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LG Marburg, 07.07.2000 - 3 T 142/99 |
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- LG Passau, 16.05.1995 - 2 T 29/95
Auszug aus LG Marburg, 07.07.2000 - 3 T 142/99
So wird für die Fragen nach einer vom Schuldner abgeschlossenen Krankentagegeld- oder Berufsunfähigkeitsversicherung zu problematisieren sein, ob insofern ohne Eintritt des Versicherungsfalles von einer pfändbaren künftigen Forderung ausgegangen werden kann (vgl. LG Passau, JurBüro 1996, 329, 330). - LG Hamburg, 12.02.1996 - 325 T 43/95
Auszug aus LG Marburg, 07.07.2000 - 3 T 142/99
Ungeachtet dessen, dass der Schuldner bereits unter Ziffer B.12 Angaben zu Ansprüchen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit und Nebentätigkeit gemacht hat, sind durch ihn keine Fragen zu beantworten, durch deren Beantwortung er sich der Gefahr einer Strafverfolgung aussetzen würde (…vgl. LG Passau, a. a. O.; a. A. LG Wuppertal, DGVZ 1999, 120, 121; LG Hamburg, JurBüro 1996, 331, LG Saarbrücken, a. a. O. jeweils jedoch nur bei Vorliegen konkreter Anhaltspunkte für derartige Einkünfte).
- AG Reinbek, 21.07.2004 - 7 M 317/04 Dieses grundsätzlich bestehende Fragerecht des Gläubigers endet jedoch, wenn sich die Fragen auf die bloße Ausforschung des Schuldners richten (LG Marburg, Beschl. v. 7. Juli 2000, Az. 3 T 142/99).
- EuG, 07.11.2002 - T-150/99
VELA / Kommission - Landwirtschaft
weitere Verbundverfahren: EuG - 07.11.2002 - AZ: 3 T 142/99 EuG - 07.11.2002 - AZ: 3 T 151/99.