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   LAG Schleswig-Holstein, 16.10.2000 - 3 Ta 119/00   

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https://dejure.org/2000,6587
LAG Schleswig-Holstein, 16.10.2000 - 3 Ta 119/00 (https://dejure.org/2000,6587)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 16.10.2000 - 3 Ta 119/00 (https://dejure.org/2000,6587)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 16. Oktober 2000 - 3 Ta 119/00 (https://dejure.org/2000,6587)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Streitwert im Kündigungsrechtsstreit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 30.11.1984 - 2 AZN 572/82

    Kündigung: Streitwert - Vierteljahresentgelt als Höchstgrenze

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 16.10.2000 - 3 Ta 119/00
    Bei der Bemessung des Wertes der einzelnen Kündigung ist vor allem auf die Dauer der Betriebszugehörigkeit abzustellen (BAG Beschluss v. 30.11.1984 - 2 AZN 572/82 (B) -).
  • LAG Schleswig-Holstein, 25.07.2000 - 3 Ta 90/00

    Streitwert: Kündigung - Kündigungen in einem oder mehreren Verfahren -

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 16.10.2000 - 3 Ta 119/00
    Sinn und Zweck dieser Norm ist allein, das wirtschaftliche Interesse des Arbeitnehmers am Fortbestand des Arbeitsverhältnisses zu bewerten und entsprechend zu begrenzen (LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 10.05.2000 - 4 Ta 63/00 - unter Hinweis auf BAG AP Nr. 16 zu § 12 Arbeitsgerichtsgesetz 1953; LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 25.7.2000 - 3 Ta 90/00 - LAG Frankfurt in AR-Blattei "Kündigungsschutz", Entscheidung Nr. 130; LAG Niedersachsen Beschluss vom 26.7.1979 - 11 Ta 15/79 -).
  • LAG Schleswig-Holstein, 10.05.2000 - 4 Ta 63/00

    Streitwert: Kündigung - allgemeiner Feststellungsantrag - Kündigungen in einem

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 16.10.2000 - 3 Ta 119/00
    Sinn und Zweck dieser Norm ist allein, das wirtschaftliche Interesse des Arbeitnehmers am Fortbestand des Arbeitsverhältnisses zu bewerten und entsprechend zu begrenzen (LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 10.05.2000 - 4 Ta 63/00 - unter Hinweis auf BAG AP Nr. 16 zu § 12 Arbeitsgerichtsgesetz 1953; LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 25.7.2000 - 3 Ta 90/00 - LAG Frankfurt in AR-Blattei "Kündigungsschutz", Entscheidung Nr. 130; LAG Niedersachsen Beschluss vom 26.7.1979 - 11 Ta 15/79 -).
  • LAG Hamm, 17.04.2007 - 6 Ta 145/07

    Gegenstandswert für Bestandsschutzverfahren und Prozessvergleich -

    Ein Titulierungsinteresse begründet einen Wertansatz, wenn dieses im Zusammenhang steht mit der Beseitigung einer Ungewissheit (erkennbare, bereits zu prognostizierende Meinungsverschiedenheit - LAG Nürnberg Beschl. v. 14.07.2004 - 6 Ta 2/04; Anhaltspunkte, dass klagende Partei zur Durchsetzung ihrer Ansprüche auf eine Titulierung angewiesen sein würde - LAG Köln Beschl. v. 21.06.2002 - 7 Ta 59/02; besondere Anhaltspunkte für ein Titulierungsinteresse - LAG Schleswig-Holstein Beschl. v. 16.10.2000 - 3 Ta 119/00), nicht jedoch, wenn es lediglich um die gerichtliche Beurkundung unstreitiger Forderungen (ähnl. Hartmann, Kostengesetze, 37.A., Nr. 1900 KV GKG Rn 11; Schneider/Herget, Streitwert-Kommentar für den Zivilprozess, 12.A., Rn. 5664; a.A. LAG Hessen Beschl. v. 23.04.1999 - 15/6 Ta 426/98) oder die deklaratorische Feststellung von Rechtsfolgen der arbeitsrechtsvertraglichen Rechtsbeziehungen (LAG Düsseldorf Beschl. v. 08.03.2007 - 6 Ta 67/07) geht.
  • LAG Baden-Württemberg, 14.07.2011 - 5 Ta 101/11

    Wertfestsetzung im Urteilsverfahren - Vergleichsmehrwert - Titulierungsinteresse

    Dies ist etwa der Fall bei einer erkennbaren, bereits zu prognostizierenden Meinungsverschiedenheit (LAG Nürnberg 14. Juli 2004 - 6 Ta 2/04 -) oder bei Anhaltspunkten, dass die klagende Partei zur Durchsetzung ihrer Ansprüche auf eine Titulierung angewiesen sein würde (LAG Köln 21. Juni 2002 - 7 Ta 59/02 - oder bei besonderen Anhaltspunkten für ein Titulierungsinteresse (LAG Schleswig-Holstein 16. Oktober 2000 - 3 Ta 119/00 -), nicht jedoch, wenn es lediglich um die gerichtliche Beurkundung unstreitiger Forderungen (ähnlich Hartmann Kostengesetze 40. Aufl. Nr. 1900 KV GKG Rn. 11; Schneider/Herget Streitwertkommentar für den Zivilprozess 12. Aufl. Rn. 5664) oder die deklaratorische Feststellung von Rechtsfolgen der arbeitsvertraglichen Rechtsbeziehungen (LAG Düsseldorf 8. März 2007 - 6 Ta 67/07) geht.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.09.2004 - 10 Ta 209/04

    Streitwert - Vergleich

    Dies entspricht der ständigen Rechtssprechung des Beschwerdegerichts (LAG Rheinland - Pfalz, Beschluss vom 16.06.2004, AZ: 10 Ta 111/04; Beschluss vom 03.04.1984, AZ: 1 Ta 43/84; Beschluss vom 28.11.1984, AZ: 1 Ta 232/84; so auch LAG Köln, Beschluss vom 21.06.2002, AZ: 7 Ta 59/02 und LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 16.10.2000, AZ: 3 Ta 119/00).
  • LAG Sachsen, 07.07.2009 - 4 Ta 59/09

    Gegenstandswert für Mehrvergleich über qualifiziertes Zeugnis

    Der Auffassung, dass die vom Arbeitgeber im Vergleich übernommene Verpflichtung zur Erteilung eines qualifizierten Zeugnisses mangels konkreter Festlegungen ohne wirtschaftlichen Wert sei und daher keine Bedeutung für den Vergleichswert habe (so LAG Köln vom 29.12.2000 - 8 Ta 230/00 - ARST 2001, 115 = AR-Blattei ES 160.13 Nr. 220; LAG Schleswig-Holstein vom 16.10.2000 - 3 Ta 119/00 - JurBüro 2001, 196 ; LAG Baden-Württemberg vom 06.06.1983 - 1 Ta 109/83 - DB 1984, 784; Wielgoss JurBüro 1999, 629), kann nach Ansicht von Wenzel in GK- ArbGG (§ 12 Rdnr. 331) schon deshalb nicht gefolgt werden, weil der Arbeitgeber durch die Zwangsmittel des § 888 ZPO zur Zeugnisausstellung angehalten werden kann.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.06.2004 - 10 Ta 111/04

    Werden in einen Vergleich bisher nicht streitige Regelungsgegenstände

    Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, so kommt eine werterhöhende Berücksichtigung der im Vergleich mitgeregelten unstreitigen Gegenstände grundsätzlich nicht in Betracht (vgl. LAG Rhl.-Pf., Beschl. vom 03.04.1984, AZ: 1 Ta 43/84 sowie Beschluss vom 28.11.1984, AZ: 1 Ta 232/84; LAG Köln, Beschluss vom 21.06.2002, AZ: 7 Ta 59/02; LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 16.10.2000, AZ: 3 Ta 119/00).
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