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   BGH, 06.04.1988 - 3 StR 96/88   

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https://dejure.org/1988,2199
BGH, 06.04.1988 - 3 StR 96/88 (https://dejure.org/1988,2199)
BGH, Entscheidung vom 06.04.1988 - 3 StR 96/88 (https://dejure.org/1988,2199)
BGH, Entscheidung vom 06. April 1988 - 3 StR 96/88 (https://dejure.org/1988,2199)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Strafmilderung nach § 31 Nr. 1 BtMG (Betäubungsmittelgesetz) auf Grund eines wesentlichen Beitrags des Beschuldigten zur weiteren Sachverhaltsaufklärung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 31 Nr. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 28.11.1984 - 2 StR 608/84

    Strafmilderung bei nicht umfassend geständigem Angeklagten

    Auszug aus BGH, 06.04.1988 - 3 StR 96/88
    Sie ist vielmehr möglich, wenn der Täter durch freiwillige Offenbarung seines Wissens wesentlich dazu beigetragen hat, daß die Tat über seinen eigenen Tatbeitrag hinaus aufgedeckt wird (BGHSt 33, 80).
  • BGH, 24.11.1982 - 3 StR 384/82

    Vollendung der Einfuhr von Haschisch durch Verneinung der Frage der Zollbeamten

    Auszug aus BGH, 06.04.1988 - 3 StR 96/88
    Ziel und Zweck der Regelung in § 31 Nr. 1 BtMG ist es, die Möglichkeiten der Verfolgung begangener Straftaten zu verbessern (vgl. BGHSt 31, 163, 167).
  • BGH, 22.03.1983 - 1 StR 820/82

    Strafbarkeit wegen unerlaubten Erwerbs von Betäubungsmitteln in Tateinheit mit

    Auszug aus BGH, 06.04.1988 - 3 StR 96/88
    Sie lassen es genügen, daß der Täter durch Offenbarung seines Wissens zur Aufdeckung der Tat insgesamt wesentlich beiträgt (vgl. ferner BGH NStZ 1983, 416; StV 1986, 436).
  • BGH, 11.06.1986 - 2 StR 298/86

    Strafmilderung für den Angeklagten auf Grund freiwilliger Offenbarung seines

    Auszug aus BGH, 06.04.1988 - 3 StR 96/88
    Sie lassen es genügen, daß der Täter durch Offenbarung seines Wissens zur Aufdeckung der Tat insgesamt wesentlich beiträgt (vgl. ferner BGH NStZ 1983, 416; StV 1986, 436).
  • BGH, 19.05.2010 - 2 StR 102/10

    Strafmilderung infolge einer Aufklärungshilfe (sichere Grundlage für den

    Denn § 31 Nr. 1 BtMG setzt keine bestimmte Aufklärungsmotivation voraus, sondern stellt nach seinem Sinn und Zweck allein auf das Vorliegen eines objektiven Aufklärungserfolges ab (vgl. BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 5; BGH StV 1991, 67; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2001, 149).
  • BGH, 19.05.2011 - 3 StR 89/11

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Aufklärungshilfe (Beschönigung

    Sie ist vielmehr möglich, wenn der Täter durch freiwillige Offenbarung seines Wissens wesentlich dazu beigetragen hat, dass die Tat über seinen eigenen Tatbeitrag hinaus aufgedeckt wird (BGH, Beschluss vom 6. April 1988 - 3 StR 96/88, BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 5).
  • BGH, 13.09.1990 - 4 StR 253/90

    Betäubungsmittel - Wesentlicher Aufkärungsbeitrag - Erkenntnisse der

    Sie lassen es genügen, setzen andererseits aber auch voraus, daß der Täter durch Offenbarung seines Wissens zur Aufdeckung der Tat insgesamt wesentlich beiträgt (BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 5).
  • BGH, 02.12.1999 - 4 StR 547/99

    Hilfsbeweisantrag; Kronzeugenregelung

    Diese Vorschrift verlangt weder ein umfassendes Geständnis noch eine Offenlegung des gesamten Wissens des Täters (BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 5, 19; Weber aaO. Rdn. 26, 27 m.w.N.).
  • BGH, 02.10.1990 - 1 StR 487/90

    Betäubungsmittel - Angaben des Angeklagten - Gewißheit - Beteiligung Dritter -

    Der Umstand, daß der Angeklagte versuchte, seinen eigenen Tatbeitrag herunterzuspielen, steht einer Strafmilderung nach § 31 BtMG nicht entgegen (BGHR BtMG § 31 Nr. 1 - Aufdeckung 5).
  • BGH, 20.06.1990 - 3 StR 74/90

    Betäubungsmittel - Unerlaubte Einfuhr - Wesentlicher Aufklärungserfolg - Angaben

    Hierfür genügt es, daß der Täter durch Offenbarung seines Wissens über seine eigene Beteiligung hinaus zu einem wesentlichen Aufklärungserfolg beiträgt (BGHSt 31, 163, 166 ff.; 33, 80; BGH MDR 1989, 563; 1987, 778; BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 5, 14).
  • BGH, 24.06.1988 - 2 StR 248/88

    Vorliegen der Voraussetzungen des § 31 Betäubungsmittelgesetz (BtMG)

    Daß er in der Hauptverhandlung zur Sache keine Angaben (mehr) gemacht hat, ändert daran nichts (BGH, Beschlüsse vom 24. Februar 1988 - 2 StR 13/88 und 6. April 1988 - 3 StR 96/88; vgl. auch BGHSt 33, 80; BGH StV 1986, 436).
  • BGH, 27.04.1990 - 3 StR 516/89

    Strafmilderung - Geständnis bei der Festnahme

    Bei einer freiwilligen Offenbarung, die die Voraussetzungen des § 31 Nr. 1 BtMG erfüllt (vgl. BGH StV 1986, 436; BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 5), ist stets zu prüfen, ob die Strafe aus dem Strafrahmen des § 30 Abs. 2 BtMG oder aus dem nach § 31 BtMG, § 49 Abs. 2 StGB gemilderten Strafrahmen zu entnehmen ist (BGHR a.a.O. Aufdeckung 13 m.w.N.).
  • BGH, 10.06.1988 - 3 StR 164/88

    Einstellung des Verfahrens wegen eines Verfahrenshindernisses aufgrund einer

    Bei dieser Sachlage hätte das Landgericht erörtern müssen, ob im Hinblick hierauf ein besonders schwerer Fall nach § 29 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 BtMG verneint oder der Strafrahmen nach § 31 BtMG, § 49 Abs. 2 StGB gemildert werden soll (vgl. BGH, Beschluß vom 6. April 1988 - 3 StR 96/88).
  • BGH, 21.05.1992 - 1 StR 255/92

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - Unzulässigkeit

    Sie beschränkt sich nämlich keineswegs nur auf die Preisgabe von Auftraggebern oder Hinterleuten, wie das Landgericht möglicherweise angenommen hat; vielmehr gilt sie ebenso bei Angaben über sonstige Tatbeteiligte, also auch etwaige Mittäter und Gehilfen, sowie deren Tatbeiträge (vgl. BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 5 und 10, Tat 1).
  • LG Düsseldorf, 10.03.2017 - 1 Ks 20/16
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