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   LAG Schleswig-Holstein, 18.12.2015 - 3 Ta 142/15   

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LAG Schleswig-Holstein, 18.12.2015 - 3 Ta 142/15 (https://dejure.org/2015,44362)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 18.12.2015 - 3 Ta 142/15 (https://dejure.org/2015,44362)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 18. Dezember 2015 - 3 Ta 142/15 (https://dejure.org/2015,44362)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 114 ZPO, § 117 Abs 2 ZPO, § 118 Abs 2 S 4 ZPO, § 139 ZPO
    Prozesskostenhilfe - inhaltliche Anforderung an gerichtliche Hinweispflicht

  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Prozesskostenhilfe, sofortige Beschwerde, Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse, Vordruck, Ausfüllen, Unvollständigkeit, Hinweispflicht des Gerichts, Anforderung (inhaltliche), konkrete Mängel, konkrete Auflage

  • IWW

    § 127 Abs. 2 Satz 2 ZPO, § 114 ZPO, § 117 Abs. 2 ZPO, § 117 Abs. 4 ZPO, § 118 Abs. 2 Satz 4 ZPO, § 56 Abs. 2, § 61 a Abs. 5 ArbGG, § 139 ZPO, Art. 103 GG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtswidrige Versagung der Prozesskostenhilfe wegen unvollständiger Angaben im Antragsvordruck; Verletzung gerichtlicher Hinweispflichten und Anspruch auf rechtliches Gehör im Bewilligungsverfahren zur Prozesskostenhilfe

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtswidrige Versagung der Prozesskostenhilfe wegen unvollständiger Angaben im Antragsvordruck

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der unvollständig ausgefüllte PKH-Vordruck

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2016, 911
  • NZA-RR 2016, 212
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • LAG Hamm, 17.06.2013 - 14 Ta 77/13

    Hinweispflicht des Gerichts bei Mängeln in der Darlegung der persönlichen und

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 18.12.2015 - 3 Ta 142/15
    Bei Mängeln in der Darlegung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse einer PKH-Partei besteht grundsätzlich eine gerichtliche Hinweispflicht (LAG Hamm, vom 17.06.2013 - 14 Ta 77/13 - Juris, LAG Hamm, 8. November 2001, 4 Ta 708/01, LAGReport 2002, 89; 8. Oktober 2007, 18 Ta 509/07, juris; 30. Dezember 2008, 14 Ta 118/08, juris; 21. Juni 2011, 5 Ta 334/11, LAGE ZPO 2002 § 114 Nr. 16).

    Wenn neues Vorbringen im Rahmen einer sofortigen Beschwerde nach Ablauf einer Frist gemäß § 118 Abs. 2 Satz 4 ZPO oder nach   Instanzbeendigung ausgeschlossen sein soll, wird der Hinweispflicht nur durch eine Auflage genügt, die genau bezeichnet, welche konkreten Mängel bei den dem Gericht bislang mitgeteilten Angaben der Partei und ihrer Glaubhaftmachung einer Berücksichtigung in dem geltend gemachten Umfang entgegenstehen (LAG Hamm vom 17.06.2013 - a.a.O.).

  • BGH, 10.07.1985 - IVb ZB 47/85

    Vollständigkeit der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 18.12.2015 - 3 Ta 142/15
    Das unvollständige Ausfüllen eines Prozesskostenhilfevordrucks bleibt folgenlos, wenn die Lücken durch beigefügte Anlagen geschlossen werden können und diese hinreichend klar sind (mit BGH IVb ZB 47/85).

    Das unvollständige Ausfüllen des Vordrucks bleibt folgenlos, wenn die Lücken durch beigefügte Anlagen geschlossen werden können und diese vergleichbar übersichtlich und klar sind (BGH vom 10.07.1985, IVb ZB 47/85 - Juris, LS 2 mit einer Vielzahl von Rechtsprechungsnachweisen).

  • LAG Hamm, 21.06.2011 - 5 Ta 334/11

    Erfolgsaussicht, Hinweispflicht, Rechtsschutzgleichheit

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 18.12.2015 - 3 Ta 142/15
    Bei Mängeln in der Darlegung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse einer PKH-Partei besteht grundsätzlich eine gerichtliche Hinweispflicht (LAG Hamm, vom 17.06.2013 - 14 Ta 77/13 - Juris, LAG Hamm, 8. November 2001, 4 Ta 708/01, LAGReport 2002, 89; 8. Oktober 2007, 18 Ta 509/07, juris; 30. Dezember 2008, 14 Ta 118/08, juris; 21. Juni 2011, 5 Ta 334/11, LAGE ZPO 2002 § 114 Nr. 16).
  • BAG, 19.06.1980 - 3 AZR 1177/79

    Arbeitsgericht - Vorbringen des Beklagten - Versäumung einer gesetzten Frist -

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 18.12.2015 - 3 Ta 142/15
    Danach ist es erforderlich, die aufklärungsbedürftigen Punkte konkret zu benennen (vgl. BAG, 19. Juni 1980, 3 AZR 1177/79, AP ArbGG 1979 § 56 Nr. 25. März 2004, 2 AZR 380/03, AP BGB § 611 Kirchendienst Nr. 40; ), allgemeine Aufforderungen zu Stellungnahmen genügen nicht (vgl. ErfK/Koch, 13. Auflage, 2013, § 56 ArbGG Rn. 9; Germelmann/ Matthes/ Prütting/Müller-Glöge/Schlewing, § 56 Rn. 26; HWK/Ziemann, 5. Auflage, 2012, § 56 ArbGG Rn. 42).
  • LAG Hamm, 30.12.2008 - 14 Ta 118/08

    Prozesskostenhilfe; Beiordnung; Erforderlichkeit; Hinweispflichten

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 18.12.2015 - 3 Ta 142/15
    Bei Mängeln in der Darlegung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse einer PKH-Partei besteht grundsätzlich eine gerichtliche Hinweispflicht (LAG Hamm, vom 17.06.2013 - 14 Ta 77/13 - Juris, LAG Hamm, 8. November 2001, 4 Ta 708/01, LAGReport 2002, 89; 8. Oktober 2007, 18 Ta 509/07, juris; 30. Dezember 2008, 14 Ta 118/08, juris; 21. Juni 2011, 5 Ta 334/11, LAGE ZPO 2002 § 114 Nr. 16).
  • BAG, 26.06.2008 - 6 AZN 1026/07

    Verletzung rechtlichen Gehörs - Unklarer Hinweisbeschluss

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 18.12.2015 - 3 Ta 142/15
    Dies korrespondiert mit der im Rahmen des § 139 ZPO grundsätzlich auch gegenüber der anwaltlich vertretenen Partei bestehenden Pflicht, Parteien auf den fehlenden Sachvortrag, den es als entscheidungserheblich ansieht, unmissverständlich hinzuweisen und ihnen damit die Möglichkeit zu eröffnen, dieses Vorbringen zu ergänzen (vgl. BAG, 26.6.2008, 6 AZN 1026/07, NZA 2008, 1206; BGH, 25.6.2002, X ZR 83/00, NJW 2002, 3317; 09.06.2005, V ZR 271/04, NJW 2005, 2624).
  • LAG Hamm, 08.10.2007 - 18 Ta 509/07

    Prozesskostenhilfe; Unvollständigkeit des Antrags bei Einreichung einer vom

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 18.12.2015 - 3 Ta 142/15
    Bei Mängeln in der Darlegung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse einer PKH-Partei besteht grundsätzlich eine gerichtliche Hinweispflicht (LAG Hamm, vom 17.06.2013 - 14 Ta 77/13 - Juris, LAG Hamm, 8. November 2001, 4 Ta 708/01, LAGReport 2002, 89; 8. Oktober 2007, 18 Ta 509/07, juris; 30. Dezember 2008, 14 Ta 118/08, juris; 21. Juni 2011, 5 Ta 334/11, LAGE ZPO 2002 § 114 Nr. 16).
  • BVerfG, 12.11.2007 - 1 BvR 48/05

    Rechtstaatlichkeit der Versagung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 18.12.2015 - 3 Ta 142/15
    a) Das Gebot der Rechtsschutzgleichheit von bemittelten und unbemittelten Parteien erfordert es bei der Ablehnung eines Prozesskostenhilfeantrags, dass hinsichtlich der richterlichen Hinweispflichten ein ebenso strenger Maßstab anzulegen ist wie in einem Hauptsacheverfahren (BVerfG, 12. November 2007, 1 BvR 48/05, FamRZ 2008, 131).
  • BGH, 09.06.2005 - V ZR 271/04

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Berufungsverfahren; Zulassung von in der ersten

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 18.12.2015 - 3 Ta 142/15
    Dies korrespondiert mit der im Rahmen des § 139 ZPO grundsätzlich auch gegenüber der anwaltlich vertretenen Partei bestehenden Pflicht, Parteien auf den fehlenden Sachvortrag, den es als entscheidungserheblich ansieht, unmissverständlich hinzuweisen und ihnen damit die Möglichkeit zu eröffnen, dieses Vorbringen zu ergänzen (vgl. BAG, 26.6.2008, 6 AZN 1026/07, NZA 2008, 1206; BGH, 25.6.2002, X ZR 83/00, NJW 2002, 3317; 09.06.2005, V ZR 271/04, NJW 2005, 2624).
  • BGH, 25.06.2002 - X ZR 83/00

    Auslegung eines Vertrages; Anforderungen an gerichtliche Hinweise; Abweisung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 18.12.2015 - 3 Ta 142/15
    Dies korrespondiert mit der im Rahmen des § 139 ZPO grundsätzlich auch gegenüber der anwaltlich vertretenen Partei bestehenden Pflicht, Parteien auf den fehlenden Sachvortrag, den es als entscheidungserheblich ansieht, unmissverständlich hinzuweisen und ihnen damit die Möglichkeit zu eröffnen, dieses Vorbringen zu ergänzen (vgl. BAG, 26.6.2008, 6 AZN 1026/07, NZA 2008, 1206; BGH, 25.6.2002, X ZR 83/00, NJW 2002, 3317; 09.06.2005, V ZR 271/04, NJW 2005, 2624).
  • BAG, 25.03.2004 - 2 AZR 380/03

    Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung wegen der Verletzung der

  • LAG Hamm, 08.11.2001 - 4 Ta 708/01

    Ablehnung eines Antrags auf Prozesskostenhilfe wegen eines unvollständig

  • LAG Hamm, 05.09.2022 - 14 Ta 179/22

    Hinweispflicht des Arbeitsgerichts beim Prozesskostenhilfebewilligungsverfahren

    Ein allgemeiner Hinweis auf Mängel genügt nicht (vgl. LAG Hamm 17. Juni 2013 - 14 Ta 77/13 - juris, Rn. 15 ff.; LAG Schleswig-Holstein 18. Dezember 2015 - 3 Ta 142/15 - juris, Rn. 15 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.12.2016 - A 11 S 2011/16

    Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Zusammenhang mit der

    Abweichend von dieser Regel ist ein vollständiges Prozesskostenhilfegesuch mit allen dazugehörigen Unterlagen dann nicht notwendiges Kriterium für die Annahme eines unverschuldeten Hindernisses, wenn das Prozesskostenhilfegesuch ohne die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisses innerhalb der Rechtsmittelfrist beim zuständigen Gericht eingeht, das Gericht den Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe nicht unmittelbar an das Oberverwaltungsgericht weiterleitet, auch nicht selbst der gerichtlichen Hinweispflicht auf die Notwendigkeit einer formularmäßigen Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nachkommt (siehe zur Hinweispflicht: LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 18.12.2015, 3 TA 142/15 -, NZA-RR 2016, 212; Geimer, in: Zöller, ZPO, 31. Aufl. 2016 § 117 ZPO Rn. 1) und im Falle eines rechtzeitigen Hinweises die Vorlage der Formularerklärung noch möglich gewesen wäre.
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