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   VGH Hessen, 12.08.2003 - 3 TG 2116/03   

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https://dejure.org/2003,14150
VGH Hessen, 12.08.2003 - 3 TG 2116/03 (https://dejure.org/2003,14150)
VGH Hessen, Entscheidung vom 12.08.2003 - 3 TG 2116/03 (https://dejure.org/2003,14150)
VGH Hessen, Entscheidung vom 12. August 2003 - 3 TG 2116/03 (https://dejure.org/2003,14150)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 72 Abs 1 BauO HE 1976
    (Eine bauordnungsrechtliche Beseitigungsverfügung verlangt keine Straftat i.S.v.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nichtigkeit einer bauaufsichtlichen Anordnung der Beseitigung eines einer Wohnungseigentümerschaft gehörenden illegalen Lagerraums; Feststellung der Nichtigkeit der Beseitigungsverfügung; Unzulässige Vorwegnahme der Hauptsache; Absoluter Nichtigkeitsgrund des § 44 Abs. 2 ...

  • Judicialis

    HBO 72 Abs. 1; ; HVwVfG § 44 Abs. 2 Nr. 5

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Lagerraum in Tiefgarage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2004, 1665 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • VG Arnsberg, 09.05.2008 - 3 L 336/08

    Vermieter muss durch Mieter vermüllte Wohnung reinigen lassen

    Vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 12. August 2003 - 3 TG 2116/03 -www.juris.de.
  • VG Frankfurt/Oder, 06.12.2023 - 5 K 259/20
    Hier kann offenbleiben, ob die Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG dann nicht greifen mit der Folge, dass der Nichtigkeitstatbestand des § 44 Abs. 2 Nr. 5 VwVfG nicht gegeben ist, wenn der Betroffene auf eine entsprechende behördliche Anordnung handelt, weil das verlangte Verhalten durch den Verwaltungsakt selbst, der eine Legalisierungswirkung in sich trägt, gerechtfertigt wird (zur baurechtlichen Beseitigungsanordnung: HessVGH, Beschluss vom 12. August 2003 - 3 TG 2116/03 -, Rn. 4, juris; Ramsauer, in: Kopp/Ramsauer, VwVfG, 23. Aufl. 2023, § 44 Rn. 43).
  • OVG Sachsen, 22.03.2023 - 6 A 272/20

    Forstaufsichtliche Anordnung; Aufschüttung auf Waldboden; Beseitigungsanordnung;

    Hier kann offen bleiben, ob die Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG dann nicht greifen mit der Folge, dass der Nichtigkeitstatbestand des § 44 Abs. 2 Nr. 5 nicht gegeben ist, wenn der Betroffene auf eine entsprechende behördliche Anordnung handelt, weil das verlangte Verhalten durch den Verwaltungsakt selbst, der eine Legalisierungswirkung in sich trägt, gerechtfertigt wird (zur baurechtlichen Beseitigungsanordnung: HessVGH, Beschl. v. 12. August 2003 - 3 TG 2116/03 -, juris Rn. 4; Ramsauer, in: Kopp/Ramsauer, VwVfG, 23. Aufl. 2023, § 44 Rn. 43).
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