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   LG Meiningen, 14.12.2006 - 3 T 255/06   

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LG Meiningen, 14.12.2006 - 3 T 255/06 (https://dejure.org/2006,39806)
LG Meiningen, Entscheidung vom 14.12.2006 - 3 T 255/06 (https://dejure.org/2006,39806)
LG Meiningen, Entscheidung vom 14. Dezember 2006 - 3 T 255/06 (https://dejure.org/2006,39806)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BayObLG, 27.07.2001 - 3Z BR 182/01

    Schriftform einer Beschwerdeschrift, der die Unterschrift des Bezirksrevisors

    Auszug aus LG Meiningen, 14.12.2006 - 3 T 255/06
    Da keiner der in § 90 Abs. 2 Nr. 1 bis 9 genannten Sachverhalte vorliegt, ist zu beurteilen, ob der Einsatz des von der Unfallversicherung erhaltenen Geldbetrages ganz oder teilweise für den Betroffenen eine Härte im Sinne des § 90 Abs. 3 SGB XII bedeuten würde, also unter Berücksichtigung seines Krankheitsbildes die Aufrechterhaltung einer angemessenen Lebensführung des Betreuten oder die Aufrechterhaltung einer angemessenen Alterssicherung wesentlich erschwert werden würde (vgl. BayObLG, FamRZ 2002, 416 ).
  • LG München I, 03.03.2006 - 13 T 911/06
    Auszug aus LG Meiningen, 14.12.2006 - 3 T 255/06
    Von der Frage des Stundenansatzes zu trennen ist die Frage, ob die Vergütung gegen den Betroffenen oder wegen dessen Mittellosigkeit gem. § 1836d BGB gegen die Staatskasse festzusetzen ist (vgl. OLG München, Beschluss vom 03.03.2006, Az. 13 T 911/06 ).
  • KG, 08.07.1997 - 1 W 7404/95

    Prüfung einer Mittellosigkeit im Zeitpunkt der Entscheidung der letzten

    Auszug aus LG Meiningen, 14.12.2006 - 3 T 255/06
    Dies entspricht der herrschenden Meinung in Literatur und Rechtsprechung (vgl. KG Berlin, FamRZ 1998/188 ; BayObLG, FamRZ 96, 371 ; Deinert/Lüttgers, Die Vergütung des Betreuers, 4. Aufl., Rn. 1044).
  • BayObLG, 10.10.1995 - 3Z BR 217/95

    Anerkennung als Berufsbetreuer

    Auszug aus LG Meiningen, 14.12.2006 - 3 T 255/06
    Dies entspricht der herrschenden Meinung in Literatur und Rechtsprechung (vgl. KG Berlin, FamRZ 1998/188 ; BayObLG, FamRZ 96, 371 ; Deinert/Lüttgers, Die Vergütung des Betreuers, 4. Aufl., Rn. 1044).
  • BayObLG, 05.02.2002 - 3Z BR 325/01

    Vergütung des Betreuers bei Mittelosigkeit - maßgebender Zeitpunkt -

    Auszug aus LG Meiningen, 14.12.2006 - 3 T 255/06
    Allerdings reicht es für die Annahme einer unzumutbaren Härte bei Inanspruchnahme des die allgemeine Schongrenze übersteigenden Vermögens für die Vergütung des Betreuers noch nicht aus, dass ein Betroffener Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz i.V.m. dem Opferentschädigungsgesetz erhält (vgl. BayObLG, FamRZ 2002, 1289 f. ).
  • OLG Zweibrücken, 10.08.2005 - 3 W 79/05

    Sozialhilfe: Bestimmung über eigene Bestattung als Teil des Persönlichkeitsrechts

    Auszug aus LG Meiningen, 14.12.2006 - 3 T 255/06
    Es ist daher gerechtfertigt, nicht nur die Altersvorsorge, sondern auch eine angemessene Vorsorge für den Todesfall nach § 90 Abs. 3 SG XII zu verschonen (vgl. OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 10.08.2005, Az. 3 W 79/05 ).
  • BVerwG, 11.12.2003 - 5 C 84.02

    Schonvermögen, bereite Mittel aus Grabpflegevertrag als -; bereite Mittel aus

    Auszug aus LG Meiningen, 14.12.2006 - 3 T 255/06
    Grundsätzlich ist bei der Frage, ob eine unzumutbare Härte im Sinne des § 90 Abs. 3 SGB XII vorliegt, zum einen auf die in § 90 Abs. 2 SGB XII zum Ausdruck kommenden Leitgedanken der Bestimmungen über das Schonvermögen abzustellen und sind zum anderen den anderen Bestimmungen des SGB XII zum Ausdruck kommenden Wertungen zu berücksichtigen (vgl. BVerwG NJW 2004, 2914 [BVerwG 11.12.2003 - 5 C 84/02] ).
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