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   BGH, 29.05.2012 - 3 StR 95/12   

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https://dejure.org/2012,5677
BGH, 29.05.2012 - 3 StR 95/12 (https://dejure.org/2012,5677)
BGH, Entscheidung vom 29.05.2012 - 3 StR 95/12 (https://dejure.org/2012,5677)
BGH, Entscheidung vom 29. Mai 2012 - 3 StR 95/12 (https://dejure.org/2012,5677)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an eine Verurteilung wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung i.S.d. § 129 Abs. 1 StGB bei fehlenden Feststellungen bzgl. des Sitzes der kriminellen Vereinigung im Inland

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 129 Abs. 1
    Anforderungen an eine Verurteilung wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung i.S.d. § 129 Abs. 1 StGB bei fehlenden Feststellungen bzgl. des Sitzes der kriminellen Vereinigung im Inland

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.09.2011 - 3 StR 231/11

    Kriminelle Vereinigung (inländische; ausländische; geografische Zuordnung;

    Auszug aus BGH, 29.05.2012 - 3 StR 95/12
    Bezüglich der Einzelheiten nimmt der Senat auf die Ausführungen in seinen Beschlüssen vom 13. September 2011 ( 3 StR 231/11 - NJW 2012, 325, 326 ff.; 3 StR 262/11) Bezug, welche ebenfalls die Organisation "Diebe im Gesetz" betreffen und denen zu dieser Gruppierung Feststellung desselben Tatgerichts zugrunde liegen, die den im vorliegenden Verfahren getroffenen weitgehend entsprechen.

    1. Der aufgezeigte Rechtsfehler führt zur Aufhebung des Urteils; diese hat sich auf die in Tateinheit mit der mitgliedschaftlichen Beteiligung der Angeklagten an einer kriminellen Vereinigung stehenden weiteren Delikte zu erstrecken (st. Rspr.; vgl. BGH aaO, NJW 2012, 325, 328 mwN).

    Die Änderung des Schuldspruchs durch den Senat in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO dahin, dass die Angeklagten der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung im Ausland bzw. wahlweise der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung im Inland oder im Ausland (vgl. BGH aaO, NJW 2012, 325, 328 f.), dies jeweils in Tateinheit mit den weiteren abgeurteilten Delikten schuldig sind, scheidet aus.

  • BGH, 28.10.2010 - 3 StR 179/10

    Kriminelle Vereinigung; terroristische Vereinigung; Teilorganisation

    Auszug aus BGH, 29.05.2012 - 3 StR 95/12
    Der jeweiligen Umstellung des Schuldspruchs steht jedoch § 265 StPO entgegen (vgl. hierzu schon BGH, Urteil vom 28. Oktober 2010 - 3 StR 179/10, NJW 2011, 542, 546).
  • BGH, 13.09.2011 - 3 StR 262/11

    Kriminelle Vereinigung (inländische; ausländische; geografische Zuordnung;

    Auszug aus BGH, 29.05.2012 - 3 StR 95/12
    Bezüglich der Einzelheiten nimmt der Senat auf die Ausführungen in seinen Beschlüssen vom 13. September 2011 ( 3 StR 231/11 - NJW 2012, 325, 326 ff.; 3 StR 262/11) Bezug, welche ebenfalls die Organisation "Diebe im Gesetz" betreffen und denen zu dieser Gruppierung Feststellung desselben Tatgerichts zugrunde liegen, die den im vorliegenden Verfahren getroffenen weitgehend entsprechen.
  • BGH, 28.06.2016 - 3 StR 17/15

    Verwerfung der Anhörungsrüge als unbegründet (Verwerfung der Revision im

    Die auf die Besonderheiten der Tatsacheninstanz zugeschnittene Vorschrift des § 265 StPO gilt im Revisionsverfahren grundsätzlich nicht und steht lediglich einer den Schuldspruch abändernden Entscheidung des Revisionsgerichts entgegen, wenn der Angeklagte im Hinblick auf die von der Auffassung des Tatgerichts im Ergebnis abweichende rechtliche Beurteilung durch das Revisionsgericht noch keine Möglichkeit der Verteidigung hatte (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Mai 2012 - 3 StR 95/12, juris Rn. 8; KK-Kuckein, StPO, 7. Aufl., § 265 Rn. 1; LR/Franke, 26. Aufl., § 354 Rn. 20 f.).
  • BGH, 07.10.2020 - 4 StR 364/20

    Grundsätze der Strafzumessung (Unzulässigkeit des Vorwurfs der Fortführung der

    Dies hat auch die Aufhebung der an sich rechtsfehlerfrei erfolgten Verurteilungen wegen eines tateinheitlich begangenen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und einer tateinheitlich begangenen Urkundenfälschung zur Folge (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 10. September 2015 - 4 StR 151/15, NJW 2015, 3732, Rn. 16; Beschluss vom 29. Mai 2012 - 3 StR 95/12, Rn. 7).
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