Weitere Entscheidung unten: LAG Schleswig-Holstein, 16.07.2003

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   LAG Schleswig-Holstein, 09.07.2003 - 3 Ta 215/02   

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https://dejure.org/2003,4234
LAG Schleswig-Holstein, 09.07.2003 - 3 Ta 215/02 (https://dejure.org/2003,4234)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 09.07.2003 - 3 Ta 215/02 (https://dejure.org/2003,4234)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 09. Juli 2003 - 3 Ta 215/02 (https://dejure.org/2003,4234)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW

    BRAGO § 8 Abs. 2 BetrVG § 9 BetrVG § 19
    EBRAGO, BetrVG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entscheidungserheblichkeit der Betriebsgröße und der daraus resultierenden Betriebsratsgröße für die Wertfestsetzung eines Wahlanfechtungsverfahrens; Bestimmung des Wertes des Streitgegenstandes für die anwaltliche Gebührenberechnung im arbeitsgerichtlichen ...

  • Judicialis

    BRAGO § 8 Abs. 2; ; BetrVG § 9; ; BetrVG § 19

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAGO § 8 Abs. 2; BetrVG § 9; BetrVG § 19
    Streitwert des Wahlanfechtungsverfahren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2004, 212
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • LAG Berlin, 17.12.1991 - 1 Ta 50/91

    Streitwert: Anfechtung einer Betriebsratswahl

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 09.07.2003 - 3 Ta 215/02
    b) Bei der Wertfestsetzung für betriebverfassungsrechtliche Wahlanfechtungsverfahren ist mit LAG Berlin v. 17.12.1991 - 1 Ta 50/91; LAG Reinland-Pfalz v. 30.03.1992 - 9 Ta 40/92; LAG Schleswig-Holstein v. 29.07.1992 - 6 Ta 62/92) aus Gründen der Rechtssicherheit im Rahmen des § 8 Abs. 2 BRAGO von typisierenden Grundsätzen auszugehen( vgl. auch Meier Streitwerte im Arbeitsrecht, Lexikon Rz. 356 ff.).

    Bei der Beurteilung der Bedeutung der Angelegenheit ist zu berücksichtigen, dass im Wahlanfechtungsverfahren nach § 19 BetrVG die Legitimation des ganzen Betriebsrates in Frage steht und bei erfolgreicher Anfechtung eine Wahlwiederholung notwendig ist (vgl. LAG Berlin v. 17.12.1991 - 1 Ta 50/91).

    Diese sind kein sachgerechter Anhaltspunkt für die Bewertung der Frage, ob ein korrekt gewähltes Interessenvertretungsgremium der Arbeitnehmer des Betriebes existiert (vgl. LAG Rheinland-Pfalz v. 30.03.1992 - 9 Ta 40/92; LAG Berlin v. 17.12.1991 - 1 Ta 50/91; Wenzel, Der Streitwert des arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens, der Betrieb 1977, 722 (724).

    Für über ein Betriebsratsmitglied hinausgehende Betriebsratsgremien legt auch das Beschwerdegericht mit dem Arbeitsgericht eine Erhöhung des Gegenstandswertes um 1.000,00 Euro, mithin um 1/4 des Auffangwertes nach § 8 Abs. 2 BRAGO für jedes weitere Betriebsratsmitglied mit LAG Berlin vom 17.12.1991 (1 Ta 50/91) und LAG Rheinland-Pfalz v. 30.03.1992 (9 Ta 40/92) sowie LAG Schleswig-Holstein v. 03.06.1992 (6 Ta 62/92) zu Grunde.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 30.03.1992 - 9 Ta 40/92

    Anfechtung einer Betriebsratswahl; Wert der anwaltlichen Tätigkeit;

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 09.07.2003 - 3 Ta 215/02
    b) Bei der Wertfestsetzung für betriebverfassungsrechtliche Wahlanfechtungsverfahren ist mit LAG Berlin v. 17.12.1991 - 1 Ta 50/91; LAG Reinland-Pfalz v. 30.03.1992 - 9 Ta 40/92; LAG Schleswig-Holstein v. 29.07.1992 - 6 Ta 62/92) aus Gründen der Rechtssicherheit im Rahmen des § 8 Abs. 2 BRAGO von typisierenden Grundsätzen auszugehen( vgl. auch Meier Streitwerte im Arbeitsrecht, Lexikon Rz. 356 ff.).

    Diese sind kein sachgerechter Anhaltspunkt für die Bewertung der Frage, ob ein korrekt gewähltes Interessenvertretungsgremium der Arbeitnehmer des Betriebes existiert (vgl. LAG Rheinland-Pfalz v. 30.03.1992 - 9 Ta 40/92; LAG Berlin v. 17.12.1991 - 1 Ta 50/91; Wenzel, Der Streitwert des arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens, der Betrieb 1977, 722 (724).

    Für über ein Betriebsratsmitglied hinausgehende Betriebsratsgremien legt auch das Beschwerdegericht mit dem Arbeitsgericht eine Erhöhung des Gegenstandswertes um 1.000,00 Euro, mithin um 1/4 des Auffangwertes nach § 8 Abs. 2 BRAGO für jedes weitere Betriebsratsmitglied mit LAG Berlin vom 17.12.1991 (1 Ta 50/91) und LAG Rheinland-Pfalz v. 30.03.1992 (9 Ta 40/92) sowie LAG Schleswig-Holstein v. 03.06.1992 (6 Ta 62/92) zu Grunde.

  • LAG Schleswig-Holstein, 05.09.2002 - 2 Ta 93/02

    Streitwert, Beschlußverfahren, nichtvermögensrechtliche Streitigkeit,

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 09.07.2003 - 3 Ta 215/02
    Die Beschwerdeführerin hält den Streitwertbeschluss unter Hinweis auf eine Entscheidung des LAG Schleswig-Holstein vom 05.09.2002 - 2 Ta 93/02 - für rechtsfehlerhaft.
  • LAG Schleswig-Holstein, 26.06.2000 - 3 Ta 68/00

    Regelwert des § 8 Abs. 2 BRAGO

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 09.07.2003 - 3 Ta 215/02
    Dabei sind für die Bewertung anwaltlicher Tätigkeit in derartigen Auseinandersetzungen die Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen, insbesondere Umfang, Schwierigkeit und Dauer des Verfahrens, die objektiv - nicht subjektiv aus der Sicht eines der Beteiligten - zu beurteilende Bedeutung der Angelegenheit, der Arbeitsaufwand des Rechtsanwalts und die Leistungsfähigkeit des Auftraggebers (vgl. LAG Schleswig-Holstein, Beschluss v. 26.06.2000 - 3 Ta 68/00 - Beschluss v. 04.02.1999 - 6 Ta 117/98 -).
  • LAG Hamburg, 07.01.2009 - 4 Ta 22/08

    Gegenstandswert - Wirksamkeit der Errichtung eines Konzernbetriebsrats

    Teilweise wird auch nur der Regelwert von EUR 4.000,00 als Ausgangswert zu Grunde gelegt (LAG Rheinland-Pfalz 05.06.2005 - 11 Ta 40/05; LAG Schleswig-Holstein 09.07.2003 - 3 Ta 215/05) oder für jedes weitere Mitglied des Konzernbetriebsrats der Regelwert nur um 1/4 erhöht (LAG Rheinland-Pfalz 30.03.1992 - 9 Ta 40/92 und 15.06.2005 - 11 Ta 40/05; LAG Schleswig-Holstein 09.07.2003 - 3 Ta 215/02; LAG München 13.09.2007 - 6 Ta 376/06).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.05.2007 - 1 Ta 117/07

    Gegenstandswert - Anfechtung einer Wahl zur Betriebsvertretung

    Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein (LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 09.07.2003 - 3 Ta 215/02) bewertet das erste Betriebsratsmitglied mit dem Hilfswert und jedes weitere Betriebsratsmitglied mit einem Viertel des Hilfswertes.
  • LAG Baden-Württemberg, 17.06.2009 - 5 TaBVGa 1/09

    Gegenstandswert für Wahlanfechtungsverfahren nach § 19 BetrVG im Wege

    Dies entspricht der überwiegenden Auffassung der Landesarbeitsgerichte (LAG Berlin 17. Dezember 1991 - 1 Ta 50/91 (Kost) - NZA 1992, 327; LAG Rheinland-Pfalz 30. März 1992 - 9 Ta 40/92 - NZA 1992, 667; LAG Thüringen 13. November 1998 - 8 Ta 134/98 - AuR 1999, 146; LAG Köln 10. Oktober 2002 - 11 Ta 28/02 - NZA-RR 2003, 493; LAG Schleswig-Holstein 9. Juli 2003 - 3 Ta 215/02 - NZA-RR 2004, 212 = LAGE BRAGO § 8 Nr. 55; LAG Hamm 28. April 2005 - 10 TaBV 55/05 - NZA-RR 2005, 435; LAG Hamm 19. Dezember 2005 - 10 TaBV 161/05 - zitiert nach juris).
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LAG Schleswig-Holstein, 16.07.2003 - 3 Ta 215/02 (https://dejure.org/2003,35784)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 16.07.2003 - 3 Ta 215/02 (https://dejure.org/2003,35784)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 16. Juli 2003 - 3 Ta 215/02 (https://dejure.org/2003,35784)
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