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   LAG Baden-Württemberg, 20.12.2001 - 3 Ta 131/01   

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https://dejure.org/2001,6846
LAG Baden-Württemberg, 20.12.2001 - 3 Ta 131/01 (https://dejure.org/2001,6846)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20.12.2001 - 3 Ta 131/01 (https://dejure.org/2001,6846)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20. Dezember 2001 - 3 Ta 131/01 (https://dejure.org/2001,6846)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streitwertfestsetzung bei Antrag auf Herabsetzung der Arbeitszeit; Auslegung von Prozesshandlungen; Anwendbarkeit von § 12 Abs. 7 Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG); Gesetzlicher Anspruch auf Zustimmung ; Begrenzter Kontrahierungszwang; Anspruch auf Abgabe einer ...

  • Judicialis

    TzBfG § 8; ; ArbGG § ... 12 Abs. 7; ; ArbGG § 12 Abs. 7 Satz 1; ; ArbGG § 12 Abs. 7 Satz 2; ; ArbGG § 12 Abs. 7 Satz 2, Alt. 2; ; GKG § 1 Abs. 4; ; GKG § 12 Abs. 1; ; GKG § 12 Abs. 2 Satz 1; ; GKG § 17 Abs. 3; ; GKG § 25 Abs. 3 Satz 1; ; ZPO § 3; ; ZPO § 9; ; ZPO § 894

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Streitwertfestsetzung bei einem Antrag nach § 8 TzBfG auf Herabsetzung der Arbeitszeit, keine Anwendung von § 12 Abs. 7 ArbGG

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)

  • ArbG Stuttgart, 31.07.2003 - 28 Ca 1041/03

    Teilzeitanspruch - entgegenstehender betrieblicher Grund

    Die Klage richtet sich auf die Abgabe einer Willenserklärung (§ 894 ZPO), soweit die Zustimmung zur Verringerung der Arbeitszeit begehrt wird, § 8 Abs. 4 S. 1 Alternative 1 TzBfG sowie auf die gerichtliche Ersetzung der Leistungsbestimmung, soweit die Festlegung bestimmter Arbeitszeiten betroffen ist, § 8 Abs. 4 S. 1 Alternative 2 TzBfG (vgl. Preiß/Gotthard BB 2001, 145 ff.; Grobys/Bram, NZA 2001, 1175 ff.; LAG Baden-Württemberg vom 20.12.2001 - 3 Ta 131/01).
  • ArbG Stuttgart, 14.10.2005 - 18 Ga 110/05

    Arbeitszeitverringerung - einstweilige Verfügung nur in "Notfällen"

    Der Streitwert war unter Gewichtung des wirtschaftlichen Interesses der Klägerin an der erstrebten zeitlich begrenzten Entscheidung unter Mitberücksichtigung ideeller Gesichtspunkte nach § 3 ZPO festzusetzen, § 61 Abs. 1 ArbGG (Vgl. LAG Baden-Württemberg v. 20.12.2001 - 3 Ta 131/01 -).
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