Rechtsprechung
LG Hechingen, 27.06.2008 - 3 T 33/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Aufhebung der Kostenstundung für ein Verbraucherinsolvenzverfahren wegen Verschweigens der Organstellung als Geschäftsführer ist rechtmäßig; Aufhebung der Kostenstundung für ein Verbraucherinsolvenzverfahren wegen Verschweigens der Organstellung als Geschäftsführer
Verfahrensgang
- AG Hechingen, 07.02.2008 - IN 108/07
- LG Hechingen, 27.06.2008 - 3 T 33/08
- BGH, 08.01.2009 - IX ZB 167/08