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Rechtsprechung
   LG Bamberg, 16.04.2015 - 3 T 61/15   

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https://dejure.org/2015,63754
LG Bamberg, 16.04.2015 - 3 T 61/15 (https://dejure.org/2015,63754)
LG Bamberg, Entscheidung vom 16.04.2015 - 3 T 61/15 (https://dejure.org/2015,63754)
LG Bamberg, Entscheidung vom 16. April 2015 - 3 T 61/15 (https://dejure.org/2015,63754)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer Verweigerung der Melderegisterauskunft des Einwohneramts im Hinblick auf die Adresse des Schuldners wegen einer absoluten Auskunftssperre aufgrund schutzwürdiger Belange

  • rewis.io

    Keine Übermittlung des Aufenthaltsorts des Schuldners durch Gerichtsvollzieher bei Auskunftssperre

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • AG Marbach, 20.12.2013 - 3 M 1312/13
    Auszug aus LG Bamberg, 16.04.2015 - 3 T 61/15
    Das Amtsgericht Marbach hat in der - soweit ersichtlich - einzigen gerichtlichen Entscheidung ausgeführt, § 755 Abs. 1 ZPO könne nicht zu einem Unterlaufen der Auskunftssperre durch die Einschaltung eines Gerichtsvollziehers führen (Beschluss vom 20.12.2013, Az. 3 M 1312/13, DGVZ 2014, 70, bei juris Rn. 7 ff.).
  • AG Wittenberg, 23.12.2013 - 26 M 2432/13

    Gerichtsvollzieherkosten: Ansatz von zwei Nichterledigungsgebühren bei

    Auszug aus LG Bamberg, 16.04.2015 - 3 T 61/15
    Das Amtsgericht Marbach hat in der - soweit ersichtlich - einzigen gerichtlichen Entscheidung ausgeführt, § 755 Abs. 1 ZPO könne nicht zu einem Unterlaufen der Auskunftssperre durch die Einschaltung eines Gerichtsvollziehers führen (Beschluss vom 20.12.2013, Az. 3 M 1312/13, DGVZ 2014, 70, bei juris Rn. 7 ff.).
  • BGH, 10.10.2018 - VII ZB 12/15

    Befugnis des Gerichtsvollziehers zur Weitergabe der Anschrift des Schuldners an

    Das Beschwerdegericht, dessen Entscheidung in DGVZ 2017, 18 veröffentlicht ist, hat zur Begründung im Wesentlichen ausgeführt, die Weigerung des Gerichtsvollziehers, die ermittelte Anschrift der Schuldnerin dem Gläubiger nicht mitzuteilen, sei nicht zu beanstanden.
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Rechtsprechung
   LG Potsdam, 02.09.2015 - 3 T 61/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,67527
LG Potsdam, 02.09.2015 - 3 T 61/15 (https://dejure.org/2015,67527)
LG Potsdam, Entscheidung vom 02.09.2015 - 3 T 61/15 (https://dejure.org/2015,67527)
LG Potsdam, Entscheidung vom 02. September 2015 - 3 T 61/15 (https://dejure.org/2015,67527)
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Volltextveröffentlichungen (3)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • AG Aschaffenburg, 05.07.2012 - 11 M 13521/03

    P-Konto: Eingehende Zahlungen zu Gunsten Dritter wegen falsch angegebener

    Auszug aus LG Potsdam, 02.09.2015 - 3 T 61/15
    Aus diesem Grund wird ein Vollstreckungsschutz in Fällen wie dem vorliegenden von der Rechtsprechung regelmäßig verneint (vgl. nur AG Schwarzenbeck v. 24.5.2012, 5 M 962/12; AG Hannover v. 6.6.2008, 705 M 55427/08; AG Wilhelmshaven v. 9.1.2012, 14 M 583/09; AG Aschaffenburg v. 5.7.2012, 11 M 13927/02; vgl. auch BVerfG v. 29.5.2015, 1 BvR 163/15 Rn. 21).
  • LG Kleve, 19.09.2002 - 4 T 342/02

    Keine Unverhältnismäßigkeit der Notwendigkeit einer Drittwiderspruchsklage bei

    Auszug aus LG Potsdam, 02.09.2015 - 3 T 61/15
    Inwiefern es dem Dritten möglich ist, gegen die Pfändung vorzugehen, bedarf hier keiner Prüfung, da nicht entscheidungserheblich (vgl. dazu LG Kleve v. 19.9.2002, 4 T 342/02 - Drittwiderspruchsklage nach § 771 ZPO; LG Rostock v. 20.11.2002, 2 T 345/02 - kein Antragsrecht des Dritten nach § 765a ZPO).
  • AG Wilhelmshaven, 09.01.2012 - 14 M 583/09

    Keine sittenwidrige Härte bei Pfändung eines ehelichen Gemeinschaftskontos, wenn

    Auszug aus LG Potsdam, 02.09.2015 - 3 T 61/15
    Aus diesem Grund wird ein Vollstreckungsschutz in Fällen wie dem vorliegenden von der Rechtsprechung regelmäßig verneint (vgl. nur AG Schwarzenbeck v. 24.5.2012, 5 M 962/12; AG Hannover v. 6.6.2008, 705 M 55427/08; AG Wilhelmshaven v. 9.1.2012, 14 M 583/09; AG Aschaffenburg v. 5.7.2012, 11 M 13927/02; vgl. auch BVerfG v. 29.5.2015, 1 BvR 163/15 Rn. 21).
  • BVerfG, 29.05.2015 - 1 BvR 163/15

    Kein Pfändungsschutz für auf Weisung des Schuldners auf ein Konto eines Dritten

    Auszug aus LG Potsdam, 02.09.2015 - 3 T 61/15
    Aus diesem Grund wird ein Vollstreckungsschutz in Fällen wie dem vorliegenden von der Rechtsprechung regelmäßig verneint (vgl. nur AG Schwarzenbeck v. 24.5.2012, 5 M 962/12; AG Hannover v. 6.6.2008, 705 M 55427/08; AG Wilhelmshaven v. 9.1.2012, 14 M 583/09; AG Aschaffenburg v. 5.7.2012, 11 M 13927/02; vgl. auch BVerfG v. 29.5.2015, 1 BvR 163/15 Rn. 21).
  • AG Schwarzenbek, 24.05.2012 - 5 M 962/12

    P-Konto: Pfändungsschutz nur für Giro-, nicht auch für Sparkonten;

    Auszug aus LG Potsdam, 02.09.2015 - 3 T 61/15
    Aus diesem Grund wird ein Vollstreckungsschutz in Fällen wie dem vorliegenden von der Rechtsprechung regelmäßig verneint (vgl. nur AG Schwarzenbeck v. 24.5.2012, 5 M 962/12; AG Hannover v. 6.6.2008, 705 M 55427/08; AG Wilhelmshaven v. 9.1.2012, 14 M 583/09; AG Aschaffenburg v. 5.7.2012, 11 M 13927/02; vgl. auch BVerfG v. 29.5.2015, 1 BvR 163/15 Rn. 21).
  • BGH, 27.03.2008 - VII ZB 32/07

    Pfändungsschutz bei Kontenpfändung

    Auszug aus LG Potsdam, 02.09.2015 - 3 T 61/15
    Soweit der BGH in einer Entscheidung vom 27.3.2008 (VII ZB 32/07) Vollstreckungsschutz nach § 765a ZPO in einem Fall gewährt hat, in dem Geld auf dem Konto einer Schuldnerin gepfändet wurde, das ihrem Ehemann und Mitschuldner zustand und das aus Arbeitseinkommen resultierte, liegt eine solche Konstellation hier nicht vor.
  • AG Hannover, 06.06.2008 - 705 M 55427/08

    Vollstreckungsschutz bei einer Kontopfändung bzgl. der Gelder Dritter

    Auszug aus LG Potsdam, 02.09.2015 - 3 T 61/15
    Aus diesem Grund wird ein Vollstreckungsschutz in Fällen wie dem vorliegenden von der Rechtsprechung regelmäßig verneint (vgl. nur AG Schwarzenbeck v. 24.5.2012, 5 M 962/12; AG Hannover v. 6.6.2008, 705 M 55427/08; AG Wilhelmshaven v. 9.1.2012, 14 M 583/09; AG Aschaffenburg v. 5.7.2012, 11 M 13927/02; vgl. auch BVerfG v. 29.5.2015, 1 BvR 163/15 Rn. 21).
  • LG Rostock, 20.11.2002 - 2 T 345/02

    Beantragung des Vollstreckungsschutzes durch einen Dritten; Überweisung von

    Auszug aus LG Potsdam, 02.09.2015 - 3 T 61/15
    Inwiefern es dem Dritten möglich ist, gegen die Pfändung vorzugehen, bedarf hier keiner Prüfung, da nicht entscheidungserheblich (vgl. dazu LG Kleve v. 19.9.2002, 4 T 342/02 - Drittwiderspruchsklage nach § 771 ZPO; LG Rostock v. 20.11.2002, 2 T 345/02 - kein Antragsrecht des Dritten nach § 765a ZPO).
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