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Rechtsprechung
   LAG Rheinland-Pfalz, 11.09.2006 - 3 Ta 159/06   

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https://dejure.org/2006,9570
LAG Rheinland-Pfalz, 11.09.2006 - 3 Ta 159/06 (https://dejure.org/2006,9570)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 11.09.2006 - 3 Ta 159/06 (https://dejure.org/2006,9570)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 11. September 2006 - 3 Ta 159/06 (https://dejure.org/2006,9570)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gegenstandswertfestsetzung bei allgemeinem Feststellungsantrag neben Kündigungsschutzantrag ; Folgen einer tatsächlichen Einbeziehung eines sonstigen weiteren Beendigungstatbestands in das Verfahren neben der mit dem konkreten Feststellungsantrag angegriffenen Kündigung

  • Judicialis

    RVG § 33 Abs. 3; ; RVG § 33 Abs. 3 Satz 1; ; RVG § 33 Abs. 3 Satz 3; ; GKG § 42 Abs. 4

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2007, 344
  • NZA-RR 2006, 656
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.06.2005 - 11 Ta 97/05

    Wertfestsetzung: Gegenstandswert bei mehreren Kündigungen in einem Verfahren

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 11.09.2006 - 3 Ta 159/06
    Hinzu kommt, dass nach ständiger Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz (z. B. Beschl. v. 01.09.2006 - 3 Ta 155/06; Beschl. v. 20.02.2006 - 4 Ta 21/06; Beschl. v. 24.06.2005 - 11 Ta 97/05 -) dann, wenn in einem Verfahren mehrere Kündigungen angegriffen werden, nur einmal der Höchstwert des § 42 Abs. 4 GKG in Betracht kommt.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.09.2006 - 3 Ta 155/06

    Gegenstandswert bei allgemeinem Feststellungsantrag neben Kündigungsschutzantrag

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 11.09.2006 - 3 Ta 159/06
    Hinzu kommt, dass nach ständiger Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz (z. B. Beschl. v. 01.09.2006 - 3 Ta 155/06; Beschl. v. 20.02.2006 - 4 Ta 21/06; Beschl. v. 24.06.2005 - 11 Ta 97/05 -) dann, wenn in einem Verfahren mehrere Kündigungen angegriffen werden, nur einmal der Höchstwert des § 42 Abs. 4 GKG in Betracht kommt.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.02.2006 - 4 Ta 21/06

    Wertfestsetzung: Fälligkeit der Vergütung; Beendigung des Verfahrens bei

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 11.09.2006 - 3 Ta 159/06
    Hinzu kommt, dass nach ständiger Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz (z. B. Beschl. v. 01.09.2006 - 3 Ta 155/06; Beschl. v. 20.02.2006 - 4 Ta 21/06; Beschl. v. 24.06.2005 - 11 Ta 97/05 -) dann, wenn in einem Verfahren mehrere Kündigungen angegriffen werden, nur einmal der Höchstwert des § 42 Abs. 4 GKG in Betracht kommt.
  • ArbG Köln, 13.02.2015 - 1 Ca 5854/14

    Weiterbeschäftigung eines Arbeitnehmers bis zum rechtskräftigen Abschluss des

    Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 61 Abs. 1 ArbGG, § 42 Abs. 2 Satz 1 GKG, §§ 3, 5 ZPO i.V. mit § 46 Abs. 2 ArbGG, wobei der allgemeine Feststellungsantrag neben dem Kündigungsschutzantrag nicht gesondert bewertet wurde, da weitere Kündigungen oder andere Auflösungstatbestände nicht in das Verfahren einbezogen worden sind (siehe etwa LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 11.09.2006 - 3 Ta 159/06, NZA-RR 2006, 656; LAG Köln, Beschluss vom 16.10.2007 - 9 Ta 298/07, NZA-RR 2008, 380 f. m.w. Nachw.; LAG Köln, Beschluss vom 25.10.2010 - 2 Ta 317/10, zitiert nach juris ).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.01.2007 - 10 Ta 260/06

    Wertfestsetzung eines Feststellungsantrages sowie eines mit einer

    Es wäre ein nicht aufzulösender Wertungswiderspruch, in einem Verfahren, in dem von vornherein mehrere Kündigungen oder sonstige Beendigungstatbestände gerichtlich angegriffen werden, lediglich insgesamt den Höchstwert des § 42 Abs. 4 GKG anzunehmen, demgegenüber in einem Verfahren, in dem - wie vorliegend - vorsorglich im Hinblick auf evtl. weitere Beendigungstatbestände ein allgemeiner Feststellungsantrag erhoben wird, diesen gesondert zu bewerten und damit die Höchstgrenze des § 42 Abs. 4 GKG zu überschreiten (vgl. LAG Rheinland-Pfalz v. 11.09.2006 - 3 Ta 159/06).
  • ArbG Köln, 26.06.2020 - 1 Ca 8472/19
    Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 61 Abs. 1 ArbGG, § 42 Abs. 2 Satz 1 GKG, §§ 3, 5 ZPO i.V. mit § 495 ZPO i.V. mit § 46 Abs. 2 Satz 1 ArbGG, wobei der allgemeine Feststellungsantrag neben dem Kündigungsschutzantrag nicht gesondert bewertet wurde, da weitere Kündigungen oder andere Auflösungstatbestände seitens der Beklagten nicht in das Verfahren einbezogen worden sind ( siehe etwa LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 11.09.2006 - 3 Ta 159/06, NZA-RR 2006, 656; LAG Köln, Beschluss vom 16.10.2007 - 9 Ta 298/07, NZA-RR 2008, 380 f. m.w. Nachw.; LAG Köln, Beschluss vom 25.10.2010 - 2 Ta 317/10, zitiert nach juris ).
  • ArbG Köln, 18.01.2019 - 1 Ca 7460/17

    Betriebsbedingte Kündigung - endgültiger Entschluss zum Aufgabenwegfall

    Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 61 Abs. 1 ArbGG, § 42 Abs. 2 Satz 1 GKG, §§ 3, 5 ZPO i.V. mit § 495 ZPO i.V. mit § 46 Abs. 2 ArbGG, wobei der allgemeine Feststellungsantrag neben dem Kündigungsschutzantrag nicht gesondert bewertet wurde, da weitere Kündigungen oder andere Auflösungstatbestände nicht in das Verfahren einbezogen worden sind (siehe etwa LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 11.09.2006 - 3 Ta 159/06, NZA-RR 2006, 656; LAG Köln, Beschluss vom 16.10.2007 - 9 Ta 298/07, NZA-RR 2008, 380 f. m.w. Nachw.; LAG Köln, Beschluss vom 25.10.2010 - 2 Ta 317/10, zitiert nach juris ).
  • ArbG Köln, 18.06.2010 - 1 Ca 10397/09

    Arbeitgeberseitige Änderungskündigung ist nur bei geeigneten und billigerweise

    Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 61 Abs. 1 ArbGG, § 42 Abs. 4 Satz 1 GKG, wobei die allgemeinen Feststellungsanträge neben den Kündigungsschutzanträgen nicht gesondert bewertet wurden, da weitere Kündigungen oder andere Auflösungs- oder Änderungstatbestände nicht in das Verfahren einbezogen worden sind (siehe etwa LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 11.09.2006 - 3 Ta 159/06, NZA-RR 2006, 656; LAG Köln, Beschluss vom 20.02.2007 - 14 Ta 9/07, zitiert nach juris ).
  • ArbG Köln, 23.04.2010 - 1 Ca 8799/09

    Bei Nichteingreifen des KSChG muss bei einer arbeitgeberseitigen Kündigung ein

    Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 61 Abs. 1 ArbGG, § 42 Abs. 4 Satz 1 GKG, §§ 3, 5 ZPO i.V. mit § 46 Abs. 2 ArbGG, wobei der allgemeine Feststellungsantrag neben dem Kündigungsschutzantrag nicht gesondert bewertet wurde, da Folgekündigungen oder andere Auflösungs- oder Änderungstatbestände nicht in das Verfahren einbezogen worden sind (siehe etwa LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 11.09.2006 - 3 Ta 159/06, NZA-RR 2006, 656; LAG Köln, Beschluss vom 20.02.2007 - 14 Ta 9/07, zitiert nach juris ).
  • ArbG Köln, 24.05.2013 - 1 Ca 9278/12

    Gewichtung der Dauer der Betriebszugehörigkeit gegenüber von

    Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 61 Abs. 1 ArbGG, § 42 Abs. 4 Satz 1 GKG, §§ 3, 5 ZPO i.V. mit § 46 Abs. 2 ArbGG, wobei der allgemeine Feststellungsantrag neben dem Kündigungsschutzantrag nicht gesondert bewertet wurde, da weitere Kündigungen oder andere Auflösungs- oder Änderungstatbestände nicht in das Verfahren einbezogen worden sind (siehe etwa LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 11.09.2006 - 3 Ta 159/06, NZA-RR 2006, 656; LAG Köln, Beschluss vom 20.02.2007 - 14 Ta 9/07, zitiert nach juris ).
  • ArbG Köln, 10.02.2017 - 1 Ca 6933/16

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung hinsichtlich

    Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 61 Abs. 1 ArbGG, § 42 Abs. 2 Satz 1 GKG, §§ 3, 5 ZPO i.V. mit § 46 Abs. 2 ArbGG, wobei der allgemeine Feststellungsantrag neben dem Kündigungsschutzantrag nicht gesondert bewertet wurde, da weitere Kündigungen oder andere Auflösungstatbestände nicht in das Verfahren einbezogen worden sind (siehe etwa LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 11.09.2006 - 3 Ta 159/06, NZA-RR 2006, 656; LAG Köln, Beschluss vom 16.10.2007 - 9 Ta 298/07, NZA-RR 2008, 380 f. m.w. Nachw.; LAG Köln, Beschluss vom 25.10.2010 - 2 Ta 317/10, zitiert nach juris ).
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Rechtsprechung
   LAG Baden-Württemberg, 07.09.2006 - 3 Ta 159/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,9897
LAG Baden-Württemberg, 07.09.2006 - 3 Ta 159/06 (https://dejure.org/2006,9897)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07.09.2006 - 3 Ta 159/06 (https://dejure.org/2006,9897)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07. September 2006 - 3 Ta 159/06 (https://dejure.org/2006,9897)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Abmahnung: Antrag auf Widerruf einer Abmahnung und Herausnahme aus der Personalakte; Festsetzung des Streitwerts

  • Wolters Kluwer

    Bewertung eines Antrags auf Widerruf einer Abmahnung und Herausnahme der Abmahnung aus der Personalakte; Beschwerde gegen einen Wertfestsetzungsbeschluss; Indizielle Wirkung der Angaben der Parteien über die Höhe des Gegenstandswerts vor Ausgang des Rechtsstreits

  • Judicialis

    GKG § 61

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 39 § 61 § 63 Abs. 2; ZPO § 3 § 5
    Gebührenstreitwert bei Anträgen zu Entfernung und Widerruf einer Abmahnung - indizielle Wirkung von Wertangaben in Klageschrift - Addition der Streitwerte

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 14.12.1994 - 5 AZR 696/93

    Abmahnung - Streitgegenstand

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 07.09.2006 - 3 Ta 159/06
    Der Antrag ging nur dahin, das Abmahnungsschreiben aus der Personalakte der Klägerin zu entfernen (vgl. BAG, Beschluss vom 14. Dezember 1994 - 5 AZR 696/93 - AP Nr. 14 zu § 611 BGB Abmahnung).
  • KG, 06.04.1999 - 5 W 12/99

    Streitwert bei Verfolgung eines identischen Unterlassungsbegehrens durch mehrere

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 07.09.2006 - 3 Ta 159/06
    Ein wesentliches Indiz für die Höhe des Gegenstandswerts ist die Angabe der Partei persönlich vor Kenntnis des Ausgangs des Rechtsstreits (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 26. März 1997 - III ZR 296/96 - NJW-RR 1997, 884; KG Berlin, Beschluss vom 06. April 1999 - 5 W 12/99 - NJW-RR 2000, 285 f.).
  • BAG, 27.11.1985 - 5 AZR 101/84

    Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 07.09.2006 - 3 Ta 159/06
    Deshalb muss der Arbeitgeber im Rahmen seiner Fürsorgepflicht dafür Sorge tragen, dass die Personalakten ein richtiges Bild des Arbeitnehmers in dienstlichen und persönlichen Beziehungen vermitteln (vgl. BAG, Urteil vom 27. November 1985 - 5 AZR 101/84 - AP Nr. 93 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht).
  • BGH, 26.03.1997 - III ZR 296/96

    Bemessung der Beschwer für die Klage eines Verbraucherschutzvereins

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 07.09.2006 - 3 Ta 159/06
    Ein wesentliches Indiz für die Höhe des Gegenstandswerts ist die Angabe der Partei persönlich vor Kenntnis des Ausgangs des Rechtsstreits (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 26. März 1997 - III ZR 296/96 - NJW-RR 1997, 884; KG Berlin, Beschluss vom 06. April 1999 - 5 W 12/99 - NJW-RR 2000, 285 f.).
  • BAG, 16.05.2007 - 2 AZB 53/06

    Streitwertfestsetzung im Urteil - Bindungswirkung

    (2) Die davon abweichende Auffassung, die das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg seit vielen Jahren in ständiger Rechtsprechung vertritt (vgl. zuletzt: LAG Baden-Württemberg 7. September 2006 - 3 Ta 159/06 - 6. September 2006 - 3 Ta 155/06 - 11. Juni 2004 - 3 Ta 95/04 -) ist zwar weitgehend ohne Vorbild entstanden und ebenso weitgehend auch ohne Gefolgschaft geblieben.
  • LAG Baden-Württemberg, 11.01.2008 - 3 Ta 5/08

    Streitwert einer Kündigungsschutzklage - wirtschaftliche Identität mehrerer

    Der von der Klägerin nach § 61 GKG in der Klageschrift genannte Wert bildet zwar ein Indiz für den wirtschaftlichen Wert (vgl. Beschluss der Kammer vom 07. September 2006 - 3 Ta 159/06 - www.lagbw.de/Ta/3ta15906.htm m.w.Nw.).
  • LAG Baden-Württemberg, 06.03.2008 - 3 Ta 45/08

    Streitwert eines Antrags auf Unterlassung ehrenrühriger Äußerungen im Wege einer

    Hiergegen richtet sich die Beschwerde der Beteiligten zu 1, die sich zur Begründung auf die Rechtsprechung der Beschwerdekammer bezieht (vgl. Beschluss vom 07. September 2006 - 3 Ta 159/06 - www.lagbw.de/Ta/3ta15906.htm ).
  • LAG Baden-Württemberg, 18.08.2022 - 5 Ta 38/22

    Streitwert mehrere Abmahnungen - Deckelung auf Quartalsverdienst

    Dementsprechend hatte das Landesarbeitsgericht-Baden-Württemberg bis 2009 konkret und einzelfallbezogen ohne Anknüpfung an das Bruttomonatsgehalt geprüft, inwieweit ein unrichtiges Bild in der Personalakte das berufliches Prestige des Arbeitnehmers in Frage stellt und den Arbeitnehmer mit einem persönlichen Makel versieht (so z.B. LAG Baden-Württemberg 07.09.2006 - 3 Ta 159/06, juris).
  • LAG Düsseldorf, 20.05.2009 - 6 Ta 283/09

    Streitwertfestsetzung bei mehreren Abmahnungen und Widerruf von Behauptungen

    Aufgrund der obigen Grundsätze vermag die Beschwerdekammer auch nicht der Rechtsauffassung des LAG Baden-Württemberg in der von den Beschwerdeführern zitierten Entscheidung vom 07.09.2006 - 3 Ta 159/06 - zu folgen.
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