Rechtsprechung
BGH, 15.04.2003 - 3 StR 91/03 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 56 StGB
Strafaussetzung zur Bewährung (Sozialprognose; zulässiges Verteidigungsverhalten; strafrechtlich irrelevantes Verhalten) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Prüfung der Strafaussetzung zur Bewährung; Begründung einer ungünstigen Prognoseentscheidung hinsichtlich der Strafaussetzung zur Bewährung durch ein strafrechtlich irrelevantes Verhalten
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 56 Abs. 1
Bedeutungslosigkeit eines strafrechtlich irrelevanten Verhaltens - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2003, 264
- StV 2003, 669
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 08.12.1999 - 5 StR 532/99
Vergewaltigung; Beweiswürdigung; Unterlassene Hilfeleistung; Unglücksfall; …
Auszug aus BGH, 15.04.2003 - 3 StR 91/03
Nicht rechtsfehlerfrei erscheinen auch die Ausführungen des angefochtenen Urteils, einer günstigen Prognose stehe entgegen, dass der Angeklagte 'keine Einsicht in seine Taten' zeige und diese verharmlose bzw. behaupte, die Zeugen hätten ein Komplott gegen ihn geschmiedet und ihre Aussagen abgesprochen, denn insoweit hätte sich der die Taten bestreitende Angeklagte mit dem von der Strafkammer vermissten Verhalten in Widerspruch zu seiner Verteidigungsstrategie setzen müssen (vgl. BGH NStZ-RR 1996, 233; BGH, Urt. vom 08. Dezember 1999 - 5 StR 532/99 m.w.N.). - BGH, 09.04.1997 - 2 StR 44/97
Erfordernis der Ermittlung der Sozialprognose bei der Prüfung, ob eine …
Auszug aus BGH, 15.04.2003 - 3 StR 91/03
Da nach ständiger Rechtsprechung die Frage einer günstigen Prognose auch für die Beurteilung bedeutsam sein kann, ob Umstände von besonderem Gewicht im Sinne des § 56 Abs. 2 StGB gegeben sind (BGHR StGB § 56 Abs. 2 Sozialprognose 4), ist nicht auszuschließen, dass das Landgericht ohne die zu beanstandenden Erwägungen die Vollstreckung der erkannten Strafe bei dem nicht vorbestraften Angeklagten zur Bewährung ausgesetzt hätte.".
- BGH, 10.02.2022 - 1 StR 437/21
Strafaussetzung zur Bewährung (Kriminalprognose: kein allgemeines Wohlverhalten …
Mit dem - allein vergangenheitsbezogenen - Abheben auf die Verletzung von Erkundigungspflichten hat das Landgericht nicht bedacht, dass es für die Krimimalprognose (§ 56 Abs. 1 Satz 1 StGB) einzig darauf ankommt, ob ohne Vollstreckung der verhängten Freiheitsstrafe zu erwarten ist, dass der Täter sich in Zukunft und nicht nur während der Bewährungszeit nicht mehr strafbar machen wird; allgemeines Wohlverhalten wird hierfür nicht verlangt (vgl. BGH…, Urteil vom 4. November 2021 - 6 StR 12/20 Rn. 119; Beschluss vom 15. April 2003 - 3 StR 91/03 Rn. 5;… Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl., Rn. 198;… Fischer, StGB, 69. Aufl., § 56 Rn. 6). - BGH, 23.01.2018 - 3 StR 654/17
Rechtsfehlerhafte Verneinung einer positiven Sozialprognose (unzulässige …
Dies ist rechtsfehlerhaft, weil sich der Angeklagte mit dem von der Strafkammer vermissten Verhalten in Widerspruch zu seiner eigenen Verteidigungsstrategie hätte setzen müssen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. April 2003 - 3 StR 91/03, NStZ-RR 2003, 264; vom 20. April 1999 - 4 StR 111/99, StV 1999, 602;… S/S/Stree/Kinzig, StGB, 29. Aufl., § 56 Rn. 30).b) Soweit das Landgericht das Vorliegen besonderer Umstände im Sinne des § 56 Abs. 2 StGB verneint und die Vollstreckung der verhängten Freiheitsstrafe zur Verteidigung der Rechtsordnung für geboten im Sinne des § 56 Abs. 3 StGB erachtet hat, setzt sich der aufgezeigte Rechtsfehler fort, denn auch für diese Wertungen ist die dem Angeklagten zu stellende Sozialprognose von Bedeutung (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. April 2003 - 3 StR 91/03, NStZ-RR 2003, 264; vom 30. April 2009 - 2 StR 112/09, NStZ 2009, 441;… LK/Hubrach, StGB, 12. Aufl., § 56 Rn. 59).
- OLG Bamberg, 21.03.2012 - 3 Ss 34/12
Strafaussetzung zur Bewährung: Relativierung der Bedeutung eines Geständnisses …
12 Beide Begründungsvarianten für die mindere "Wertigkeit" des Geständnisses des Angeklagten laufen im Ergebnis darauf hinaus, die Verneinung besonderer Umstände im Sinne von § 56 Abs. 2 Satz 1 StGB in rechtsfehlerhafter Weise mit Inhalt und Umfang des Tatgeständnisses bzw. dem Fehlen einer von "Schuldeinsicht und Reue" getragenen Motivation für seine Abgabe und damit letztlich mit einer von dem Angeklagten berechtigt verfolgten Verteidigungsstrategie zu begründen, was auch dann unzulässig wäre, wenn der Angeklagte die ihm zur Last gelegte Tat bestritten hätte (BGH StraFo 2010, 207; BGH NStZ 2009, 441 = StraFo 2009, 342; Beschluss vom 07.02.2007 - 2 StR 17/07 [bei juris] und schon BGH NStZ-RR 2003, 264 = StV 2003, 669 f.;… vgl. auch Fischer StGB 59. Aufl. § 56 Rn. 20 und 23, jeweils a.E.).