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LAG Baden-Württemberg, 18.02.2003 - 3 Ta 14/03 |
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LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18. Februar 2003 - 3 Ta 14/03 (https://dejure.org/2003,13710)
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Streitwertberechnung bei Rechtsstreitigkeiten über das Bestehen oder Nichtbestehen oder die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses; Streitwert bei wiederkehrenden Leistungen; Beschwerde gegen die Festsetzung eines Gebührenstreitwerts im Wertfestsetzungsbeschluss eines ...
- Judicialis
ArbGG § 12 Abs. 7; ; ArbGG § 12 Abs. 7 Satz 2; ; ArbGG § 12 Abs. 7 Satz 3; ; GKG § 17 Abs. 3; ; GKG § 17 Abs. 4; ; GKG § 25 Abs. 2; ; GKG § 25 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 3; ; ZPO § 829; ; ZPO §§ 850 ff.
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Streitwert bei wiederkehrenden Leistungen: § 12 Abs. 7 Satz 2 und 3 ArbGG gilt unabhängig davon, ob die Forderungen in der Vergangenheit fällig geworden sind oder erst in der Zukunft fällig werden
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Stuttgart, 03.01.2003 - 14 Ca 11888/01
- LAG Baden-Württemberg, 18.02.2003 - 3 Ta 14/03
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BAG, 10.12.2002 - 3 AZR 197/02
Streitwert - Rückstände aus wiederkehrenden Leistungen
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 18.02.2003 - 3 Ta 14/03
Im Beschluss vom 10. Dezember 2002 (3 AZR 197/02) wird ausgeführt, die Streitwertbegrenzung des § 12 Abs. 7 Satz 2 ArbGG gelte auch dann, wenn ausschließlich die bis zur Klageerhebung angefallenen Rückstände aus wiederkehrenden Leistungen eingeklagt werden.