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   LAG Baden-Württemberg, 05.09.2005 - 3 Ta 136/05   

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LAG Baden-Württemberg, 05.09.2005 - 3 Ta 136/05 (https://dejure.org/2005,6182)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 05.09.2005 - 3 Ta 136/05 (https://dejure.org/2005,6182)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 05. September 2005 - 3 Ta 136/05 (https://dejure.org/2005,6182)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Kostenansatz - Gebührenermäßigung - Gerichtsgebühr bei Teilurteil und Prozessvergleich wegen des Rests

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwerde einer Landeskasse gegen die Kostenentscheidung eines Arbeitsgerichts; Bindung der Gebührenermäßigung oder des Gebührenwegfalls an die Voraussetzung der Erledigung des gesamten Verfahrens durch einen privilegierten Umstand; Auslegung von Gebührenvorschriften; ...

  • Judicialis

    GKG § 19 Abs. 1 Nr. 1; ; GKG § ... 21 Abs. 3; ; GKG § 36; ; GKG § 36 Abs. 1; ; GKG § 39 Abs. 1; ; GKG § 40; ; GKG § 66 Abs. 2; ; GKG § 72 Nr. 1; ; KostVfg § 4; ; ArbGG § 12 Abs. 2; ; ZPO § 91a; ; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2; ; BGB § 779

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 36 § 39
    Gebührenstreitwert bei Teilurteil und Prozessvergleich - Zusammenrechnung mehrerer Streitwerte - keine Privilegierung von Teilerledigungen im Arbeitsgerichtsverfahren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (11)

  • KG, 18.12.2001 - 1 W 445/01

    Ermäßigung der gerichtlichen Verfahrensgebühr bei unterschiedlichem

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 05.09.2005 - 3 Ta 136/05
    Das Kammergericht (Beschluss vom 18. Dezember 2001 - 1 W 445/01 - MDR 2002, 722 f.) hat (aus diesseitiger Sicht zu Recht, hierauf kommt es vorliegend aber nicht an) eine Ausnahme vom Erfordernis der Gesamterledigung aller Gegenstände für die Ermäßigung der Gerichtsgebühren gemacht, wenn es sich um eine subjektive Klagehäufung auf der Beklagtenseite handelt und die Beklagten durch unterschiedliches Prozessverhalten (Anerkenntnis) nur teilweise eine Erledigung herbeiführen, die - im Falle der Gesamterledigung - zu einer Ermäßigung der Gerichtsgebühr führt.

    Denkbar wäre dies insbesondere im Falle einer subjektiven Klagehäufung dann, wenn sich die Beklagten unterschiedlich zur Klage verhalten (vgl. hierzu den oben zitierten Beschluss des Kammergerichts vom 18. Dezember 2001, 1 W 445/01) oder im Falle der Entscheidung durch Urteil über die Frage, ob ein Teilvergleich neben anderen privilegierten Tatbeständen den Rechtsstreit erledigt hat oder aber wirksam angefochten worden ist.

  • OLG Schleswig, 09.12.1987 - 15 WF 348/87
    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 05.09.2005 - 3 Ta 136/05
    Die Berufung Creutzfeldts auf eine Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts (Beschluss vom 09. Dezember 1987 - 15 WF 348/87 - SchlHA 1988, 65) kann aus diesseitiger Sicht schon deshalb nicht seine Meinung stützen, weil die maßgeblichen Gebührenvorschriften im ersten Rechtszug der allgemeinen Zivilgerichtsbarkeit erst am 01. Juli 1994 eingeführt worden sind.
  • OLG Schleswig, 30.01.1987 - 9 W 98/85
    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 05.09.2005 - 3 Ta 136/05
    Die Berufung Creutzfeldts auf eine Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts (Beschluss vom 09. Dezember 1987 - 15 WF 348/87 - SchlHA 1988, 65) kann aus diesseitiger Sicht schon deshalb nicht seine Meinung stützen, weil die maßgeblichen Gebührenvorschriften im ersten Rechtszug der allgemeinen Zivilgerichtsbarkeit erst am 01. Juli 1994 eingeführt worden sind.
  • OLG München, 17.02.2005 - 11 W 2807/04

    Gerichtsgebühren bei Berufungsrücknahme

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 05.09.2005 - 3 Ta 136/05
    So hat etwa das OLG München (Beschluss vom 17. Februar 2005 - 11 W 2807/04 - NJW-RR 2005, 1016 mit zahlreichen Nachweisen) für den Fall der Nr. 1222 KV GKG eine Gebührenermäßigung unter Berufung auf die bisher im ersten Rechtszug geltende Regelung und die hierzu ergangene Rechtsprechung nicht angenommen, wenn beide Parteien Berufung eingelegt haben, aber nur eine Partei ihre Berufung wieder zurücknimmt, während über die Berufung der anderen Partei durch Urteil zu entscheiden ist.
  • OLG Düsseldorf, 23.11.1999 - 10 W 124/99

    Verfahrensgebühr bei Klageerweiterung nach Erlass eines Versäumnisurteils

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 05.09.2005 - 3 Ta 136/05
    Demgegenüber ist es nach der Rechtssprechung der Oberlandesgerichte so, dass auch ein alle Gegenstände des Verfahrens betreffender Gesamtvergleich keine Ermäßigung der Gebühr auslöst, wenn auch nur ein nicht bestandskräftig gewordenes Versäumnisurteil vorausgegangen und nach Einspruchseinlegung sogar die Klage erweitert worden ist (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23. November 1999 - 10 W 124/99 - NJW-RR 2000, 1595 f.).
  • OLG Zweibrücken, 09.03.2000 - 5 WF 22/00

    Umgangsrecht - Kostenschuldner - Auslagen - Kostenentscheidung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 05.09.2005 - 3 Ta 136/05
    Demgegenüber ist es nach der Rechtssprechung der Oberlandesgerichte so, dass auch ein alle Gegenstände des Verfahrens betreffender Gesamtvergleich keine Ermäßigung der Gebühr auslöst, wenn auch nur ein nicht bestandskräftig gewordenes Versäumnisurteil vorausgegangen und nach Einspruchseinlegung sogar die Klage erweitert worden ist (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23. November 1999 - 10 W 124/99 - NJW-RR 2000, 1595 f.).
  • OLG Frankfurt, 03.07.2000 - 25 W 1/00

    Gerichtskostenansatz: Ermäßigung der Verfahrensgebühr nach teilweisem

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 05.09.2005 - 3 Ta 136/05
    So führt etwa das OLG Frankfurt im Beschluss vom 03. Juli 2000 (25 W 1/00 - NJW-RR 2001, 717 f. mit umfassender Darstellung der bis zum diesem Zeitpunkt ergangenen Rechtsprechung zu dieser Frage) aus, "die Entscheidung der Frage nach einer Kostenermäßigung in den Fällen, in denen nur ein Teil des Streitgegenstandes von den Privilegierungstatbeständen der Nr. 1202 KV erfasst wird, hat zunächst vom Wortlaut der Bestimmung auszugehen.
  • OLG Stuttgart, 07.08.2001 - 8 W 9/01

    Verfahrensgebühr / Widerklage - Rücknahme

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 05.09.2005 - 3 Ta 136/05
    Instruktiv ist für das weitere Verständnis der Regelung auch etwa der Beschluss des OLG Stuttgart vom 07. August 2001 (8 W 9/01 - MDR 2002, 298 f.) und der Beschluss vom 23. November 1995 (8 W 597/95 -NJW-RR 1996, 1535 f.).
  • LAG Baden-Württemberg, 27.06.2005 - 3 Ta 87/05

    Kündigungsschutzklage ohne Kündigungsschutz; Verhältnis zu umfassend bewilligter

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 05.09.2005 - 3 Ta 136/05
    Auch eine Aufteilung und Bestimmung der Werte nach einzelnen Zeit- oder Verfahrensabschnitten wird der gebührenrechtlichen Situation nicht gerecht (so aber etwa Natter, NZA 2004, 686, 688; vgl. demgegenüber den Beschluss der Kammer vom 27. Juni 2005 - 3 Ta 87/05 - www.lagbw.de/Ta/3ta8705.htm).
  • OLG Nürnberg, 05.12.2002 - 13 W 3607/02

    Gebührenermässigung vor Schluss der mündlichen Verhandlung gem. Nr. 1211 des

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 05.09.2005 - 3 Ta 136/05
    Verwiesen werden soll beispielsweise auch auf den Beschluss des OLG Nürnberg vom 5. Dezember 2002 (13 W 3607/02 - MDR 2003, 416), wonach die Gebührenermäßigung nach Nr. 1211 KV GKG auch dann nicht eintritt, wenn die zunächst erhobene Teilklage nach Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils und Zurückverweisung erweitert und später die Klage insgesamt zurückgenommen wird.
  • OLG Stuttgart, 23.11.1995 - 8 W 597/95

    Ermäßigung der Gerichtskosten bei vorangegangenem Teilversäumnisurteil.;

  • BAG, 16.04.2008 - 6 AZR 1049/06

    Gerichtsgebühren bei Beendigung des Rechtsstreits durch Vergleich ohne eigene

    Praktische Bedeutung hat S. 2 der Vorbemerkung 8 KV-GKG daher, soweit sich bei mehreren Streitgegenständen im prozessualen Sinn die Einigung nur auf einige von ihnen bezieht und das Prozessgericht über die weiteren Gegenstände zu entscheiden hat (LAG Baden-Württemberg 5. September 2005 - 3 Ta 136/05 - Die Justiz 2007, 169, 171, zu II 4 der Gründe).

    Hätte der Gesetzgeber eine weitergehende Regelung gewollt, so hätte dies in der Formulierung der Vorbemerkung deutlicher hervorgehoben werden müssen (LAG Baden-Württemberg 5. September 2005 - 3 Ta 136/05 - Die Justiz 2007, 169, 171, zu II 4 der Gründe).

  • LSG Bayern, 04.01.2016 - L 15 SF 171/13

    Gebührenermäßigung gem. Nr. 7111 KV GKG nur bei unechter Kostengrundentscheidung

    Es entspricht dem Wortlaut der Nr. 7111 KV GKG, der ganz überwiegenden Rechtsprechung (vgl. - teilweise zu vergleichbaren Ermäßigungstatbeständen - Oberlandesgericht - OLG - Hamburg, Beschluss vom 08.06.1996, Az.: 8 W 140/96; OLG Köln, Beschluss vom 27.08.1997, Az.: 17 W 95/97; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 15.02.2000, Az.: 11 W 12/00; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.09.2004, Az.: I-10 W 100/04, 10 W 100/04; Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 05.09.2005, Az.: 3 Ta 136/05; Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 01.08.2007, Az.: 18 A 2612/06; Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 16.04.2008, Az.: 6 AZR 1049/06; OLG Celle, Beschluss vom 19.04.2011, Az.: 2 W 89/11; Thüringer LSG, Beschluss vom 20.09.2011, Az.: L 6 SF 701/11; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 25.11.2014, Az.: 11 C 14.1588; a.A. Bayer. LSG, Beschluss vom 04.04.2012, Az.: L 12 SF 268/11 B E), der Literatur (vgl. Hartmann, Kostengesetze, 45. Aufl. 2015, GKG KV 7111, Rdnr. 1, GKG KV 1211, Rdnrn. 3 und 5; Meyer, GKG/FamGKG, 15. Aufl. 2015, KV 7111, Rdnr. 8, KV 5111, Rdnr. 5, KV 1211, Rdnr. 27) und dem Willen des Gesetzgebers, wie er sich aus der oben (vgl. Ziff. 1.) angeführten Gesetzesbegründung ergibt, dass die Gebührenermäßigung eine Gesamtbeendigung des Verfahrens voraussetzt.
  • LAG Hessen, 05.05.2006 - 13 Ta 127/06

    Nichtzulassungsbeschwerde

    Aus den Gesetzesmaterialien ergibt sich dies ebenfalls mit hinreichender Deutlichkeit (vgl. BT-Drucksache vom 11. November 2003, 15/1971, S. 1; S. 141 ff.; ausführlich dazu LAG Baden-Württemberg vom 07. September 2005 - 3 Ta 136/05 -).
  • LSG Bayern, 08.01.2016 - L 15 SF 37/12

    Keine Gebührenermäßigung gemäß Nr. 7111 KV GKG bei Entscheidung über die Kosten

    Es entspricht dem Wortlaut der Nr. 7111 KV GKG, der ganz überwiegenden Rechtsprechung (vgl. - teilweise zu vergleichbaren Ermäßigungstatbeständen - Oberlandesgericht - OLG - Hamburg, Beschluss vom 08.06.1996, Az.: 8 W 140/96; OLG Köln, Beschluss vom 27.08.1997, Az.: 17 W 95/97; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 15.02.2000, Az.: 11 W 12/00; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.09.2004, Az.: I-10 W 100/04, 10 W 100/04; Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 05.09.2005, Az.: 3 Ta 136/05; Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 01.08.2007, Az.: 18 A 2612/06; Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 16.04.2008, Az.: 6 AZR 1049/06; OLG Celle, Beschluss vom 19.04.2011, Az.: 2 W 89/11; Thüringer LSG, Beschluss vom 20.09.2011, Az.: L 6 SF 701/11; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 25.11.2014, Az.: 11 C 14.1588; a.A. Bayer. LSG, Beschluss vom 04.04.2012, Az.: L 12 SF 268/11 B E), der Literatur (vgl. A., Kostengesetze, 45. Aufl. 2015, GKG KV 7111, Rdnr. 1, GKG KV 1211, Rdnrn. 3 und 5; Meyer, GKG/FamGKG, 15. Aufl. 2015, KV 7111, Rdnr. 8, KV 5111, Rdnr. 5, KV 1211, Rdnr. 27) und dem Willen des Gesetzgebers, wie er sich aus der oben (vgl. Ziff. 1.) angeführten Gesetzesbegründung ergibt, dass die Gebührenermäßigung eine Gesamtbeendigung des Verfahrens voraussetzt.
  • LAG Hessen, 12.12.2005 - 13 Ta 569/05

    Gerichtskosten - Klageteilrücknahme

    Die Gebührenreduzierung auf das 0, 4-fache kommt gem. Nr. 8211 KV GKG nur in Betracht, wenn das gesamte Verfahren nach streitiger Verhandlung durch (unter anderem) Klagerücknahme beendet worden ist, es sei denn, es ist nicht bereits ein anderes als eines der in Nr. 2 der Nr. 8211 KV GKG genannten Urteile vorausgegangen, also andere als Anerkenntnis- und Verzichtsurteile oder solche ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe gem. § 313 a Abs. 2 ZPO (ebenso Bader, NZA 2005, 971; LAG Baden-Württemberg vom 06. September 2005 - 3 Ta 136/05 - Hartmann, Kostengesetze, 35. Auflage 2005, GKG, KV Nr. 8210 Anmerkung 4; a. A. Wenzel in GK-ArbGG, § 12 Anm. 58; Creutzfeldt, RdA 2004, 281).
  • LSG Bayern, 12.01.2016 - L 15 SF 47/15

    Gebührenermäßigung gemäß Nr. 7111 KV GKG bei Klagerücknahme

    Gesamtbeendigung Es entspricht dem Wortlaut der Nr. 7111 KV GKG, der ganz überwiegenden Rechtsprechung (vgl. - teilweise zu vergleichbaren Ermäßigungstatbeständen - Oberlandesgericht - OLG - Hamburg, Beschluss vom 08.06.1996, Az.: 8 W 140/96; OLG Köln, Beschluss vom 27.08.1997, Az.: 17 W 95/97; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 15.02.2000, Az.: 11 W 12/00; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.09.2004, Az.: I-10 W 100/04, 10 W 100/04; Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 05.09.2005, Az.: 3 Ta 136/05; Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 01.08.2007, Az.: 18 A 2612/06; Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 16.04.2008, Az.: 6 AZR 1049/06; OLG Celle, Beschluss vom 19.04.2011, Az.: 2 W 89/11; Thüringer LSG, Beschluss vom 20.09.2011, Az.: L 6 SF 701/11; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 25.11.2014, Az.: 11 C 14.1588; a.A. Bayer. LSG, Beschluss vom 04.04.2012, Az.: L 12 SF 268/11 B E), der Literatur (vgl. Hartmann, Kostengesetze, 45. Aufl. 2015, GKG KV 7111, Rdnr. 1, GKG KV 1211, Rdnrn. 3 und 5; Meyer, GKG/FamGKG, 15. Aufl. 2015, KV 7111, Rdnr. 8, KV 5111, Rdnr. 5, KV 1211, Rdnr. 27) und dem Willen des Gesetzgebers, wie er sich aus der oben (vgl. Ziff. 1.) angeführten Gesetzesbegründung ergibt, dass die Gebührenermäßigung eine Gesamtbeendigung des Verfahrens voraussetzt.
  • LAG Düsseldorf, 05.02.2020 - 13 Ta 96/19
    Da der Wegfall der Gebühr nach der Vorbemerkung 8 zu KV GKG nach allgemeiner Ansicht (vgl. grundlegend LAG Baden-Württemberg 05.09.2005 - 3 Ta 136/05 -, juris) daran geknüpft ist, dass alle Streitgegenstände des Verfahrens durch einen gerichtlichen Vergleich beendet werden, kann diese nur dann zur Anwendung kommen, wenn auch die im Teilurteil beschiedenen Streitgegenstände im Sinne der Vorbemerkung durch den Vergleich und nicht etwa (bereits) durch das Teilurteil beendet worden sind.
  • LSG Bayern, 07.01.2016 - L 15 SF 95/13

    Gebührenermäßigung bei unechter Kostengrundentscheidung

    Es entspricht dem Wortlaut der Nr. 7111 KV GKG, der ganz überwiegenden Rechtsprechung (vgl. - teilweise zu vergleichbaren Ermäßigungstatbeständen - Oberlandesgericht - OLG - Hamburg, Beschluss vom 08.06.1996, Az.: 8 W 140/96; OLG Köln, Beschluss vom 27.08.1997, Az.: 17 W 95/97; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 15.02.2000, Az.: 11 W 12/00; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.09.2004, Az.: I-10 W 100/04, 10 W 100/04; Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 05.09.2005, Az.: 3 Ta 136/05; Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 01.08.2007, Az.: 18 A 2612/06; Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 16.04.2008, Az.: 6 AZR 1049/06; OLG Celle, Beschluss vom 19.04.2011, Az.: 2 W 89/11; Thüringer LSG, Beschluss vom 20.09.2011, Az.: L 6 SF 701/11; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 25.11.2014, Az.: 11 C 14.1588; a.A. Bayer. LSG, Beschluss vom 04.04.2012, Az.: L 12 SF 268/11 B E), der Literatur (vgl. Hartmann, Kostengesetze, 45. Aufl. 2015, GKG KV 7111, Rdnr. 1, GKG KV 1211, Rdnrn. 3 und 5; Meyer, GKG/FamGKG, 15. Aufl. 2015, KV 7111, Rdnr. 8, KV 5111, Rdnr. 5, KV 1211, Rdnr. 27) und dem Willen des Gesetzgebers, wie er sich aus der oben (vgl. Ziff. 1.) angeführten Gesetzesbegründung ergibt, dass die Gebührenermäßigung eine Gesamtbeendigung des Verfahrens voraussetzt.
  • LAG Düsseldorf, 22.05.2017 - 13 Ta 584/16

    Höhe der Gerichtskosten bei teilweiser Klagerücknahme vor streitiger Verhandlung

    Entsprechendes gilt für den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 05.09.2005 (- 3 Ta 136/05 - juris).
  • LAG Hessen, 08.10.2008 - 13 Ta 313/08

    Gebührenprivilegierung - Ermäßigung der Verfahrensgebühr - Beendigung des

    Es wäre widersprüchlich, wenn der Gesetzgeber in aller Genauigkeit der Gebührentatbestände auf den Umstand abstellt, dass das gesamte Verfahren durch eine privilegierte Handlung beendet wird, wenn dies durch § 36 GKG konterkariert werden könnte (so auch LAG Baden-Württemberg vom 5. September 2005 - 3 Ta 136/05 -, Die Justiz 2007, 169, 171; Roloff, a.a.O.).
  • OLG Köln, 08.06.2009 - 17 W 129/09

    Gerichtskosten bei Beendigung des Rechtsstreits durch Teilvergleich mit nur einem

  • LAG Hessen, 09.04.2010 - 13 Ta 9/10

    Gebührenprivilegierung - Ermäßigung der Verfahrensgebühr - Beendigung des

  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.10.2009 - 3 Ta 228/09

    Gerichtskosten bei teilweiser Klagerücknahme - Streitwertfestsetzung im Urteil

  • LAG München, 09.01.2013 - 1 Ta 307/11

    Beschwerde gegen Kostenansatz - keine Kostenprivilegierung bei Teilerledigung

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