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   LAG Bremen, 20.06.2007 - 3 Ta 22/07   

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https://dejure.org/2007,11767
LAG Bremen, 20.06.2007 - 3 Ta 22/07 (https://dejure.org/2007,11767)
LAG Bremen, Entscheidung vom 20.06.2007 - 3 Ta 22/07 (https://dejure.org/2007,11767)
LAG Bremen, Entscheidung vom 20. Juni 2007 - 3 Ta 22/07 (https://dejure.org/2007,11767)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sorgfaltspflichten eines Prozessbevollmächtigten bei der Übermittlung einer Kündigungsschutzklage per Fax; Verpflichtung eines Prozessbevollmächtigten zur nochmaligen Überprüfung der Richtigkeit der gewählten Fax-Nummer im Sendebericht; Durch einen technischen Fehler in ...

  • Landesarbeitsgericht Bremen PDF

    Sorgfaltspflichten des Prozessbevollmächtigten bei Übermittlung einer Kündigungsschutzklage per Fax

  • Judicialis

    KSchG § 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 5
    Sorgfaltspflichten des Prozessbevollmächtigten bei Fax-Übermittlung der Kündigungsschutzklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Der Rechtsanwalt, der ein Fax versendet, muss nicht unbedingt auch noch den Sendebericht lesen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 25.02.2000 - 1 BvR 1363/99

    Verletzung von GG Art 2 Abs 1 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch Überspannung der

    Auszug aus LAG Bremen, 20.06.2007 - 3 Ta 22/07
    Allerdings dürfen die Anforderungen an die Einhaltung einer gegenüber dem Gericht einzuhaltenden Frist unter dem Gesichtspunkt der Verpflichtung zur Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes nicht überspannt werden (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 25.02.2000, NZA 2000, S. 789 ff. zu § 5 KSchG).
  • LAG Bremen, 23.07.1999 - 4 Ta 48/99

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumung durch die Gewerkschaft

    Auszug aus LAG Bremen, 20.06.2007 - 3 Ta 22/07
    Im Interesse der Rechtssicherheit in einer für die Vertragsparteien so wichtigen Frage wie der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses muss vom Arbeitnehmer erwartet werden, dass er alle Vorkehrungen trifft, die in seiner Lage unter Berücksichtigung seiner persönlichen Verhältnisse getroffen werden können (vgl. Landesarbeitsgericht Bremen, Beschluss vom 23.07.1999, 4 Ta 48/99, LAGE § 5 KSchG Nr. 96).
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