Rechtsprechung
BGH, 29.03.1995 - 3 StR 95/95 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Maßregel - Aussicht auf Erfolg - Unterbringung - Entziehungsanstalt - Rausch - Rauschzustand - Schuldunfähigkeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 64
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 26.01.1995 - 1 StR 798/94
Erstreckung der Urteilsaufhebung im Revisionsverfahren auf einen Nichtrevidenten …
Auszug aus BGH, 29.03.1995 - 3 StR 95/95
Nach dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichtsvom 16. März 1994 - 2 BvL 3/90 u.a. - (BVerfG NStZ 1994, 578) setzt die Anordnung der Maßregel nach § 64 StGB von Verfassungs wegen die hinreichend konkrete Aussicht eines Behandlungserfolges voraus; es genügt entgegen der für teilnichtig erklärten Bestimmung des § 64 StGB insoweit nicht mehr, daß die Behandlung im Maßregelvollzug - nur - nicht von vornherein aussichtslos erscheint (vgl. auch BGH, Beschlüssevom 26. Oktober 1994 - 3 StR 453/94 , vom 1. Dezember 1994 - 1 StR 726/94 undvom 26. Januar 1995 - 1 StR 798/94). - BGH, 01.12.1994 - 1 StR 726/94
Vorliegen der Voraussetzungen einer Selbstbegünstigung
Auszug aus BGH, 29.03.1995 - 3 StR 95/95
Nach dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichtsvom 16. März 1994 - 2 BvL 3/90 u.a. - (BVerfG NStZ 1994, 578) setzt die Anordnung der Maßregel nach § 64 StGB von Verfassungs wegen die hinreichend konkrete Aussicht eines Behandlungserfolges voraus; es genügt entgegen der für teilnichtig erklärten Bestimmung des § 64 StGB insoweit nicht mehr, daß die Behandlung im Maßregelvollzug - nur - nicht von vornherein aussichtslos erscheint (vgl. auch BGH, Beschlüssevom 26. Oktober 1994 - 3 StR 453/94 , vom 1. Dezember 1994 - 1 StR 726/94 undvom 26. Januar 1995 - 1 StR 798/94). - BGH, 26.10.1994 - 3 StR 453/94
Entziehungsanstalt - Erfolgsaussicht - Behandlungserfolg
Auszug aus BGH, 29.03.1995 - 3 StR 95/95
Nach dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichtsvom 16. März 1994 - 2 BvL 3/90 u.a. - (BVerfG NStZ 1994, 578) setzt die Anordnung der Maßregel nach § 64 StGB von Verfassungs wegen die hinreichend konkrete Aussicht eines Behandlungserfolges voraus; es genügt entgegen der für teilnichtig erklärten Bestimmung des § 64 StGB insoweit nicht mehr, daß die Behandlung im Maßregelvollzug - nur - nicht von vornherein aussichtslos erscheint (vgl. auch BGH, Beschlüssevom 26. Oktober 1994 - 3 StR 453/94 , vom 1. Dezember 1994 - 1 StR 726/94 undvom 26. Januar 1995 - 1 StR 798/94). - BVerfG, 16.03.1994 - 2 BvL 3/90
Entziehungsanstalt
Auszug aus BGH, 29.03.1995 - 3 StR 95/95
Nach dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichtsvom 16. März 1994 - 2 BvL 3/90 u.a. - (BVerfG NStZ 1994, 578) setzt die Anordnung der Maßregel nach § 64 StGB von Verfassungs wegen die hinreichend konkrete Aussicht eines Behandlungserfolges voraus; es genügt entgegen der für teilnichtig erklärten Bestimmung des § 64 StGB insoweit nicht mehr, daß die Behandlung im Maßregelvollzug - nur - nicht von vornherein aussichtslos erscheint (vgl. auch BGH, Beschlüssevom 26. Oktober 1994 - 3 StR 453/94 , vom 1. Dezember 1994 - 1 StR 726/94 undvom 26. Januar 1995 - 1 StR 798/94).
- BGH, 30.07.2019 - 2 StR 172/19
Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen (Anforderungen an die Darstellung …
Die Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt setzt aber sowohl nach § 64 Abs. 2 StGB a.F. - bei der gebotenen verfassungskonformen Auslegung (vgl. BVerfGE 91, 1; BGH, Beschlüsse vom 15. Dezember 1994 - 4 StR 675/94 und vom 29. März 1995 - 3 StR 95/95, BGHR StGB § 64 Abs. 1 Erfolgsaussicht 5, 9) - wie auch nach § 64 Satz 2 StGB i.d.F. des Gesetzes zur Sicherung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus und in einer Entziehungsanstalt vom 16. Juli 2007 (BGBl 1, 1327) die hinreichend konkrete Aussicht auf einen Behandlungserfolg voraus. - BGH, 18.12.2007 - 3 StR 516/07
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (hinreichend konkrete Aussicht auf …
Sie setzt sowohl nach § 64 Abs. 2 StGB aF - bei der gebotenen verfassungskonformen Auslegung (vgl. BVerfGE 91, 1; BGHR StGB § 64 Abs. 1 Erfolgsaussicht 5, 9) - wie auch nach § 64 Satz 2 StGB i. d. F. des Gesetzes zur Sicherung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus und in einer Entziehungsanstalt vom 16. Juli 2007 (…aaO) die hinreichend konkrete Aussicht auf einen Behandlungserfolg voraus. - BGH, 08.06.2004 - 4 StR 519/03
Fehlerhafte Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang; …
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 91, 1 ff.) darf die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt nur dann angeordnet werden, wenn die hinreichend konkrete Aussicht auf einen Behandlungserfolg besteht (vgl. auch BGHR StGB § 64 Abs. 1 Erfolgsaussicht 5, 9; BGH NStZ-RR 2003, 214).
- BGH, 04.02.1997 - 4 StR 655/96
Anforderungen an die subjektive Seite des "Sichbetrinkens" im Sinne des …
Daß eine Alkoholentwöhnungsbehandlung bei dem Angeklagten von vornherein - und zwar auch nach den Maßstäben der Entscheidung BVerfG NStZ 1994, 578 - keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (vgl. BGHR StGB § 64 Abs. 1 Erfolgsaussicht 3, 5 bis 9), versteht sich jedenfalls nicht von selbst. - BGH, 23.07.1998 - 4 StR 188/98
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus
Daß eine Alkoholentwöhnungsbehandlung bei dem Angeklagten von vornherein - und zwar auch nach den Maßstäben der Entscheidung BVerfG NStZ 1994, 578 - keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (vgl. BGHR StGB § 64 Abs. 1 Erfolgsaussicht 3, 5 bis 9), versteht sich auch bei fehlender "Therapiemotivation" nicht von selbst (…BGHR StGB § 64 Abs. 1 Erfolgsaussicht 7; BGH NStZ-RR 1998, 70). - BGH, 02.08.1995 - 3 StR 283/95
Maßregel - Hinreichend Konkrete Aussicht - Behandlungserfolg
Nach dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichtsvom 16. März 1994 - 2 BvL 3/90 u.a. - (BVerfG NStZ 1994, 578) setzt die Anordnung der Maßregel nach § 64 StGB von Verfassungs wegen die hinreichend konkrete Aussicht eines Behandlungserfolges voraus; es genügt entgegen der für teilnichtig erklärten Bestimmung des § 64 StGB insoweit nicht mehr, daß die Behandlung im Maßregelvollzug - nur - nicht von vornherein aussichtslos erscheint (…vgl. auch BGHR StGB § 64 Erfolgsaussicht 5; BGH, Beschl. v. 26. Oktober 1994 - 3 StR 453/94 undvom 29. März 1995 - 3 StR 95/95). - BGH, 06.08.1998 - 4 StR 268/98
Änderung des Schuldspruchs und Aufhebung der Einzelstrafen und Gesamtstrafen …
Nach dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 16. März 1994 - 2 BvL 3/90 u.a. - (BVerfGE NStZ 1994, 578) genügt es entgegen der für teilnichtig erklärten Bestimmung des § 64 StGB nicht mehr, daß die Behandlung im Maßregelvollzug - nur - nicht von vornherein aussichtslos erscheint; vielmehr setzt die Anordnung der Maßregel nach § 64 StGB von Verfassungs wegen die hinreichend konkrete Aussicht eines Behandlungserfolges voraus (vgl. auch BGHR StGB § 64 Abs. 1 Erfolgsaussicht 5, 9).