegeben, wenn der Täter die Neigung hatte, nach Alkoholgenuß Straftaten - insbesondere Gewaltdelikte - zu begehen, und wenn ihm diese Neigung bewußt war oder doch bewußt hätte sein können (BGH, Beschl. vom 24. März 1972 - 2 StR 413/71 - bei Dallinger MDR 1972, 570; BGH, Beschl. vom 26. Juli 1977 - 1 StR 317/77 - bei Holtz MDR 1977, 982; BGH, Beschl. vom 14. Oktober 1980 - 1 StR 498/80 - bei Mösl NStZ 1981, 135; BGH, Beschl. vom 15. November 1984 - 4 StR 663/84 - StV 1985, 102, dort mit falschem Datum abgedruckt; sowohl zur Frage eines minder schweren Falles als auch zur Herabsetzung des Strafrahmens nach § 49 Abs. 1 StGB vgl. BGH StV 1981, 401; zur Frage eines selbst verschuldeten Affektstaus vgl. BGH, Urt. vom 18. November 1975 - 1 StR 633/75 - bei Holtz MDR 1976, 633).
  • BGH, 12.05.1987 - 1 StR 157/87

    Gebotensein der Vernehmung weiterer Sachverständiger durch die Aufklärungspflicht

    Rechtsfehlerhaft wäre es, wenn das Landgericht auch solche Umstände strafschärfend verwertet hätte, die eine unverschuldete Folge des geistig-seelischen Ausnahmezustandes waren, in dem sich der Angeklagte bei Begehung der Tat befand (vgl. BGHSt 16, 360, 363/364; BGH NStZ 1982, 200/201; 1986, 114, 115; BGH StV 1981, 401; 1984, 202; BGH, Beschl. vom 24. September 1986 - 2 StR 497/86 - bei Theune NStZ 1987, 162).
  • BGH, 22.04.1986 - 1 StR 133/86

    Versuchter Totschlag im minder schweren Fall - Auswirkungen "starker psychischer

    Die Art der Tatausführung darf insoweit, als sie gerade unverschuldete Folge der psychischen Verfassung ist, die zur erheblichen Verminderung der Steuerungsfähigkeit führte, nicht strafschärfend verwertet werden (vgl. BGHSt 16, 360, 363/364; BGH StV 1981, 401; 1984, 202; 1985, 55; 1986, 101; BGH NStZ 1982, 200/201).
  • BGH, 23.03.1983 - 2 StR 59/83

    Aufhebung eines Strafausspruchs

    Das ist fehlerhaft (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. November 1981 - 2 StR 626/81, vom 13. Oktober 1981 - 1 StR 607/81 - und 23. März 1981 - 3 StR 89/81).
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