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   LG Leipzig, 12.02.2009 - 03 T 1126/08   

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https://dejure.org/2009,19261
LG Leipzig, 12.02.2009 - 03 T 1126/08 (https://dejure.org/2009,19261)
LG Leipzig, Entscheidung vom 12.02.2009 - 03 T 1126/08 (https://dejure.org/2009,19261)
LG Leipzig, Entscheidung vom 12. Februar 2009 - 03 T 1126/08 (https://dejure.org/2009,19261)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zwangsvollstreckungsrechtliche Durchsetzbarkeit von Hausgeldansprüchen einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Verwendung der Nutzungen eines zwangsverwalteten Grundstücks

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    ZVG §§ 155 Abs. 1, 156 Abs. 1, 161 Abs. 3
    Hausgelder in der Zwangsverwaltung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2009, 751 (Ls.)
  • NZM 2009, 920 (Ls.)
  • Rpfleger 2009, 337
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • AG Duisburg, 29.07.2008 - 76a C 24/08

    Hausgeldansprüche in der Zwangsverwaltung

    Auszug aus LG Leipzig, 12.02.2009 - 3 T 1126/08
    Ansprüche, die dieser Rangklasse unterfallen, sind aber gemäß § 155 Abs. 2 ZVG im Gegensatz zu den in § 155 Abs. 1 ZVG genannten Ausgaben und Kosten gerade nicht vorweg, sondern erst aus den verbleibendenÜberschüssen zu befriedigen (so insbesondere AG Duisburg, Urteil vom 29.7.2008, Az.: 76 a C 24/08; zitiert nach [...]).
  • BGH, 20.11.2008 - V ZB 81/08

    Anwendbarkeit des Gesetzes über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung

    Auszug aus LG Leipzig, 12.02.2009 - 3 T 1126/08
    Der BGH hat in einem Beschluss vom 20.11.2008, Az.: V ZB 81/08 , zitiert nach [...], Folgendes ausgeführt:.
  • BGH, 21.09.2006 - V ZB 76/06

    Wirksamkeit einer durch einen Vertreter erklärten Unterwerfung unter die

    Auszug aus LG Leipzig, 12.02.2009 - 3 T 1126/08
    Die Beteiligten eines Zwangsversteigerungsverfahrens und nach Ansicht der Kammer auch eines Zwangsverwaltungsverfahrens stehen sich grundsätzlich nicht als Parteien im Sinne der Zivilprozessordnung gegenüber (vgl. hierzu BGH, WM 2006, 2266).
  • BGH, 15.10.2009 - V ZB 43/09

    Auswirkungen des Gesetzes zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes ( WEG ) auf

    Das Beschwerdegericht, dessen Entscheidung unter anderem in ZfIR 2009, 334 veröffentlicht ist, meint, die für die Zwangsverwaltung von Wohnungseigentum vertretene Auffassung, dass das auf das Wohnungseigentum des Schuldners entfallende laufende Hausgeld zu den von dem Zwangsverwalter nach § 155 Abs. 1 ZVG zu bestreitenden Verwaltungsausgaben zähle, könne für Zwangsverwaltungsverfahren, die nach dem 30. Juni 2007 anhängig geworden seien, nicht aufrecht erhalten werden.
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