Weitere Entscheidung unten: LG Marburg, 18.01.2002

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   LG Hechingen, 08.06.2001 - 3 T 79/2001, 3 T 79/01   

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LG Hechingen, 08.06.2001 - 3 T 79/2001, 3 T 79/01 (https://dejure.org/2001,13402)
LG Hechingen, Entscheidung vom 08.06.2001 - 3 T 79/2001, 3 T 79/01 (https://dejure.org/2001,13402)
LG Hechingen, Entscheidung vom 08. Juni 2001 - 3 T 79/2001, 3 T 79/01 (https://dejure.org/2001,13402)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • archive.org

    § 57 InsO a.F.
    Verwalterabwahl - Beschwerdemöglichkeit - Zuständigkeit des Richters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • bbrenner.com (Entscheidungsbesprechung)

    Beschwerdemöglichkeit gegen Abwahl des gerichtlich bestellten Verwalters, Zuständigkeit des Richters, Kostenlast und Beschwerdewert (RA'in Barbara Brenner; EWiR 2002, 635)

Papierfundstellen

  • ZIP 2001, 1970
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Rechtsprechung
   LG Marburg, 18.01.2002 - 3 T 79/01   

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https://dejure.org/2002,28042
LG Marburg, 18.01.2002 - 3 T 79/01 (https://dejure.org/2002,28042)
LG Marburg, Entscheidung vom 18.01.2002 - 3 T 79/01 (https://dejure.org/2002,28042)
LG Marburg, Entscheidung vom 18. Januar 2002 - 3 T 79/01 (https://dejure.org/2002,28042)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2002, 470
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 16.07.2004 - IXa ZB 44/04

    Pflicht des Drittschuldners zur Beachtung des verlängerten Pfändungsschutzes ohne

    Nach Auffassung der Rechtsbeschwerde, die sich auf die herrschende Meinung in Rechtsprechung und Literatur beruft (vgl. OLG Hamm JurBüro 1990, 1058; LG Marburg Rpfleger 2002, 470; LG Göttingen JurBüro 2001, 492; LG Koblenz JurBüro 1998, 47; LG Braunschweig NdsRpfl 1998, 150; Schuschke/Walker, Vollstreckung und Vorläufiger Rechtsschutz 3. Aufl. § 850k Rn. 19; Zöller/Stöber, ZPO 24. Aufl. § 850i Rn. 51; Stöber, Forderungspfändung 13. Aufl. Rn. 1439i; Kasseler Kommentar/Seewald, SGB I § 55 Rn. 17), könne das Geldinstitut nicht verpflichtet werden, für die auf dem Konto eingegangenen laufenden Sozialleistungen die Pfändungsfreigrenze unabhängig von einer gerichtlichen Entscheidung zu beachten.

    Der Schuldner muß deshalb nach Ende der Schonfrist beim Vollstreckungsgericht im Wege der Vollstreckungserinnerung gemäß § 766 ZPO eine Abänderung des Pfändungsbeschlusses dahingehend erwirken, daß ihm der in § 55 Abs. 4 SGB I genannte Betrag bis zum nächsten Zahlungstermin pfandfrei belassen wird (vgl. LG Marburg Rpfleger 2002, 470 f; LG Göttingen JurBüro 2001, 492; LG Koblenz JurBüro 1998, 47; Zöller/Stöber, aaO § 850i Rn. 51; Stöber, Forderungspfändung aaO Rn. 1439i).

    Der dem Empfänger von Sozialleistungen zustehende Pfändungsschutz wird dadurch nicht unzumutbar erschwert (vgl. LG Marburg Rpfleger 2002, 470, 471).

    Wenn das Geldinstitut den pfandfreien Betrag selbst festzustellen hätte, müßten Meinungsverschiedenheiten über den Umfang des Pfändungsschutzes in einem Verfahren gegen das gleichzeitig vom Gläubiger und vom Schuldner bedrohte Geldinstitut ausgetragen werden (vgl. LG Marburg Rpfleger 2002, 470, 471), obwohl dieses nur als Drittschuldner betroffen ist und dem Gläubiger sowie dem Schuldner neutral gegenüber steht.

  • VG Düsseldorf, 01.02.2005 - 24 L 3553/04

    Ausgestaltung der Bemessung der Höhe des monatlichen Elternbeitrags für den

    Der Pfändungsschutz nach § 55 Abs. 4 SGB I führt zwar nicht dazu, dass die Vollstreckung insoweit von vornherein ins Leere geht, sondern muss vom Schuldner nach § 766 ZPO (analog) geltend gemacht werden, vgl. die h.M. zum Zwangsvollstreckungsverfahren nach der ZPO, etwa OLG Naumburg, Beschluss vom 24. Februar 1999, 6 W 5/99 m.w.N.; LG Koblenz, a.a.O.; LG Marburg, Beschluss vom 18. Januar 2002, 3 T 79/01, Rpfleger 2002, 470.
  • VG Düsseldorf, 01.02.2005 - 24 L 3353/04
    Der Pfändungsschutz nach § 55 Abs. 4 SGB I führt zwar nicht dazu, dass die Vollstreckung insoweit von vornherein ins Leere geht, sondern muss vom Schuldner nach § 766 ZPO (analog) geltend gemacht werden (vgl. die h.M. zum Zwangsvollstreckungsverfahren nach der ZPO, etwa OLG Naumburg, Beschluss vom 24. Februar 1999, 6 W 5/99 m.w.N.; LG Koblenz, a.a.O.; LG Marburg, Beschluss vom 18. Januar 2002, 3 T 79/01, Rpfleger 2002, 470).
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