Rechtsprechung
LAG Baden-Württemberg, 06.09.2005 - 3 Ta 135/05 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Voraussetzungen für das Entstehen einer Einigungsgebühr
- IWW
RVG § 55 RVG § 55 Abs. 2 RVG § 33 Abs. 3 RVG § 36 BRAGO § 23 Abs. 1 Satz 1 BRAGO § 23 Abs. 1 Satz 2 BRAGO § 65 Abs. 2 Satz 1 BGB § 779 ZPO § 269 Abs. 3
ERVG, BRAGO, BGB, ZPO - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit der Festsetzung der Vergütung durch ein Arbeitsgericht; Voraussetzungen für die Entstehung einer Einigungsgebühr; Folgen einer Mitwirkung beim Abschluss eines Vertrages über die Beseitigung des Streits oder einer Beseitigung der Ungewissheit der Parteien ...
- Judicialis
RVG § 55; ; RVG § 55 Abs. 2; ; RVG § 33 Abs. 3; ; RVG § 36; ; BRAGO § 23 Abs. 1 Satz 1; ; BRAGO § 23 Abs. 1 Satz 2; ; BRAGO § 65 Abs. 2 Satz 1; ; BGB § 779; ; ZPO § 269 Abs. 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Einigungsgebühr bei Klagerücknahme im Kündigungsschutzprozess
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Karlsruhe, 08.08.2005 - 4 Ca 611/04
- LAG Baden-Württemberg, 06.09.2005 - 3 Ta 135/05
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- LAG Baden-Württemberg, 28.06.2001 - 4 Ta 32/01
Vergleichsgebühr für den Rechtsanwalt; Nachgeben im Kostenpunkt reicht aus, wenn …
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 06.09.2005 - 3 Ta 135/05
Nach diesseitiger Auffassung (Beschluss vom 28. Juni 2001 - 4 Ta 32/01 - www.lagbw.de/Ta/4ta3201.htm) hat es schon nach altem Recht für die Annahme eines Vergleichs ausgereicht, dass eine Partei auch nur unwesentlich, und sei es auch nur wegen der Kosten, etwas von ihrer Rechtsposition aufgegeben hat.