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   BGH, 09.06.1999 - 3 StR 89/99   

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BGH, 09.06.1999 - 3 StR 89/99 (https://dejure.org/1999,1430)
BGH, Entscheidung vom 09.06.1999 - 3 StR 89/99 (https://dejure.org/1999,1430)
BGH, Entscheidung vom 09. Juni 1999 - 3 StR 89/99 (https://dejure.org/1999,1430)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    § 267 Abs. 6 StPO; § 66 Abs. 3 (F : 26 Januar 1998)
    Darlegungspflicht des Richters bei der Sicherungsverwahrung

  • Wolters Kluwer

    Gesamtwürdigung des Täters und seiner Taten zur Festellung der Gefährlichkeit für die Allgemeinheit; Die sachlich-rechtlichen Begründungspflicht des Tatrichter für die Nicht-Anordnung der Sicherungsverwahrung totz Vorliegen ihrer formellen Voraussetzungen und ...

  • Judicialis

    StPO § 267 Abs. 6; ; StGB § 66 Abs. 3 (F./ 26. Januar 1998)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausführungen im Urteil zur Nicht-Anordnung von Sicherungsverwahrung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 2606
  • NStZ 1999, 473
  • JR 2000, 207
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 07.09.1993 - 1 StR 552/93

    Bezugnahme auf ältere Urteile in der Urteilsbegründung

    Auszug aus BGH, 09.06.1999 - 3 StR 89/99
    Sie sollen sich auf das Wesentliche beschränken (vgl. BGHR StPO § 267 Abs. 3 Satz 1 Strafzumessung 13, 16) und das Ergebnis der Hauptverhandlung wiedergeben, wie es sich nach der Beratung darstellt.
  • BGH, 30.09.1987 - 2 StR 424/87

    Voraussetzugen der Anordnung von Sicherungsverwahrung - Kontrolle einer Prüfung

    Auszug aus BGH, 09.06.1999 - 3 StR 89/99
    Auch wenn die Ermessensentscheidung des Tatrichters der Kontrolle durch das Revisionsgericht nur in eingeschränktem Umfang zugänglich ist, so müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, daß und aus welchen Gründen der Tatrichter von seiner Entscheidungsbefugnis in einer bestimmten Weise Gebrauch gemacht hat (vgl. BGHR StGB § 66 Abs. 2 Ermessensentscheidung 2, 4, 5, BGH, NStZ 1996, 331, NStZ-RR 1996, 196).
  • BGH, 27.09.1990 - 1 StR 449/90

    Sperrfrist zur Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis - Versorgung mit

    Auszug aus BGH, 09.06.1999 - 3 StR 89/99
    Sie dienen aber auch dazu, die revisionsrechtliche Nachprüfung der getroffenen Entscheidung zu ermöglichen (vgl. BGHSt 37, 21, 22; BGHR StPO § 267 Darstellung 1;BGH NStZ 1998, 51) Der Tatrichter ist verpflichtet, sich mit festgestellten Umständen auseinanderzusetzen, wenn sie für die Anwendung des materiellen Rechts erheblich sind.
  • BGH, 07.02.1996 - 5 StR 533/95

    Straferschwerende Berücksichtigung von Vorstrafen bei der Strafzumessung -

    Auszug aus BGH, 09.06.1999 - 3 StR 89/99
    Sie sollen sich auf das Wesentliche beschränken (vgl. BGHR StPO § 267 Abs. 3 Satz 1 Strafzumessung 13, 16) und das Ergebnis der Hauptverhandlung wiedergeben, wie es sich nach der Beratung darstellt.
  • BGH, 23.05.1995 - 1 StR 115/95

    Rechtsfehler - Sachlich-rechtlicher Fehler - Sicherheitsverwahrung -

    Auszug aus BGH, 09.06.1999 - 3 StR 89/99
    Dies gilt auch, wenn der Tatrichter die Sicherungsverwahrung nicht anordnet, obwohl die Umstände des Einzelfalles zu einer Erörterung der maßgebenden Gesichtspunkte drängen (vgl. BGH Urt. vom 23. Mai 1995 - 1 StR 115/95: Hanack in Löwe/Rosenberg, StPO 24 Aufl. § 337 Rdn 244; Schlüchter in SK-StPO § 267 Rdn. 82) Dabei bestimmen die Erfordernisse der revisionsrechtlichen Nachprüfbarkeit auch den notwendigen Umfang der Darlegungen (vgl. Engelhardt in KK 4. Aufl. § 267 Rdn. 35).
  • BGH, 08.10.1986 - 3 StR 368/86

    Anforderungen an die Erörterung von sog. vertypten Strafmilderungsgründen in den

    Auszug aus BGH, 09.06.1999 - 3 StR 89/99
    Diese Pflicht kann im Einzelfall eine über § 267 StPO hinausgehende Begründungspflicht auslösen (vgl. Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 24 Aufl. § 267 Rdn. 113; BGHR StPO § 267 Abs. 3 Satz 2 Strafrahmenwahl 1; BGHR StPO § 267 Abs. 3 Satz 4 Strafaussetzung 1; BGHR StGB § 56 Abs. 2 Begründungserfordernis 1).
  • BGH, 28.09.1990 - 5 StR 414/90

    Begründung der Anordnung einer Sicherungsverwahrung

    Auszug aus BGH, 09.06.1999 - 3 StR 89/99
    Auch wenn die Ermessensentscheidung des Tatrichters der Kontrolle durch das Revisionsgericht nur in eingeschränktem Umfang zugänglich ist, so müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, daß und aus welchen Gründen der Tatrichter von seiner Entscheidungsbefugnis in einer bestimmten Weise Gebrauch gemacht hat (vgl. BGHR StGB § 66 Abs. 2 Ermessensentscheidung 2, 4, 5, BGH, NStZ 1996, 331, NStZ-RR 1996, 196).
  • BGH, 27.08.1986 - 3 StR 264/86

    Unzulässigkeit der Revision auf Grund unzulänglicher Mitteilung der

  • BGH, 19.03.1996 - 1 StR 114/96

    Anordnung der Sicherungsverwahrung - Symptomtat - Würdigung des Täters - Sonstige

  • BGH, 08.02.1996 - 4 StR 752/95

    Unterbringung in der Sicherungsverwahrung - Einheitliche Jugendstrafe - Einzeltat

  • BGH, 04.09.1997 - 1 StR 487/97

    Inhalt der Hauptverhandlung

  • BGH, 08.02.2018 - 3 StR 274/17

    Beginn der Revisionsbegründungsfrist durch Zustellung des Urteils

    Es stellt einen sachlich-rechtlichen Mangel dar, wenn das Tatgericht die Sicherungsverwahrung nicht prüft, obwohl deren formelle Voraussetzungen gegeben sind und die Feststellungen die Annahme nahelegen, dass der Täter infolge eines Hanges zu erheblichen Straftaten für die Allgemeinheit gefährlich ist (BGH, Urteile vom 20. Oktober 2010 - 2 StR 404/10, juris Rn. 7; vom 9. Juni 1999 - 3 StR 89/99, BGHR StGB § 66 Abs. 3 Begründung 1).
  • BGH, 11.09.2003 - 3 StR 481/02

    Sicherungsverwahrung (Ermessen; Darlegungspflichten; eingeschränkte

    Ordnet er die Unterbringung nach § 66 Abs. 2 StGB an, so müssen die Urteilsgründe nicht nur erkennen lassen, daß er sich seiner Entscheidungsbefugnis bewußt war; sie müssen auch darlegen, aus welchen Gründen er von ihr in einer bestimmten Weise Gebrauch gemacht hat (st. Rspr.; BGHR StGB § 66 Abs. 2 Ermessensentscheidung 2; BGH NStZ 1996, 331; 1999, 473; BGH NStZ-RR 1996, 196 jeweils m. w. N.).

    Nur so ist dem Revisionsgericht die (eingeschränkte - vgl. BGH NStZ 1999, 473) Nachprüfung der tatrichterlichen Ermessensentscheidung möglich.

  • BGH, 11.08.2011 - 4 StR 267/11

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose bei

    Darüber hinaus ist die Nichtanordnung einer Maßregel in den schriftlichen Urteilsgründen nur dann zu erörtern, wenn die Umstände des Einzelfalls dazu drängen (BGH, Urteil vom 9. Juni 1999 - 3 StR 89/99, NJW 1999, 2606).
  • BGH, 23.08.2000 - 3 StR 307/00

    Unterbringung in der Sicherungsverwahrung; Merkmal des "Hanges"

    Die wegen der Fallbesonderheiten hier wirksam auf die Ablehnung dieser Maßregel beschränkte (vgl. BGHR StGB § 66 Strafausspruch 1; BGH NStZ 1999, 473), auf die Sachrüge gestützte Revision der Staatsanwaltschaft hat Erfolg.

    Zu dem bei dieser Ermessensentscheidung anzulegenden Maßstab verweist der Senat auf seine Entscheidung BGHR StGB § 66 III Begründung 1 = NStZ 1999, 473.

  • BGH, 25.05.2011 - 4 StR 87/11

    Anordnung der Sicherungsverwahrung (Ermessensausübung: Erörterungsmangel;

    Um eine Nachprüfung der Ermessensentscheidung auf Ermessensfehler durch das Revisionsgericht zu ermöglichen, müssen die Urteilsgründe sowohl erkennen lassen, dass sich der Tatrichter seiner Entscheidungsbefugnis bewusst war, als auch nachvollziehbar darlegen, aus welchen Gründen er von ihr in einer bestimmten Weise Gebrauch gemacht hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. Oktober 2009 - 5 StR 351/09, NStZ-RR 2010, 43; vom 21. August 2003 - 3 StR 251/03, NStZ-RR 2004, 12; Urteil vom 9. Juni 1999 - 3 StR 89/99, NStZ 1999, 473; vgl. auch Urteil vom 3. Februar 2011 - 3 StR 466/10 Rn 13 zu § 66 Abs. 2 StGB aF).
  • BGH, 03.02.2011 - 3 StR 466/10

    Sicherungsverwahrung (Ermessensentscheidung des Tatrichters; maßgeblicher

    Die maßgeblichen Gründe für seine Ermessensentscheidung muss der Tatrichter nachvollziehbar darlegen (st. Rspr.; BGH, Beschluss vom 4. August 2009 - 1 StR 300/09, BGHR StGB § 66 Abs. 2 Ermessensausübung 1; BGH, Urteil vom 9. Juni 1999 - 3 StR 89/99, NStZ 1999, 473, 474), um dem Revisionsgericht die Nachprüfung der Ermessensentscheidung zu ermöglichen.
  • BGH, 14.07.1999 - 3 StR 209/99

    Voraussetzungen für Anordnung der Sicherungsverwahrung; tateinheitliche

    Geschieht dies nicht, ist ein sachlichrechtlicher Mangel begründet (vgl. BGH, Urt. vom 9. Juni 1999 - 3 StR 89/99, zur Veröffentlichung bestimmt, m.Nachw.) So liegen die Dinge hier, soweit die Neuregelung des § 66 Abs. 3 Satz 2 StGB in Frage steht.
  • BGH, 10.07.2008 - 5 StR 253/08

    Vergewaltigung (Beleg der Nötigung; Vorsatz); schwerer sexueller Missbrauch eines

    Nur so ist dem Revisionsgericht die - eingeschränkte (vgl. BGH NStZ 1999, 473) - Nachprüfung der tatrichterlichen Ermessensentscheidung möglich.
  • BGH, 15.10.2009 - 5 StR 351/09

    Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Ausübung des tatrichterlichen

    Nur so ist dem Revisionsgericht die - eingeschränkte (vgl. BGH NStZ 1999, 473) - Nachprüfung der tatrichterlichen Ermessenentscheidung möglich.
  • BGH, 02.06.2022 - 3 StR 472/21

    Fehlende Erörterung des Vorbehalts der Sicherungsverwahrung; rechtsfehlerhafter

    aa) Das Schweigen des Urteils zur Sicherungsverwahrung kann - ungeachtet einer verfahrensrechtlichen Erörterungspflicht (§ 267 Abs. 6 Satz 1 StPO) - einen sachlich-rechtlichen Mangel darstellen, wenn das Tatgericht die Sicherungsverwahrung nicht prüft, obwohl die formellen Voraussetzungen gegeben sind und die Feststellungen die Annahme nahelegen, dass der Täter infolge eines Hanges zu erheblichen Straftaten für die Allgemeinheit gefährlich ist (BGH, Urteile vom 20. Oktober 2010 - 2 StR 404/10, juris Rn. 7; vom 9. Juni 1999 - 3 StR 89/99, NJW 1999, 2606, 2606 f.).
  • BGH, 29.06.1999 - 4 StR 258/99

    Sexuelle Handlung; Schwerer sexueller Mißbrauch

  • BGH, 01.07.2008 - 1 StR 183/08

    Ausreichende Erörterung einer möglichen Sicherungsverwahrung; Beschränkung des

  • BGH, 20.10.2010 - 2 StR 404/10

    Urteil gegen Sexualstraftäter zur Prüfung der Sicherungsverwahrung aufgehoben und

  • OLG Koblenz, 17.10.2002 - 1 Ss 139/02

    Beschränkung, Revision, Revisionsbeschränkung, Rechtsfolgenausspruch, fehlerhafte

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