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   LAG Rheinland-Pfalz, 12.02.2008 - 3 Ta 2/08   

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https://dejure.org/2008,14140
LAG Rheinland-Pfalz, 12.02.2008 - 3 Ta 2/08 (https://dejure.org/2008,14140)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12.02.2008 - 3 Ta 2/08 (https://dejure.org/2008,14140)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12. Februar 2008 - 3 Ta 2/08 (https://dejure.org/2008,14140)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung von nachgewiesenen tatsächlichen Unterhaltsleistungen durch Betreuung oder Unterhaltszahlung vom Einkommen als Freibeträge i.R.d. Prozesskostenhilfe; Verpflichtung zur Abgabe einer Erklärung über veränderte persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse ...

  • Judicialis

    ZPO § 115 Abs. 1 S. 3 Nr. 2b; ; ZPO § ... 117 Abs. 1; ; ZPO § 117 Abs. 2; ; ZPO § 117 Abs. 4; ; ZPO § 118 Abs. 2; ; ZPO § 120 Abs. 1 S. 1; ; ZPO § 120 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 120 Abs. 4; ; ZPO § 120 Abs. 4 S. 2; ; ZPO § 124 Nr. 2; ; ZPO § 124 Nr. 2 Alt. 2; ; ZPO § 127; ; ZPO § 222 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erklärungspflicht der Partei bei Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse - Berücksichtigung tatsächlicher Unterhaltsleistungen bei der Prozesskostenhilfe

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Karlsruhe, 11.11.2003 - 2 (20) WF 120/03

    Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen bei der Berechnung des einzusetzenden

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.02.2008 - 3 Ta 2/08
    Insoweit ist es anerkanntes Recht, dass im Rahmen der Prozesskostenhilfe nur die nachgewiesenen tatsächlichen Unterhaltsleistungen durch Betreuung oder Unterhaltszahlung vom Einkommen abzusetzen bzw. als Freibeträge zu berücksichtigen sind (OLG Karlsruhe, 11.11.2003 - 2 (20) WF 120/03 -).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.02.2009 - 1 Ta 17/09

    Pflichten des Prozesskostenhilfeempfängers im Nachverfahren - Anforderungen an

    Jedoch steht aufgrund dieser Gesetzesfassung fest, dass eine nochmalige Ausfüllung des Formulars über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Partei im Sinne von § 117 Abs. 3 ZPO nicht besteht, da § 120 Abs. 4 S. 2 ZPO gerade nicht auf § 117 Abs. 3 ZPO verweist, sondern lediglich bestimmt, dass sich die Partei "darüber zu erklären habe," ob eine Änderung der Verhältnisse eingetreten sei (LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 12.02.2008 - 3 Ta 2/08; Beschl. v. 04.09.2008 - 3 Ta 156/08; Beschl. v. 22.10.2008 - 6 Ta 180/08; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 23.10.2008 - 14 E 1158/08, zitiert nach juris; LAG Bremen, Beschl. v. 12.06.1990 - 1 Ta 68/90, BB 1990, 2196; Arbeitsrechtslexikon/Schwab: Prozesskostenhilfe A VI).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.09.2008 - 3 Ta 156/08

    Aufhebung der Prozesskostenhilfe

    Mit Rücksicht darauf dürfen an die Erfüllung der Erklärungspflicht im Rahmen des § 120 Abs. 4 S. 2 ZPO (- ist eine Änderung der Verhältnisse eingetreten? -) keine zu strengen Anforderungen gestellt werden (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss v. 12.02.2008 - 3 Ta 2/08 -).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.10.2008 - 6 Ta 180/08

    Keine zu hohen Anforderungen an Erklärungspflicht im PKH-Nachprüfungsverfahren

    Nach der für zutreffend gehaltenen Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz (vgl. Beschlüsse vom 12.02.2008 - 3 Ta 2/08 - und vom 04.09.2008 - 3 Ta 156/08 -) fehle es für die Erklärungspflicht in § 120 Abs. 4 Satz 2 ZPO an deren näheren Ausgestaltung; insbesondere würde keine Verweisung auf § 117 Abs. 2 ZPO vorgenommen, wonach bei der Antragstellung neben der Erklärung zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen entsprechende Belege beizufügen sind.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.08.2009 - L 19 B 64/09

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Hierbei vertritt der Senat die in Rechtsprechung und Literatur überwiegende Auffassung, dass bei Aufhebungen von Prozesskostenhilfebewilligungen nach § 124 Nr. 2 2. Alternative ZPO die Abgabe der Erklärung nach § 120 Abs. 4 S. 2 ZPO im Beschwerdeverfahren nachgeholt werden kann, weil § 124 Nr. 2 2. Alternative ZPO keinen Strafcharakter hat (Beschl. des BAG vom 18.11.2003 - 5 AZB 46/03 - = BAGE 108, 329 ff., Beschl. d. Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 12.02.2008 - 3 TA 2/08; Fischer in Musielak, ZPO, 6. Aufl. 2008, § 124 Rn 6; Philippi in Zöller, ZPO, 26. Aufl., § 124 Rn 10 m.w.N.).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.04.2009 - 1 Ta 90/09

    Prozesskostenhilfe - Erklärungsumfang bei Änderung der Verhältnisse

    Jedoch steht aufgrund dieser Gesetzesfassung fest, dass eine nochmalige Ausfüllung des Formulars über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Partei im Sinne von § 117 Abs. 3 ZPO nicht besteht, da § 120 Abs. 4 S. 2 ZPO gerade nicht auf § 117 Abs. 3 ZPO verweist, sondern lediglich bestimmt, dass sich die Partei "darüber zu erklären habe", ob eine Änderung der Verhältnisse eingetreten sei (LAG Rheinland-Pfalz Beschluss vom 12.02.2008 - 3 Ta 2/08 -, Beschluss vom 04.09.2008 - 3 Ta 156/08 -, Beschluss vom 22.10.2008 - 6 Ta 180/08 -, Arbeitsrechtslexikon Schwab, Prozesskostenhilfe A VI).
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