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BGH, 14.05.2002 - 3 StR 95/02 |
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Volltextveröffentlichungen (7)
- HRR Strafrecht
§ 338 Nr. 6 StPO; § 172 Nr. 4 GVG; § 274 StPO
Absoluter Revisionsgrund; Öffentlichkeit; Wiederherstellung der Öffentlichkeit als wesentliche Förmlichkeit; Beweiskraft des Hauptverhandlungsprotokolls - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Schwerer sexueller Mißbrauch von Kindern - Revision - Verletzung formellen Rechts - Verletzung materiellen Rechts - Verfahrensrüge - Absoluter Revisionsgrund
- Judicialis
StGB § 274; ; GVG § 172 Nr. 4; ; StPO § 338 Nr. 6; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 154 Abs. 1 Nr. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GVG § 169; StPO § 273 Abs. 1 § 338 Nr. 6
Beweiskraft des Protokolls zur Wiederherstellung der Öffentlichkeit - datenbank.nwb.de
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 31.03.1994 - 1 StR 48/94
Wesentliche Förmlichkeit - Revisionsgrund - Protokoll - Vermerk - …
Auszug aus BGH, 14.05.2002 - 3 StR 95/02
Die Wiederherstellung der Öffentlichkeit gehört jedoch zu den wesentlichen Förmlichkeiten, für die die besondere Beweiskraft des Protokolls nach § 274 StPO (im Originalumdruck versehentlich StGB) gilt (vgl BGHR StPO § 274 Beweiskraft 15; BGH bei Becker NStZ-RR 2001, 264 Nr. 26 jew. m. w. N.).
- BGH, 14.01.2016 - 4 StR 543/15
Ausschluss der Öffentlichkeit (Wiederherstellung der Öffentlichkeit: …
Damit ist der absolute Revisionsgrund des § 338 Nr. 6 StPO erfüllt, so dass das angefochtene Urteil aufgehoben werden muss (vgl. zum Ganzen auch BGH, Beschluss vom 14. Mai 2002 - 3 StR 95/02).