Rechtsprechung
BGH, 19.08.2010 - 3 StR 98/10 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- HRR Strafrecht
§ 229 StPO
Unterbrechung der Hauptverhandlung; Verhandlung zur Sache; Umbeiordnung; Mitteilung über Zeugenladung; Neubestellung der Nebenklagevertreterin - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 229 Abs 1 StPO, § 229 Abs 4 S 1 StPO
Strafverfahren: Fortsetzung der Hauptverhandlung mit der Mitteilung über die Ladung von Zeugen - rechtsprechung-im-internet.de
§ 229 Abs 1 StPO, § 229 Abs 4 S 1 StPO
Strafverfahren: Fortsetzung der Hauptverhandlung mit der Mitteilung über die Ladung von Zeugen - Wolters Kluwer
Erfüllen der Kriterien für eine wirksame Fortsetzung der Hauptverhandlung durch Mitteilung des Vorsitzenden über die Ladung von Zeugen zum nächsten Termin
- rewis.io
Strafverfahren: Fortsetzung der Hauptverhandlung mit der Mitteilung über die Ladung von Zeugen
- ra.de
- rewis.io
Strafverfahren: Fortsetzung der Hauptverhandlung mit der Mitteilung über die Ladung von Zeugen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 229 Abs. 1; StPO § 229 Abs. 4
Erfüllen der Kriterien für eine wirksame Fortsetzung der Hauptverhandlung durch Mitteilung des Vorsitzenden über die Ladung von Zeugen zum nächsten Termin - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Auszüge)
Was ist eigentlich eine Sachverhandlung?
Verfahrensgang
- LG Hannover, 16.09.2009 - 30 KLs 7/09
- BGH, 19.08.2010 - 3 StR 98/10
Papierfundstellen
- NStZ 2011, 229
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 06.04.1994 - 3 StR 439/92
Unbegründete Revision
Auszug aus BGH, 19.08.2010 - 3 StR 98/10
Jedenfalls die Mitteilung des Vorsitzenden, dass die in einem Beweisantrag (der Verteidigung) benannten Zeugen für den nächsten Termin geladen werden sollen, erfüllt die Kriterien für eine wirksame Fortsetzung der Hauptverhandlung in diesem Sinne; denn sie diente der Unterrichtung der Verfahrensbeteiligten darüber, dass dem Beweisantrag der Verteidigung stattgegeben worden war (vgl. BGH, Beschluss vom 6. April 1994 - 3 StR 439/92, bei Kusch NStZ 1995, 18, 19 Nr. 8). - BGH, 22.06.1994 - 3 StR 72/94
Verwerfung der Revision - Einleitung eines ehrengerichtlichen Verfahrens gegen …
Auszug aus BGH, 19.08.2010 - 3 StR 98/10
Jedenfalls die Mitteilung des Vorsitzenden, dass die in einem Beweisantrag (der Verteidigung) benannten Zeugen für den nächsten Termin geladen werden sollen, erfüllt die Kriterien für eine wirksame Fortsetzung der Hauptverhandlung in diesem Sinne; denn sie diente der Unterrichtung der Verfahrensbeteiligten darüber, dass dem Beweisantrag der Verteidigung stattgegeben worden war (vgl. BGH, Beschluss vom 6. April 1994 - 3 StR 439/92, bei Kusch NStZ 1995, 18, 19 Nr. 8).
- BGH, 16.01.2014 - 4 StR 370/13
Verstoß gegen die Konzentrationsmaxime und den Beschleunigungsgrundsatz …
Auch die alleinige Befassung mit Verfahrensfragen kann ausreichend sein, sofern es dabei um den Fortgang der Sachverhaltsaufklärung geht (vgl. BGH, Urteil vom 28. November 2012 - 5 StR 412/12, NJW 2013, 404; Urteil vom 19. August 2010 - 3 StR 98/10, NStZ 2011, 229 f.; Beschluss vom 6. Juli 2000 - 5 StR 613/99, NStZ 2000, 606;… Urteil vom 14. März 1990 - 3 StR 109/89, BGHR StPO § 229 Abs. 1 Sachverhandlung 1). - BGH, 28.11.2012 - 5 StR 412/12
Fristwahrende Sachverhandlung (Anordnung und Vollzug des Selbstleseverfahrens; …
Die Anordnung des Selbstleseverfahrens nach § 249 Abs. 2 Satz 1 StPO stellt unzweifelhaft eine Sachverhandlung dar, in gleicher Weise wie eine Beweisanordnung (vgl. BGH, Urteil vom 19. April 2000 - 3 StR 442/99, NJW 2000, 2754: Beauftragung eines Sachverständigen), die Entgegennahme von die Sachverhaltsaufklärung betreffenden Verteidigeranträgen (BGH…, Beschluss vom 6. Juli 2000 - 5 StR 613/99, BGHR StPO § 229 Abs. 1 Sachverhandlung 5) oder die Ladung von Zeugen nach einem gestellten Beweisantrag (BGH, Urteil vom 19. August 2010 - 3 StR 98/10, BGHR StPO § 229 Abs. 1 Sachverhandlung 11). - BGH, 19.01.2021 - 5 StR 496/20
Unterbrechung der Hauptverhandlung (Verhandlung zur Sache; Ende der …
Diese Tatsachen stellen ein Verhandeln im Sinne des § 229 Abs. 4 Satz 1 StPO dar (vgl. BGH, Urteile vom 19. August 2010 - 3 StR 98/10 (Mitteilung des Strafkammervorsitzenden, dass die in einem Beweisantrag benannten Zeugen für den nächsten Termin geladen werden sollen); vom 16. November 2017 - 3 StR 262/17 (Befassung mit Verfahrensfragen)).