Rechtsprechung
   LG Rostock, 19.04.2012 - 3 T 13/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,46707
LG Rostock, 19.04.2012 - 3 T 13/10 (https://dejure.org/2012,46707)
LG Rostock, Entscheidung vom 19.04.2012 - 3 T 13/10 (https://dejure.org/2012,46707)
LG Rostock, Entscheidung vom 19. April 2012 - 3 T 13/10 (https://dejure.org/2012,46707)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,46707) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • EGMR, 01.12.2011 - 8080/08

    Verletzung des Rechts auf Freiheit und Sicherheit sowie der Versammlungsfreiheit

    Auszug aus LG Rostock, 19.04.2012 - 3 T 13/10
    Danach muss jede Person, die nach Artikel 5 Abs. 1 Ziffer c MRK von Festnahme oder Freiheitsentziehung betroffen ist, unverzüglich einem Richter vorgeführt werden - unter allen in Absatz 1 c erfassten Umständen - mit Anspruch auf ein Urteil innerhalb angemessener Frist (Urteil des EGMR vom 01.12.2011 (Rechtssache S. und G. gegen Deutschland Individualbeschwerden Nr. 8080/08 und 8577/08) Ziffer 72).

    Die Entscheidung ist die erste, die sich mit erfreulicher Klarheit auf die aktuelle Rechtsprechung des EGMR bezieht (8080/08 + 8577/08) und klarstellt, dass die EMRK einen Präventivgewahrsam, wie er in Deutschland praktiziert wird, nicht rechtfertigt.

  • BVerfG, 02.06.1964 - 2 BvL 23/62

    Verkehrsfinanzgesetz

    Auszug aus LG Rostock, 19.04.2012 - 3 T 13/10
    Der dem Gesetz unterworfene Richter wird durch diese aus dem Rechtsstaatsprinzip hergeleitete Bindung in seiner verfassungsgemäß garantierten Unabhängigkeit nicht berührt (Art. 97 Abs. 1 GG; vgl. BVerfGE 18, 52 ; 19, 17 ).
  • BVerfG, 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04

    EGMR-Entscheidungen

    Auszug aus LG Rostock, 19.04.2012 - 3 T 13/10
    Hinsichtlich der Stellung der MRK und ihrer Auslegung durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (im folgenden EGMR) ist, unter Bezugnahme auf den Beschluß des BVerfG vom 14.10.2004 Az. 2 BvR 1481/04, veröffentlicht in NJW 2004, 3407, von folgendem auszugehen:.
  • BVerfG, 05.05.1965 - 2 BvL 4/63

    Verfassungsmäßigkeit des § 49 Abs. 3 ZG

    Auszug aus LG Rostock, 19.04.2012 - 3 T 13/10
    Der dem Gesetz unterworfene Richter wird durch diese aus dem Rechtsstaatsprinzip hergeleitete Bindung in seiner verfassungsgemäß garantierten Unabhängigkeit nicht berührt (Art. 97 Abs. 1 GG; vgl. BVerfGE 18, 52 ; 19, 17 ).
  • VG Hannover, 18.07.2012 - 10 A 1994/11

    Vereinbarkeit des polizeilichen Unterbundungsgewahrsams mit europäischen

    Die zitierten Feststellungen des EGMR waren aber von der Rechtskraftwirkung nicht erfasst (so auch LG Lüneburg, Beschluss vom 19.06.2012 - 10 T 12/11 - a.A. LG Rostock, Beschluss vom 19.04.2012 - 3 T 13/10 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht