Rechtsprechung
LG Rostock, 19.04.2012 - 3 T 13/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- rav-polizeirecht.de
Präventivgewahrsam nach § 55 SOG-MV ist konventionswidrig
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- EGMR, 01.12.2011 - 8080/08
Verletzung des Rechts auf Freiheit und Sicherheit sowie der Versammlungsfreiheit …
Auszug aus LG Rostock, 19.04.2012 - 3 T 13/10
Danach muss jede Person, die nach Artikel 5 Abs. 1 Ziffer c MRK von Festnahme oder Freiheitsentziehung betroffen ist, unverzüglich einem Richter vorgeführt werden - unter allen in Absatz 1 c erfassten Umständen - mit Anspruch auf ein Urteil innerhalb angemessener Frist (Urteil des EGMR vom 01.12.2011 (Rechtssache S. und G. gegen Deutschland Individualbeschwerden Nr. 8080/08 und 8577/08) Ziffer 72).Die Entscheidung ist die erste, die sich mit erfreulicher Klarheit auf die aktuelle Rechtsprechung des EGMR bezieht (8080/08 + 8577/08) und klarstellt, dass die EMRK einen Präventivgewahrsam, wie er in Deutschland praktiziert wird, nicht rechtfertigt.
- BVerfG, 02.06.1964 - 2 BvL 23/62
Verkehrsfinanzgesetz
- BVerfG, 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04
EGMR-Entscheidungen
Auszug aus LG Rostock, 19.04.2012 - 3 T 13/10
Hinsichtlich der Stellung der MRK und ihrer Auslegung durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (im folgenden EGMR) ist, unter Bezugnahme auf den Beschluß des BVerfG vom 14.10.2004 Az. 2 BvR 1481/04, veröffentlicht in NJW 2004, 3407, von folgendem auszugehen:. - BVerfG, 05.05.1965 - 2 BvL 4/63
Verfassungsmäßigkeit des § 49 Abs. 3 ZG
Auszug aus LG Rostock, 19.04.2012 - 3 T 13/10
Der dem Gesetz unterworfene Richter wird durch diese aus dem Rechtsstaatsprinzip hergeleitete Bindung in seiner verfassungsgemäß garantierten Unabhängigkeit nicht berührt (Art. 97 Abs. 1 GG; vgl. BVerfGE 18, 52 ; 19, 17 ).
- VG Hannover, 18.07.2012 - 10 A 1994/11
Vereinbarkeit des polizeilichen Unterbundungsgewahrsams mit europäischen …
Die zitierten Feststellungen des EGMR waren aber von der Rechtskraftwirkung nicht erfasst (so auch LG Lüneburg, Beschluss vom 19.06.2012 - 10 T 12/11 - a.A. LG Rostock, Beschluss vom 19.04.2012 - 3 T 13/10 -).