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   VGH Hessen, 05.10.1995 - 3 TG 2900/95   

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VGH Hessen, 05.10.1995 - 3 TG 2900/95 (https://dejure.org/1995,13934)
VGH Hessen, Entscheidung vom 05.10.1995 - 3 TG 2900/95 (https://dejure.org/1995,13934)
VGH Hessen, Entscheidung vom 05. Oktober 1995 - 3 TG 2900/95 (https://dejure.org/1995,13934)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 19.08.1982 - 3 C 47.81

    Österreichischer Tierarzt - Tierärztlicher Beruf - Vorübergehende Ausübung -

    Auszug aus VGH Hessen, 05.10.1995 - 3 TG 2900/95
    Weil es hier nicht entscheidend darauf ankommt, braucht nicht näher darauf eingegangen zu werden, ob dann, wenn ein Bescheid überhaupt eine auf eine Ermessensausübung abstellende Begründung enthält, ein Nachschieben weiterer Ermessensgründe sogar noch nach Erlaß des Widerspruchsbescheids rechtlich zulässig ist und nicht an § 45 Abs. 2 i.V.m. § 45 Abs. 1 Nr. 2 HVwVfG scheitert (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.08.1982 - 3 C 47.81 - Buchholz 418.02 Nr. 2; Urteil vom 14.05.1991 - BVerwG 3 C 67.87 - Buchholz 451.512 Nr. 37).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.08.1982 - 7 S 372/82

    Ausbildungsförderung; Berechnung des Einkommens bei Konkurs des

    Auszug aus VGH Hessen, 05.10.1995 - 3 TG 2900/95
    Zwar hat die Antragsgegnerin das Beseitigungsgebot vom 07.06.1994 zunächst auf die formelle und die materielle Rechtswidrigkeit der Anlage gestützt, sie war aber im Hinblick auf die §§ 39 Abs. 1, 45 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 HVwVfG jedenfalls bis zum hier noch ausstehenden Abschluß des Vorverfahrens nicht gehindert, die Verfügung auch allein mit der formellen Illegalität des Vorhabens zu begründen (Hess. VGH, Beschluß vom 10.08.1982 - IV TH 34/82 - ESVGH 33, 73 - L -), was sie hier mit ihrem Schreiben vom 06.09.1995 nachträglich getan hat.
  • BVerwG, 14.05.1991 - 3 C 67.87
    Auszug aus VGH Hessen, 05.10.1995 - 3 TG 2900/95
    Weil es hier nicht entscheidend darauf ankommt, braucht nicht näher darauf eingegangen zu werden, ob dann, wenn ein Bescheid überhaupt eine auf eine Ermessensausübung abstellende Begründung enthält, ein Nachschieben weiterer Ermessensgründe sogar noch nach Erlaß des Widerspruchsbescheids rechtlich zulässig ist und nicht an § 45 Abs. 2 i.V.m. § 45 Abs. 1 Nr. 2 HVwVfG scheitert (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.08.1982 - 3 C 47.81 - Buchholz 418.02 Nr. 2; Urteil vom 14.05.1991 - BVerwG 3 C 67.87 - Buchholz 451.512 Nr. 37).
  • VGH Hessen, 20.06.1991 - 4 TH 2607/90

    Beseitigungsanordnung bei lediglich formeller Illegalität einer Anlage

    Auszug aus VGH Hessen, 05.10.1995 - 3 TG 2900/95
    Dies ist dann der Fall, wenn die bauliche Anlage ohne Substanzverlust und andere - absolut und im Verhältnis zum Wert der baulichen Anlage gesehen - hohe Kosten für Entfernung und Lagerung beseitigt werden kann (Hess. VGH, Beschluß vom 20.06.1991 - 4 TH 2607/90 - BRS 52 Nr. 239).
  • VGH Hessen, 28.09.1988 - 3 UE 1349/85

    Verunstaltung durch beleuchtete Werbeanlage - hier: Super-Poster

    Auszug aus VGH Hessen, 05.10.1995 - 3 TG 2900/95
    Obwohl die unverputzte schmucklose Backsteinaußenwand für sich genommen ohne besonderen Gestaltungswert ist, nimmt dies ihr und ihrer Umgebung doch nicht ihre Schutzwürdigkeit (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 03.05.1985 - IV OE 59/82 - Urteil vom 28.09.1988 - 3 UE 1349/85 -).
  • VGH Hessen, 10.08.1982 - IV TH 34/82
    Auszug aus VGH Hessen, 05.10.1995 - 3 TG 2900/95
    Zwar hat die Antragsgegnerin das Beseitigungsgebot vom 07.06.1994 zunächst auf die formelle und die materielle Rechtswidrigkeit der Anlage gestützt, sie war aber im Hinblick auf die §§ 39 Abs. 1, 45 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 HVwVfG jedenfalls bis zum hier noch ausstehenden Abschluß des Vorverfahrens nicht gehindert, die Verfügung auch allein mit der formellen Illegalität des Vorhabens zu begründen (Hess. VGH, Beschluß vom 10.08.1982 - IV TH 34/82 - ESVGH 33, 73 - L -), was sie hier mit ihrem Schreiben vom 06.09.1995 nachträglich getan hat.
  • VGH Hessen, 30.05.1984 - 4 TH 61/83
    Auszug aus VGH Hessen, 05.10.1995 - 3 TG 2900/95
    Allein dieser Verstoß gegen formelles Baurecht rechtfertigt gemäß den §§ 83 Abs. 1 HBO 1990, jetzt § 62 Abs. 1 HBO 1993 i.V.m. § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO den Erlaß eines sofort vollziehbaren Beseitigungsgebots, weil das Beseitigungsgebot keinen schwerer wiegenden Eingriff als ein Nutzungsverbot darstellt (vgl. Hess. VGH, Beschluß vom 16.01.1978 - 4 TH 38/76 - BRS 33 Nr. 192; Beschluß vom 30.05.1984 - 4 TH 61/83 - BRS 42 Nr. 220).
  • VGH Bayern, 11.11.2014 - 15 B 12.2765

    Versagung einer Baugenehmigung für eine Top-Lux-Werbeanlage; Überschreitung einer

    In Bezug auf Werbeanlagen entspricht es gefestigter Rechtsprechung, dass sie ihren Anbringungsort verunstalten, wenn sie die entsprechende Wand zu einem Werbeträger umfunktionieren (vgl. BayVGH, B.v. 24.9.2002 - 14 ZB 02.1849 - juris Rn. 2) oder einem vorhandenen ruhigen Erscheinungsbild einen Fremdkörper aufsetzen und dieses damit empfindlich stören (vgl. OVG Berlin, B.v. 7.1.2002 - 2 SN 30.01 - NVwZ 2002, 489 = juris Ls 3 und Rn. 16; HessVGH, B.v. 5.10.1995 - 3 TG 2900/95 - BRS 57 Nr. 179 = juris Rn. 8).
  • VG München, 10.07.2017 - M 8 K 16.1426

    LED-Video-Wand im Schaufenster und Denkmalschutz

    In Bezug auf Werbeanlagen entspricht es gefestigter Rechtsprechung, dass sie ihren Anbringungsort verunstalten, wenn sie die entsprechende Wand zu einem Werbeträger umfunktionieren (vgl. BayVGH, B.v. 24.9.2002 - 14 ZB 02.1849 - juris Rn. 2) oder einem vorhandenen ruhigen Erscheinungsbild einen Fremdkörper aufsetzen und dieses damit empfindlich stören (vgl. BayVGH, U.v. 11.11.2014 - 15 B 12.2765 - juris Rn. 16 mit Verweis auf OVG Berlin, B.v. 7.1.2002 - 2 SN 30.01 - juris Ls 3 und Rn. 16; HessVGH, B. v. 5.10.1995 - 3 TG 2900/95 - juris Rn. 8).
  • VG Ansbach, 30.07.2015 - AN 3 K 15.00482

    Werbeanlage im Mischgebiet - zulässig; Art und Maß der baulichen Nutzung;

    In Bezug auf Werbeanlagen entspricht es gefestigter Rechtsprechung, dass sie ihren Anbringungsort verunstalten, wenn sie die entsprechende Wand zu einem Werbeträger umfunktionieren (vgl. BayVGH, B.v. 24.9.2002 - 14 ZB 02.1849 - juris - RdNr. 2) oder einem vorhandenen ruhigen Erscheinungsbild einen Fremdkörper aufsetzen und dieses damit empfindlich stören (vgl. OVG Berlin, B.v. 7.1.2002 - 2 SN 30.01 - NVwZ 2002 - 489 = juris, Ls 3 und RdNr. 16, HessVGH, B.v. 5.10.1995 - 3 TG 2900/95 - BRS 57 Nr. 179 = juris RdNr. 8).".
  • VG Ansbach, 30.07.2015 - AN 3 K 15.381

    Erfolglose Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung

    In Bezug auf Werbeanlagen entspricht es gefestigter Rechtsprechung, dass sie ihren Anbringungsort verunstalten, wenn sie die entsprechende Wand zu einem Werbeträger umfunktionieren (vgl. BayVGH, B.v. 24.9.2002 - 14 ZB 02.1849 - juris - RdNr. 2) oder einem vorhandenen ruhigen Erscheinungsbild einen Fremdkörper aufsetzen und dieses damit empfindlich stören (vgl. OVG Berlin, B.v. 7.1.2002 - 2 SN 30.01 - NVwZ 2002 - 489 = juris, Ls 3 und RdNr. 16, HessVGH, B.v. 5.10.1995 - 3 TG 2900/95 - BRS 57 Nr. 179 = juris RdNr. 8).".
  • VG Augsburg, 07.10.2015 - Au 4 K 15.451

    Kein Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung für Werbetafel

    In Bezug auf Werbeanlagen entspricht es gefestigter Rechtsprechung, dass sie ihren Anbringungsort verunstalten, wenn sie die entsprechende Wand zu einem Werbeträger umfunktionieren (vgl. BayVGH, B.v. 24.9.2002 - 14 ZB 02.1849 -juris Rn. 2) oder einem vorhandenen ruhigen Erscheinungsbild einen Fremdkörper aufsetzen und dieses damit empfindlich stören (vgl. OVG Berlin, B.v. 7.1.2002 - 2 SN 30.01 - NVwZ 2002, 489 = juris Ls 3 und Rn. 16; HessVGH, B.v. 5.10.1995 - 3 TG 2900/95 - BRS 57 Nr. 179 = juris Rn. 8).".
  • VG Ansbach, 29.06.2015 - AN 9 K 14.01985

    Recht der Außenwerbung

    In Bezug auf Werbeanlagen entspricht es gefestigter Rechtsprechung, dass sie ihren Anbringungsort verunstalten, wenn sie die entsprechende Wand zu einem Werbeträger umfunktionieren (vgl. BayVGH, B.v. 24.9.2002- 14 ZB 02.1849 - juris - RdNr. 2) oder einem vorhandenen ruhigen Erscheinungsbild einen Fremdkörper aufsetzen und dieses damit empfindlich stören (vgl. OVG Berlin, B.v. 7.1.2002 - 2 SN 30.01 - NVwZ 2002 - 489 = juris, Ls 3 und RdNr. 16, HessVGH, B.v. 5.10.1995 - 3 TG 2900/95 - BRS 57 Nr. 179 = juris RdNr. 8).".
  • VG Ansbach, 26.03.2015 - AN 3 K 14.01420

    Prüfungsgegenstand im gerichtlichen Verfahren; Fremdwerbetafel an einer

    In Bezug auf Werbeanlagen entspricht es gefestigter Rechtsprechung, dass sie ihren Anbringungsort verunstalten, wenn sie die entsprechende Wand zu einem Werbeträger umfunktionieren (vgl. BayVGH, B.v. 24.9.2002 - 14 ZB 02.1849 - juris - RdNr. 2) oder einem vorhandenen ruhigen Erscheinungsbild einen Fremdkörper aufsetzen und dieses damit empfindlich stören (vgl. OVG Berlin, B.v. 7.1.2002 - 2 SN 30.01 - NVwZ 2002 - 489 = juris, Ls 3 und RdNr. 16, HessVGH, B.v. 5.10.1995 - 3 TG 2900/95 - BRS 57 Nr. 179 = juris RdNr. 8).".
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