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   BGH, 24.06.2003 - 3 StR 96/03   

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https://dejure.org/2003,4112
BGH, 24.06.2003 - 3 StR 96/03 (https://dejure.org/2003,4112)
BGH, Entscheidung vom 24.06.2003 - 3 StR 96/03 (https://dejure.org/2003,4112)
BGH, Entscheidung vom 24. Juni 2003 - 3 StR 96/03 (https://dejure.org/2003,4112)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Beweislage bei Abgrenzung von Vergewaltigung zu einvernehmlichem Geschlechtsverkehr; Fehlende Konstanz oder Genauigkeit einer Zeugenaussage; Erfordernis besonderer Begründung bei teilweiser Nichtübernahme einer Zeugenaussage; Erfolgsaussicht bei Anordnung der ...

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 64

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 261
    Nur teilweise Glaubwürdigkeit eines Zeugen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2003, 332
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 06.03.2001 - 1 StR 554/00

    Beweiswürdigung; Aussage gegen Aussage; Belastungszeuge; Besondere

    Auszug aus BGH, 24.06.2003 - 3 StR 96/03
    Die Zeugin hatte bezogen auf das Geschehen nach der festgestellten Vergewaltigung - erstmals in der Hauptverhandlung und damit abweichend von ihren früheren Aussagen (vgl. dazu BGH StV 2002, 470) - bekundet, daß der Angeklagte sie im weiteren Verlauf des Abends nach einer Busfahrt zu Bekannten noch "zwei oder drei Mal" auf einem Acker vergewaltigt habe.
  • BVerfG, 16.03.1994 - 2 BvL 3/90

    Entziehungsanstalt

    Auszug aus BGH, 24.06.2003 - 3 StR 96/03
    Dabei ist zu berücksichtigen, daß es in entsprechenden Fällen auch Sinn und Zweck der Therapie ist, den Untergebrachten dazu zu bringen, daß er sich nach einer gewissen Anpassungszeit der Notwendigkeit der Behandlung öffnet und an ihr mitwirkt (BVerfGE 91, 1, 30).
  • BGH, 07.02.2022 - 5 StR 542/20

    Revisionen der Angeklagten im sogenannten "Berliner Wettbüro-Mordfall" erfolglos;

    Das Tatgericht ist von Rechts wegen nicht gehindert, einem Zeugen teilweise zu glauben und teilweise nicht (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 28. Oktober 2021 - 4 StR 118/21; vom 11. Februar 2016 - 3 StR 436/15 Rn. 21; Beschluss vom 24. Juni 2003 - 3 StR 96/03, NStZ-RR 2003, 332).
  • BGH, 11.01.2005 - 1 StR 478/04

    Beweiswürdigung (kein Beweis des ersten Anscheins im Strafrecht; lebensfremde

    Wird einem Zeugen nur teilweise geglaubt, bedarf dies einer eingehenden Begründung (BGH NStZ-RR 2003, 332 f. m. w. N.), die bisher fehlt.
  • BGH, 30.01.2024 - 5 StR 499/23

    Erforderliche Erfolgsaussicht der Maßregel für die Unterbringungsanordnung

    Soweit das Landgericht in diesem Zusammenhang unter Hinweis auf ältere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Juni 2003 - 3 StR 96/03, NStZ-RR 2003, 332; vom 6. Dezember 2007 - 3 StR 355/07, StV 2008, 300; vom 25. März 2014 - 3 StR 11/14, StV 2015, 219) darauf abgestellt hat, an die Feststellung der Erfolgsaussicht im Sinne von § 64 Satz 2 StGB dürften keine überspannten Maßstäbe angelegt werden, wenn - wie hier - neben der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt auch diejenige in der Sicherungsverwahrung infrage stehe, vermag der Senat dem spätestens seit der Neufassung von § 64 Satz 2 StGB nicht zu folgen.
  • BGH, 25.11.2003 - 1 StR 182/03

    Revisionsanträge der Staatsanwaltschaft (Auslegung); Beweiswürdigung (überspannte

    Im übrigen haben Schwächen einer Aussage, wie etwa fehlende Konstanz und Genauigkeit, nur verhältnismäßig geringes Gewicht, wenn sie nicht den Kernbereich des Vorwurfs betreffen (vgl. BGH NStZ-RR 2003, 332, 333).
  • BGH, 28.10.2021 - 4 StR 118/21

    Beweiswürdigung (Zeugenaussage: teilweises Glauben des Zeugen, Notwendigkeit

    Zwar ist das Tatgericht von Rechts wegen nicht gehindert, einem Zeugen teilweise zu glauben und teilweise nicht (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 11. Februar 2016 ? 3 StR 436/15, Rn. 21; Beschluss vom 24. Juni 2003 - 3 StR 96/03, NStZ-RR 2003, 332).
  • BGH, 16.10.2019 - 2 StR 466/18

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (Begründung bei teilweise

    Glaubt das Gericht einen Teil der Aussage des Belastungszeugen, obwohl es ihm in anderen Teilen nicht folgt, bedarf dies regelmäßig einer besonderen Begründung (vgl. BGH, Beschluss vom 3. September 2013 - 1 StR 206/13, juris Rn. 19; Beschluss vom 24. Juni 2003 - 3 StR 96/03, NStZ-RR 2003, 332 f.).
  • BGH, 07.02.2022 - 5 StR 207/21

    Berliner Wettbüromord; kein zu kompensierender Verstoß gegen den Grundsatz des

    Das Tatgericht ist von Rechts wegen nicht gehindert, einem Zeugen teilweise zu glauben und teilweise nicht (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 28. Oktober 2021 - 4 StR 118/21; vom 11. Februar 2016 - 3 StR 436/15 Rn. 21; Beschluss vom 24. Juni 2003 - 3 StR 96/03, NStZ-RR 2003, 332).
  • KG, 10.04.2017 - 161 Ss 173/16

    Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung: Anforderungen an die

    Das Tatgericht ist nicht gehindert, sich auf der Grundlage einer teilweise für unzutreffend erachteten Zeugenaussage rechtsfehlerfrei eine Überzeugung von einer Tat zu bilden, wobei eine derartige Beweiswürdigung indes der Darlegung der hierfür maßgebenden Gründe bedarf (vgl. BGH NStZ-RR 2010, 152 - juris Rdn. 11; NStZ-RR 2003, 332 - juris Rdn. 6; Ott, a.a.O., § 261 Rdn. 29; Eisenberg, a.a.O., Rdn. 1487a).

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass Schwächen einer Aussage - wie etwa fehlende Konstanz oder Genauigkeit - weniger schwer wiegen, wenn sie nicht den Kernbereich des Vorwurfs, sondern Randgeschehen betreffen (vgl. BGH NStZ-RR 2003, 332 - juris Rdn. 8; Beschluss vom 13. Januar 2005 - 4 StR 422/04 - juris Rdn. 18).

  • BGH, 05.07.2022 - 4 StR 96/22

    Beweiswürdigung (Aussage gegen Aussage Konstellationen: schwerer sexueller

    Die Konstanz einer Aussage ist allerdings dann nicht mehr gegeben, wenn die Angaben der Auskunftsperson zum Kernbereich des Tatgeschehens in verschiedenen Vernehmungen signifikant voneinander abweichen (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Juli 2020 ? 6 StR 104/20, NStZ 2022, 191 Rn. 8) und es sich hierbei um ein wenig vergessensanfälliges Erleben handelt, sodass darauf bezogene Erinnerungs- oder Wahrnehmungsfehler nicht mehr ohne weiteres erklärbar sind (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Juni 2003 - 3 StR 96/02, NStZ-RR 2003, 332, 333).
  • BGH, 06.12.2007 - 3 StR 355/07

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Anordnung der Sicherungsverwahrung

    Es kommt hinzu, dass gerade in den Fällen, in denen - wie hier - zugleich die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung in Frage steht, keine überspannten Anforderungen an die Erfolgsaussicht gestellt werden dürfen (BGH NStZ-RR 2003, 332, 333).
  • BGH, 28.07.2015 - 4 StR 132/15

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Darstellung von

  • BGH, 13.01.2005 - 4 StR 422/04

    Beweiswürdigung (widersprüchliche Aussagen der kindlichen vermeintlichen

  • BGH, 11.02.2016 - 3 StR 436/15

    Anforderungen an die Begründung des freisprechenden Urteils; sachlich-rechtliche

  • BGH, 03.09.2013 - 1 StR 206/13

    Beweiswürdigung (teilweise Verwertung von Zeugenaussagen; Belastungszeugen; in

  • OLG Koblenz, 30.11.2015 - 2 OLG 4 Ss 186/15

    Betäubungsmitteldelikt: Eigennützigkeit des Handeltreibens; Erwerb von

  • BGH, 21.10.2004 - 4 StR 166/04

    Beweiswürdigung (Vergewaltigung; Grenzen der Revisibilität; Schwächen einer

  • OLG Koblenz, 26.11.2007 - 1 Ss 321/07

    Betäubungsmittelverfahren: Würdigung der dem Bestreiten des Angeklagten

  • LG Siegen, 24.09.2019 - 55 KLs 11/18
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