Rechtsprechung
   LG Ulm, 25.06.2008 - 3 T 54/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,20834
LG Ulm, 25.06.2008 - 3 T 54/08 (https://dejure.org/2008,20834)
LG Ulm, Entscheidung vom 25.06.2008 - 3 T 54/08 (https://dejure.org/2008,20834)
LG Ulm, Entscheidung vom 25. Juni 2008 - 3 T 54/08 (https://dejure.org/2008,20834)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,20834) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung: Genehmigungsbedürftigkeit eines Überwachungssystems bei einem desorientierten Heimuntergebrachten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erforderlichkeit einer vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung im Falle der Anbringung eines Desorientiertenüberwachungssystems bei Bewohnern eines Altenheims; Vereinbarkeit des Einsatzes eines Desorientiertenüberwachungssystems mit dem Grundrecht der Menschenwürde

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • htw-saarland.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    §§ 1906 Abs. 4, 1906 Abs. 1 Nr. 1 BGB ; Art. 1 Abs. 1 GG
    Zum Anbringen eines Funkchips am Handgelenk der Betroffenen sowie deren Zurückhalten im Altenzentrum [Altenheim, Funkchip, offen geführtes Heim, Armbandsender, Desorientiertenüberwachungssystem, vormundschaftsgerichtliche Genehmigung, freiheitsentziehende Maßnahme, ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 225
  • FamRZ 2009, 544
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 08.01.1997 - 15 W 398/96

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts; Bestellung

    Auszug aus LG Ulm, 25.06.2008 - 3 T 54/08
    In jedem Einzelfall stellt sich lediglich die Frage, ob die Betroffene allein durch eine entsprechende Bitte oder durch Überredung zur Rückkehr bewegt werden kann oder ob ein darüber hinausgehender Zwang erforderlich ist, der auch dann von § 1906 Abs. 4 BGB erfasst wird, wenn er keine körperliche Gewalt gegen die Betroffene erfordert (OLG Hamm vom 08.01.1997, 15 W 398/96, BtPrax 1997, 162).

    Eine die Genehmigungsbedürftigkeit ausschließende Einwilligung (OLG Hamm, vom 08.01.1997, 15 W 398/96, BtPrax 1997, 162 und BayObLG vom 14.02.1996, 3Z BR 15/96, FamRZ 1996, 1375) ist der Betroffenen nach dem ärztlichen Zeugnis Dr. F. nicht mehr möglich.

  • OLG Hamm, 22.06.1993 - 15 W 145/93

    Freiheitsentziehung; Bettgitter; Bauchgurte am Rollstuhl; Betreuung;

    Auszug aus LG Ulm, 25.06.2008 - 3 T 54/08
    Kann letzteres nicht gänzlich ausgeschlossen werden, handelt es sich beim Anbringen des Funkchips und der dem Pflegepersonal vorgegebenen Reaktion auf das Verlassen des Heims durch den Bewohner um eine Maßnahme, die als Ganzes darauf ausgerichtet ist, die Betroffene über einen längeren Zeitraum die Freiheit zu entziehen (so im Ergebnis auch OLG Brandenburg vom 19.01.2006, 11 Wx 59/05, FamRZ 2006, 1481, wonach bei einem Personenortungssystem, das darauf gerichtet ist, notfalls durch Zwang am Verlassen des Hauses zu hindern, jedenfalls die möglicherweise erforderlich werdenden Zwangsmaßnahmen einer vorherigen vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung zu unterstellen sind; vgl. ferner Schwab in Münchener Kommentar zum BGB, 4. Auflage 2002, § 1906 Rn 34 und OLG Hamm vom 22.06.1993, 15 W 145/93, BtPrax 1993, 172 zum Anbringen eines Bettgitters und Bauchgurtes im Rollstuhl).
  • BayObLG, 14.02.1996 - 3Z BR 15/96

    Einwilligung eines Betreuten in seine Unterbringung in eine geschlossene

    Auszug aus LG Ulm, 25.06.2008 - 3 T 54/08
    Eine die Genehmigungsbedürftigkeit ausschließende Einwilligung (OLG Hamm, vom 08.01.1997, 15 W 398/96, BtPrax 1997, 162 und BayObLG vom 14.02.1996, 3Z BR 15/96, FamRZ 1996, 1375) ist der Betroffenen nach dem ärztlichen Zeugnis Dr. F. nicht mehr möglich.
  • OLG Brandenburg, 19.01.2006 - 11 Wx 59/05

    Betreuung: Keine vormundschaftsgerichtliche Genehmigung zur Anbringung von

    Auszug aus LG Ulm, 25.06.2008 - 3 T 54/08
    Kann letzteres nicht gänzlich ausgeschlossen werden, handelt es sich beim Anbringen des Funkchips und der dem Pflegepersonal vorgegebenen Reaktion auf das Verlassen des Heims durch den Bewohner um eine Maßnahme, die als Ganzes darauf ausgerichtet ist, die Betroffene über einen längeren Zeitraum die Freiheit zu entziehen (so im Ergebnis auch OLG Brandenburg vom 19.01.2006, 11 Wx 59/05, FamRZ 2006, 1481, wonach bei einem Personenortungssystem, das darauf gerichtet ist, notfalls durch Zwang am Verlassen des Hauses zu hindern, jedenfalls die möglicherweise erforderlich werdenden Zwangsmaßnahmen einer vorherigen vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung zu unterstellen sind; vgl. ferner Schwab in Münchener Kommentar zum BGB, 4. Auflage 2002, § 1906 Rn 34 und OLG Hamm vom 22.06.1993, 15 W 145/93, BtPrax 1993, 172 zum Anbringen eines Bettgitters und Bauchgurtes im Rollstuhl).
  • AG Fulda, 30.03.2016 - 88 XVII 364/15

    Die Annahme einer lediglich abstrakten Gefahr eines erheblichen gesundheitlichen

    Viele Gerichte erachten die Maßnahme für genehmigungspflichtig i.S.d. § 1906 Abs. 4 BGB, wenn sie der Feststellung des Verlassens eines offenen Heimes dient und entsprechende Maßnahmen auslöst (LG Ulm FamRZ 2009, 544; AG Stuttgart-Bad Cannstadt FamRZ 1997, 704; LG Bielefeld BtPrax 1996, 232).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht