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   BGH, 23.07.2013 - 3 StR 96/13   

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https://dejure.org/2013,21648
BGH, 23.07.2013 - 3 StR 96/13 (https://dejure.org/2013,21648)
BGH, Entscheidung vom 23.07.2013 - 3 StR 96/13 (https://dejure.org/2013,21648)
BGH, Entscheidung vom 23. Juli 2013 - 3 StR 96/13 (https://dejure.org/2013,21648)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 26 StGB, § 263a Abs 1 StGB, § 266 Abs 1 Alt 2 StGB
    Abgrenzung von Computerbetrug und Untreue: Eröffnung von Bankkonten für nicht existente Personen durch den Mitarbeiter einer Bank

  • Wolters Kluwer

    Abgrenzung zwischen Untreue und Computerbetrug bei Eröffnung eines Kontos durch einen Bankmitarbeiter mithilfe eines Computerprogramms

  • rewis.io

    Abgrenzung von Computerbetrug und Untreue: Eröffnung von Bankkonten für nicht existente Personen durch den Mitarbeiter einer Bank

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 263a; StGB § 266 Abs. 1 Var. 2
    Abgrenzung zwischen Untreue und Computerbetrug bei Eröffnung eines Kontos durch einen Bankmitarbeiter mithilfe eines Computerprogramms

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2014, 684
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 28.05.2013 - 3 StR 80/13

    Computerbetrug (Strukturgleichheit mit dem Betrugstatbestand; Erfordernis einer

    Auszug aus BGH, 23.07.2013 - 3 StR 96/13
    aa) Der Tatbestand des Computerbetruges gemäß § 263a StGB wurde zur Schließung von Strafbarkeitslücken in das Strafgesetzbuch eingeführt, weil es bei der Manipulation von Datenverarbeitungsvorgängen regelmäßig an der Täuschung und infolgedessen der Erregung eines Irrtums einer natürlichen Person fehlt, was zur Unanwendbarkeit des Betrugstatbestandes nach § 263 StGB führt (BGH, Beschluss vom 28. Mai 2013 - 3 StR 80/13 mwN).

    Da indes bei den genannten Taten keine Gesetzesverletzungen vorliegen, die über den ausgeschiedenen rechtlichen Gesichtspunkt hinausgehen, wird der neue Tatrichter diesen wieder einzubeziehen und die Sache insoweit neu zu verhandeln und zu entscheiden haben (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Mai 2013 - 3 StR 80/13), sofern er nicht eine Verfahrenseinstellung nach § 154 Abs. 2 StPO für angemessen erachtet.

  • BGH, 21.11.2001 - 2 StR 260/01

    Abhebung am Geldautomaten

    Auszug aus BGH, 23.07.2013 - 3 StR 96/13
    Aufgrund dieser Struktur- und Wertgleichheit der Tatbestände des Betrugs und des Computerbetrugs (vgl. dazu BGH aaO; Beschlüsse vom 20. Dezember 2012 - 4 StR 580/11, NJW 2013, 1017, 1018; vom 21. November 2001 - 2 StR 260/01, BGHSt 47, 160, 162) hält der Senat daran fest, dass § 263a Abs. 1 StGB in Einschränkung seines Wortlauts nur solche Handlungen erfasst, die, würden nicht lediglich maschinell gesteuerte Geschehensabläufe ausgelöst, als Betrug durch täuschungsbedingte Veranlassung der Vermögensverfügung eines - vom Täter zu unterscheidenden - anderen zu bewerten wären (vgl. Fischer, StGB, 60. Aufl., § 263a Rn. 4).
  • BGH, 15.12.2005 - 3 StR 239/05

    Betrug zum Nachteil einer Kommune im Zusammenhang mit der Müllentsorgung

    Auszug aus BGH, 23.07.2013 - 3 StR 96/13
    Veranlasst der Täter dergestalt eine Verfügung durch eine ihm gegenüber weisungsabhängige Person, so kommt es für die Frage des Irrtums nicht auf deren Vorstellungen, sondern ausschließlich auf die des Täters selbst an (vgl. BGH, Urteil vom 15. Dezember 2005 - 3 StR 239/05, NStZ 2006, 623, 624 mwN).
  • BGH, 05.03.2008 - 5 StR 36/08

    Erforderliche Feststellungen zum Beleg eines Irrtums beim Betrug (Begrenzung

    Auszug aus BGH, 23.07.2013 - 3 StR 96/13
    Gemessen daran schiede eine Täuschung von Mitarbeitern der Bank selbst dann aus, wenn diese die Vorgabe des Angeklagten, ein Konto einzurichten, im Wege manueller Vorgangsbearbeitung umzusetzen gehabt hätten (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 5. März 2008 - 5 StR 36/08, NStZ 2008, 340).
  • BGH, 20.12.2012 - 4 StR 580/11

    Betrug durch manipulierte Fußballwetten (konkludente Täuschung:

    Auszug aus BGH, 23.07.2013 - 3 StR 96/13
    Aufgrund dieser Struktur- und Wertgleichheit der Tatbestände des Betrugs und des Computerbetrugs (vgl. dazu BGH aaO; Beschlüsse vom 20. Dezember 2012 - 4 StR 580/11, NJW 2013, 1017, 1018; vom 21. November 2001 - 2 StR 260/01, BGHSt 47, 160, 162) hält der Senat daran fest, dass § 263a Abs. 1 StGB in Einschränkung seines Wortlauts nur solche Handlungen erfasst, die, würden nicht lediglich maschinell gesteuerte Geschehensabläufe ausgelöst, als Betrug durch täuschungsbedingte Veranlassung der Vermögensverfügung eines - vom Täter zu unterscheidenden - anderen zu bewerten wären (vgl. Fischer, StGB, 60. Aufl., § 263a Rn. 4).
  • BGH, 30.08.2016 - 4 StR 194/16

    Computerbetrug (betrugsspezifische Auslegung; Beeinflussung eines

    Aufgrund dieser Struktur- und Wertgleichheit der Tatbestände des Betruges und des Computerbetruges erfasst § 263a Abs. 1 StGB in Einschränkung seines Wortlauts nur solche Handlungen, die, würden nicht lediglich maschinell gesteuerte Geschehensabläufe ausgelöst, als Betrug durch täuschungsbedingte Veranlassung der Vermögensverfügung eines - vom Täter zu unterscheidenden - anderen zu bewerten wären (zum Ganzen, BGH, Beschluss vom 23. Juli 2013 - 3 StR 96/13, BGHR StGB § 263a Anwendungsbereich 4, juris Rn. 12 mwN; vgl. auch BGH, Beschluss vom 19. November 2013 - 4 StR 292/13, BGHSt 59, 68, 73, juris Rn. 17; kritisch hierzu etwa Achenbach in Festschrift Gössel, 2002, S. 481).
  • BGH, 30.08.2016 - 4 StR 153/16

    Computerbetrug (betrugsspezifische Auslegung; Beeinflussung eines

    Aufgrund dieser Struktur- und Wertgleichheit der Tatbestände des Betruges und des Computerbetruges erfasst § 263a Abs. 1 StGB in Einschränkung seines Wortlauts nur solche Handlungen, die, würden nicht lediglich maschinell gesteuerte Geschehensabläufe ausgelöst, als Betrug durch täuschungsbedingte Veranlassung der Vermögensverfügung eines - vom Täter zu unterscheidenden - anderen zu bewerten wären (zum Ganzen, BGH, Beschluss vom 23. Juli 2013 - 3 StR 96/13, BGHR StGB § 263a Anwendungsbereich 4, juris Rn. 12 mwN; vgl. auch BGH, Beschluss vom 19. November 2013 - 4 StR 292/13, BGHSt 59, 68, 73, juris Rn. 17; kritisch hierzu etwa Achenbach in Festschrift Gössel, 2002, S. 481).
  • BGH, 30.08.2016 - 4 StR 203/16

    Computerbetrug (betrugsspezifische Auslegung; Beeinflussung eines

    Aufgrund dieser Struktur- und Wertgleichheit der Tatbestände des Betruges und des Computerbetruges erfasst § 263a Abs. 1 StGB in Einschränkung seines Wortlauts nur solche Handlungen, die, würden nicht lediglich maschinell gesteuerte Geschehensabläufe ausgelöst, als Betrug durch täuschungsbedingte Veranlassung der Vermögensverfügung eines - vom Täter zu unterscheidenden - anderen zu bewerten wären (zum Ganzen, BGH, Beschluss vom 23. Juli 2013 - 3 StR 96/13, BGHR StGB § 263a Anwendungsbereich 4, juris Rn. 12 mwN; vgl. auch BGH, Beschluss vom 19. November 2013 - 4 StR 292/13, BGHSt 59, 68, 73, juris Rn. 17; kritisch hierzu etwa Achenbach in Festschrift Gössel, 2002, S. 481).
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