Weitere Entscheidung unten: LAG Baden-Württemberg, 21.02.2006

Rechtsprechung
   LAG Köln, 01.03.2006 - 3 Ta 23/06   

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https://dejure.org/2006,2349
LAG Köln, 01.03.2006 - 3 Ta 23/06 (https://dejure.org/2006,2349)
LAG Köln, Entscheidung vom 01.03.2006 - 3 Ta 23/06 (https://dejure.org/2006,2349)
LAG Köln, Entscheidung vom 01. März 2006 - 3 Ta 23/06 (https://dejure.org/2006,2349)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Kündigungsschutzklage - Krankenhausaufenthalt rechtfertigt keine nachträgliche Zulassung

  • Judicialis

    KSchG § 5

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 5
    Keine nachträgliche Klagezulassung allein aufgrund Krankenhausaufenthalts

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Kündigung trotz Krankenhausaufenthalt

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Kündigungsrecht, Klagefrist

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Zulassung verspäteter Kündigungsschutzklagen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2006, 492
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • LAG Berlin, 23.08.2001 - 7 Ta 1587/01

    Fristlose Kündigung eines Arbeitsverhältnisses wegen unentschuldigten Fehlens;

    Auszug aus LAG Köln, 01.03.2006 - 3 Ta 23/06
    Maßgeblich ist, ob die Behandlungssituation Außenkontakte (auch telefonischer Art) ausschließt oder jedenfalls in unzumutbarer Weise erschwert (vgl. LAG Düsseldorf, 19.09.2002, NZA-RR 2003, 78; LAG Berlin, 23.08.2001, NZA-RR 2002, 355; LAG Hamm, 12.09.1985, LAGE § 5 KSchG Nr. 20; LAG Hamm, 31.01.1990, LAGE § 5 KSchG Nr. 45; KR-Friedrich, 7. Aufl., § 5 KSchG Rz. 44, 47; APS-Ascheid, 2. Aufl., § 5 KSchG Rz. 42; von Hoyningen-Huene/Linck, KSchG, 13. Aufl., § 5 Rz. 12 jeweils mit umfassenden weiteren Nachweisen).
  • LAG Düsseldorf, 19.09.2002 - 15 Ta 343/02

    Voraussetzung einer nachträglichen Zulassung einer verspäteten

    Auszug aus LAG Köln, 01.03.2006 - 3 Ta 23/06
    Maßgeblich ist, ob die Behandlungssituation Außenkontakte (auch telefonischer Art) ausschließt oder jedenfalls in unzumutbarer Weise erschwert (vgl. LAG Düsseldorf, 19.09.2002, NZA-RR 2003, 78; LAG Berlin, 23.08.2001, NZA-RR 2002, 355; LAG Hamm, 12.09.1985, LAGE § 5 KSchG Nr. 20; LAG Hamm, 31.01.1990, LAGE § 5 KSchG Nr. 45; KR-Friedrich, 7. Aufl., § 5 KSchG Rz. 44, 47; APS-Ascheid, 2. Aufl., § 5 KSchG Rz. 42; von Hoyningen-Huene/Linck, KSchG, 13. Aufl., § 5 Rz. 12 jeweils mit umfassenden weiteren Nachweisen).
  • LAG Berlin, 04.11.2004 - 6 Ta 1733/04

    Stoffbeschränkung

    Auszug aus LAG Köln, 01.03.2006 - 3 Ta 23/06
    Nachdem der Kläger die sofortige Beschwerde beim Landesarbeitsgericht unmittelbar eingelegt hat und die Beschwerde als unbegründet zurückgewiesen worden ist, hat das Landesarbeitsgericht aus Gründen der Verfahrensvereinfachung davon abgesehen zunächst eine Zurückverweisung zur Vornahme der an sich gebotenen erstinstanzlichen Abhilfeprüfung vorzunehmen (vgl. LAG Berlin, Beschluss vom 04.11.2004 - 6 Ta 1733/04 -, LAGE § 5 KSchG Nr. 109; Stahlhacke/Preis/Vossen Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 9. Aufl., Rz. 1866).
  • LAG Köln, 10.03.2006 - 3 Ta 47/06

    nachträgliche Zulassung, Auszubildender, Schlichtungsausschuss Abhilfe

    Das Landesarbeitsgericht hat im vorliegenden Fall gleichwohl aus Gründen der Verfahrensvereinfachung von einer formellen Zurückverweisung zur Vornahme der an sich gebotenen erstinstanzlichen Abhilfeprüfung abgesehen (vgl. LAG Köln, Beschluss vom 01.03.2006 - 3 Ta 23/06; LAG Berlin, a. a. O).
  • LAG Schleswig-Holstein, 05.02.2008 - 6 Ta 22/08

    Kündigungsschutzklage, nachträgliche Zulassung, Krankenhausaufenthalt

    Entscheidend ist ferner, ob die Behandlungssituation Außenkontakte (auch telefonischer Art) ausschloss oder jedenfalls in unzumutbarer Weise erschwert hat (LAG Düsseldorf 19.09.2002 - 15 Ta 343/02 - NZA-RR 2003, 78; LAG Köln 01.03.2006 - 3 Ta 23/06 -).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.01.2007 - 8 Ta 258/06

    Kündigungsschutzklage: Nachträgliche Zulassung bei Versäumung der

    Dies alles besagt jedoch nichts darüber, ob die Klägerin nicht jemand Drittes unter Mitgabe ihres Personalausweises mit Abholung des Einschreibens hätte beauftragen können (vgl. hierzu LAG Köln Beschluss vom 01.03.2006 - 3 Ta 23/06 m. w. N.).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.04.2007 - 19 Ta 199/07

    Zum Erfordernis einer Abhilfeentscheidung im Beschwerdeverfahren und zur

    Dem arbeitsgerichtlichen Beschleunigungsgrundsatz gemäß § 9 Abs. 1 ArbGG, in arbeitsrechtlichen Bestandsstreitigkeiten gemäß § 61a Abs. 1 ArbGG, wird dadurch entsprochen, dass das Beschwerdegericht unter bestimmten Voraussetzungen ohne vorherige Abhilfeentscheidung durch das Arbeitsgericht selbst entscheiden kann (vgl. LAG Hamm, Beschluss vom 25.10.2005 - 1 Ta 653/05; LAG Köln, Beschluss vom 01.03.2006 - 3 Ta 23/06; LAG Berlin, Beschluss vom 04.11.2004 - 6 Ta 1733/04; Zöller-Gummer, § 572 Rdnr. 4).
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Rechtsprechung
   LAG Baden-Württemberg, 21.02.2006 - 3 Ta 23/06   

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https://dejure.org/2006,4061
LAG Baden-Württemberg, 21.02.2006 - 3 Ta 23/06 (https://dejure.org/2006,4061)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21.02.2006 - 3 Ta 23/06 (https://dejure.org/2006,4061)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21. Februar 2006 - 3 Ta 23/06 (https://dejure.org/2006,4061)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Zum Streitwert mehrerer im Zusammenhang mit einer Kündigung gestellter Klageanträge - Vergleichsmehrwert

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit eines Wertfestsetzungsbeschlusses; Vorliegen einer wirtschaftlichen Teilidentität hinsichtlich der Feststellungsklagen und des Beschäftigungsanspruchs; Bewertung eines Zwischenzeugnisses bei der Streitwertfestsetzung; Möglichkeit der Addition der Werte von ...

  • Judicialis

    GKG § 39; ; GKG § ... 42 Abs. 4 Satz 1; ; GKG § 45 Abs. 1 Satz 3; ; GKG § 48 Abs. 1; ; GKG § 61 Satz 1; ; GKG § 63 Abs. 2; ; GKG § 63 Abs. 3; ; GKG § 68; ; KSchG § 4; ; RVG § 32 Abs. 2; ; RVG § 33; ; ZPO § 3; ; ZPO § 5; ; ZPO § 256 Abs. 1; ; BGB § 615; ; BGB § 779

  • rechtsportal.de

    Keine Addition der Streitwerte bei mehreren Feststellungsanträgen und Weiterbeschäftigungsantrag im Kündigungsschutzprozess - Wertfestsetzung für Zwischenzeugnis - kein Vergleichsmehrwert bei Erteilung eines Endzeugnisses statt des beantragten Zwischenzeugnisses

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 09.10.1991 - XII ZR 81/91

    Revision gegen die Höhe der Beschwer; Maßgeblichkeit für die Höhe der Beschwer

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 21.02.2006 - 3 Ta 23/06
    Es entspricht allgemeiner Überzeugung, dass § 5 ZPO (und damit jetzt auch § 39 GKG) in solchen Fällen reduzierend auszulegen ist (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 9. Oktober 1991 - XII ZR 81/91 - NJW-RR 1992, 698).
  • BVerfG, 26.03.1999 - 1 BvR 1431/90

    Vertretbare verwaltungsgerichtliche Streitwertfestsetzung für Anfechtung des

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 21.02.2006 - 3 Ta 23/06
    Eine Wertfestsetzungspraxis, die sich nicht am wirtschaftlichen Wert des Klagegegenstandes orientiert, dürfte sich schwerlich in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. z.B. Beschluss vom 26. März 1999 - 1 BvR 1431/90 - NVwZ 1999, 1104 ff.), aber auch mit grundlegenden Prinzipien des Streitwertsystems bringen lassen.
  • BGH, 27.02.2003 - III ZR 115/02

    Verfahrensrecht - Zusammenrechnung von Haupt- und Hilfsansprüchen

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 21.02.2006 - 3 Ta 23/06
    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob nicht wirtschaftliche Identität beider Ansprüche im Sinne des § 45 Abs. 1 Satz 3 GKG bestanden hätte, weil beide Ansprüche auch im Rechtsstreit im Zweifel nur alternativ anhängig gemacht worden wären und sie sich gegenseitig ausschlössen, das heißt, die Aberkennung des einen die Zuerkennung des anderen voraussetzte (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 27. Februar 2003 - III ZR 115/02 - NJW-RR 2003, 713).
  • LAG Baden-Württemberg, 29.12.1999 - 3 Ta 131/99

    Gegenstandswert der Kündigungsschutzklage bei mehreren Kündigungen

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 21.02.2006 - 3 Ta 23/06
    Dies führte innerhalb des § 42 Abs. 4 Satz 1 GKG zu einem immanenten Widerspruch, der ebenfalls zur Folge hat, dass eine Addition der Werte abzulehnen ist, wenn mit demselben Verfahren mehrere Kündigungen bekämpft werden (vgl. z.B. Beschluss der Kammer vom 29. Dezember 1999 - 3 Ta 131/99 -www.lagbw.de/Ta/3ta13199.htm).
  • BAG, 06.12.1984 - 2 AZR 754/79

    Streitwert: Kündigung - allgemeiner Feststellungsantrag

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 21.02.2006 - 3 Ta 23/06
    Dass eine Addition insoweit nicht stattfindet, entspricht der ständigen Rechtsprechung der Kammer in Übereinstimmung mit der Auffassung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. Beschluss vom 06. Dezember 1984 - 2 AZR 754/79 (B) - AP Nr. 8 zu § 12 ArbGG 1979; vgl. auch LAG Hamm, Beschluss vom 03. Februar 2003 - 9 Ta 520/02 - NZA-RR 2003, 321 für den Fall des Zusammentreffens eines Antrags nach § 4 KSchG mit einem solchen nach § 256 Abs. 1 ZPO).
  • LAG Hamm, 03.02.2003 - 9 Ta 520/02

    Kündigungsschutzantrag, Fortbestandsantrag

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 21.02.2006 - 3 Ta 23/06
    Dass eine Addition insoweit nicht stattfindet, entspricht der ständigen Rechtsprechung der Kammer in Übereinstimmung mit der Auffassung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. Beschluss vom 06. Dezember 1984 - 2 AZR 754/79 (B) - AP Nr. 8 zu § 12 ArbGG 1979; vgl. auch LAG Hamm, Beschluss vom 03. Februar 2003 - 9 Ta 520/02 - NZA-RR 2003, 321 für den Fall des Zusammentreffens eines Antrags nach § 4 KSchG mit einem solchen nach § 256 Abs. 1 ZPO).
  • LAG Düsseldorf, 08.05.2007 - 6 Ta 99/07

    Streitwertfestsetzung für "Schleppnetzantrag" und Mehrvergleich in einem

    Im Ergebnis kommt deshalb im arbeitsgerichtlichen Verfahren nur bei dem Prozesskostenhilfeverfahren und bei dem Beschlussverfahren auf anwaltlichen Antrag eine Streitwertfestsetzung nach § 33 RVG in Betracht (LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.02.2006 - 3 Ta 23/06 - Beschluss vom 04.04.2005 - 3 Ta 44/05 - LAG Hamm vom 28.04.2006 - 6 Ta 95/06 - GK - ArbGG/Wenzel, Stand: März 2005 Rn. 362 m. w. N., zuletzt grundsätzlich LAG Düsseldorf vom 05.12.2006 - 6 Ta 583/06 -).

    In dem vorliegenden Fall, in dem keine weiteren Kündigungen ersichtlich sind und nur offensichtlich geschäftsmäßig der allgemeine Feststellungsantrag nach § 256 ZPO erhoben wird, kann dies nicht zu einer Streitwerterhöhung führen (vgl. LAG Düsseldorf vom 20.06.2005 17 Ta 283/05 und vom 21.12.2006 - 6 Ta 640/06 - LAG Hamm vom 03.02.2003 9 Ta 520/02 ; LAG Baden-Württemberg vom 21.02.2006 3 Ta 23/06 ; LAG Hamm vom 28.04.2006 6 Ta 95/06 ; andere Auffassung wohl LAG Hessen vom 07.01.2005 15 Ta 688/04 ).

    Im Ergebnis kommt deshalb im arbeitsgerichtlichen Verfahren nur bei dem Prozesskostenhilfeverfahren und bei dem Beschlussverfahren auf anwaltlichen Antrag eine Streitwertfestsetzung nach § 33 RVG in Betracht (LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.02.2006 - 3 Ta 23/06 - Beschluss vom 04.04.2005 - 3 Ta 44/05 - LAG Hamm vom 28.04.2006 - 6 Ta 95/06 - GK - ArbGG/Wenzel, Stand: März 2005 Rn. 362 m. w. N., zuletzt grundsätzlich LAG Düsseldorf vom 05.12.2006 - 6 Ta 583/06 -).

  • LAG Hamm, 27.07.2007 - 6 Ta 357/07

    Vergleichsmehrwert für eine Ausgleichsklausel in einem Prozessvergleich

    Die Streitwertfestsetzung richtet sich auch für den Prozessvergleich und selbst für den Mehrvergleich nach § 63 Abs. 2 GKG und nicht nach § 33 RVG (LAG Baden-Württemberg, Beschl. v. 04.04.2005 - 3 Ta 44/05; LAG Baden-Württemberg, Beschl. v. 21.02.2006 - 3 Ta 23/06; LAG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 29.12.2000 - 3 Ta 90/00).

    Mangels eigenständigen Gebührentatbestands für das arbeitsgerichtliche Verfahren ist auf den allgemeinen Gebührentatbestand Nr. 1900 KV GKG zurückzugreifen (LAG Baden-Württemberg Beschl. v. 21.02.2006 - 3 Ta 23/06).

    Dieser Gebührentatbestand betrifft nicht die Frage, wann ein Vergleichsmehrwert anzunehmen ist, sondern wann eine Einigungsgebühr entsteht (LAG Baden-Württemberg Beschl. v. 21.02.2006 - 3 Ta 23/06).

  • LAG Hamm, 17.04.2007 - 6 Ta 145/07

    Gegenstandswert für Bestandsschutzverfahren und Prozessvergleich -

    Dies gilt auch im Fall der Beendigung des Rechtsstreits durch Vergleich und insoweit selbst für den Mehrwert des Vergleichs (LAG Baden-Württemberg, Beschl. v. 04.04.2005 - 3 Ta 44/05; LAG Baden-Württemberg, Beschl. v. 21.02.2006 - 3 Ta 23/06; LAG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 29.12.2000 - 3 Ta 90/00).

    Allein die Tatsache, dass eine Partei sich bereit gefunden hat, der Titulierung einer bestehenden oder übernommenen Verpflichtung im Vergleich zuzustimmen, stellt keine Beseitigung einer diesbezüglichen Ungewissheit dar (a.A. LAG Baden-Württemberg Beschl. v. 21.02.2006 - 3 Ta 23/06; Schneider-Herget, Streitwertkommentar für den Zivilprozess, 12.A., Rn. 5283).

  • LAG Baden-Württemberg, 22.06.2009 - 5 Ta 13/09

    Antrag auf Erteilung eines Zwischenzeugnisses - Streitwert - wirtschaftliches

    Vielmehr sei ein Wert von EUR 4 000, 00 angemessen und hat sich zur weiteren Begründung auf den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 21. Januar 2006 - 3 Ta 23/06 - bezogen.

    Nach der bisher ständigen Rechtsprechung der für Streitwertbeschwerden zuständigen Kammer 3 des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg war eine Wertfestsetzung unter anderem für Zeugnisansprüche, die sich an der Bezugsgröße Monatseinkommen orientierte, ermessensfehlerhaft und unterlag deshalb selbst bei insoweit nicht geführter Beschwerde der Abänderung von Amts wegen (vgl. etwa LAG Baden-Württemberg 21. Februar 2006 - 3 Ta 23/06 - zu II 3 der Gründe).

    Hatte das Arbeitsgericht bei der Bewertung des Antrags auf Erteilung eines Zwischenzeugnisses nicht sein Ermessen im Sinne des § 3 ZPO betätigt, sondern war von dem aus Sicht der vormaligen Beschwerdekammer nicht sachgerechten Bewertungskriterium (Einkommen aus dem bisherigen Arbeitsverhältnis) ausgegangen, war eine fallgerechte Bewertung im Einzelfall durch die Beschwerdekammer selbst nachzuholen (vgl. etwa LAG Baden-Württemberg 21. Februar 2006 - 3 Ta 23/06 - zu II 3 der Gründe).

  • LAG Baden-Württemberg, 10.02.2010 - 5 Ta 22/10

    Streitwert - Vergleichsmehrwert: Erteilung eines wohlwollenden qualifizierten

    Nach der ständigen und jahrelangen Rechtsprechung der Kammer 3 des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg, von der abzuweichen die zwischenzeitlich zuständige Kammer 5 des Landesarbeitsgerichts keinen Grund hat, gelten für die Annahme eines Vergleichsmehrwerts folgende Grundsätze (statt vieler nur LAG Baden-Württemberg 21. Februar 2006 - 3 Ta 23/06 -, zu II 4 der Gründe:.
  • LAG Baden-Württemberg, 29.07.2009 - 5 Ta 30/09

    Streitwertfestsetzung - Antrag auf Erteilung eines Zwischen- bzw. eines

    a) Nach der bisher ständigen Rechtsprechung der für Streitwertbeschwerden zuständigen Kammer 3 des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg war eine Wertfestsetzung unter anderem für Zeugnisansprüche, die sich an der Bezugsgröße eines Monatseinkommens orientierte, ermessensfehlerhaft und unterlag deshalb selbst bei insoweit nicht geführter Beschwerde der Abänderung von Amts wegen (vgl. etwa LAG Baden-Württemberg 21. Februar 2006 - 3 Ta 23/06 - zu II 3 der Gründe).

    Hatte das Arbeitsgericht bei der Bewertung des Antrags auf Erteilung eines Zwischenzeugnisses nicht sein Ermessen im Sinne des § 3 ZPO ausgeübt, sondern war von dem aus der Sicht der vormaligen Beschwerdekammer nicht sachgerechten Bewertungskriterium (Einkommen aus dem bisherigen Arbeitsverhältnis) ausgegangen, war eine fallgerechte Bewertung im Einzelfall durch die Beschwerdekammer selbst nachzuholen (vgl. etwa LAG Baden-Württemberg 21. Februar 2006 - 3 Ta 23/06 - zu II 3 der Gründe).

    Nach der ständigen und jahrelangen Rechtsprechung der Kammer 3 des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg, von der abzuweichend die nunmehr zuständige Kammer 5 des Landesarbeitsgerichts keinen Grund hat, gelten für die Annahme eines Vergleichsmehrwertes folgende Grundsätze (vgl. statt vieler nur LAG Baden-Württemberg 21. Februar 2006 - 3 Ta 23/06 - [abrufbar unter www.lagbw.de/Ta/3Ta2306.htm], zu II 4 der Gründe).

  • LAG Baden-Württemberg, 04.08.2009 - 5 Ta 42/09

    Streitwertfestsetzung - Zeugniserteilung - Ermessensspielraum

    a) Nach der bisher ständigen Rechtsprechung der für Streitwertbeschwerden zuständigen Kammer 3 des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg war eine Wertfestsetzung unter anderem für Zeugnisansprüche, die sich an der Bezugsgröße Monatseinkommen orientierte, ermessensfehlerhaft und unterlag deshalb selbst bei insoweit nicht geführter Beschwerde der Abänderung von Amts wegen (vgl. etwa LAG Baden-Württemberg 21. Februar 2006 - 3 Ta 23/06 - zu II 3 der Gründe).

    Hatte das Arbeitsgericht bei der Bewertung des Antrags auf Erteilung eines Zeugnisses nicht sein Ermessen im Sinne des § 3 ZPO bestätigt, sondern war von dem aus der Sicht der vormaligen Beschwerdekammer nicht sachgerechten Bewertungskriterium (Einkommen aus dem bisherigen Arbeitsverhältnis) ausgegangen, war eine fallgerechte Bewertung im Einzelfall durch die Beschwerdekammer selbst nachzuholen (vgl. etwa LAG Baden-Württemberg 21. Februar 2006 - 3 Ta 23/06 - zu II 3 der Gründe).

  • LAG Baden-Württemberg, 20.07.2009 - 5 Ta 14/09

    Streitwert - Zeugnisänderung

    Nach der bisher ständigen Rechtsprechung der für Streitwertbeschwerden zuständigen Kammer 3 des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg war eine Wertfestsetzung unter anderem für Zeugnisansprüche, die sich an der Bezugsgröße Monatseinkommen orientierte, ermessensfehlerhaft und unterlag deshalb selbst bei insoweit nicht geführter Beschwerde der Abänderung von Amts wegen (vgl. etwa LAG Baden-Württemberg 21. Februar 2006 - 3 Ta 23/06 - zu II 3 der Gründe).

    Hatte das Arbeitsgericht bei der Bewertung des Antrags auf Erteilung eines Zeugnisses nicht sein Ermessen im Sinne des § 3 ZPO betätigt, sondern war von dem aus Sicht der vormaligen Beschwerdekammer nicht sachgerechten Bewertungskriterium (Einkommen aus dem bisherigen Arbeitsverhältnis) ausgegangen, war eine fallgerechte Bewertung im Einzelfall durch die Beschwerdekammer selbst nachzuholen (vgl. etwa LAG Baden-Württemberg 21. Februar 2006 - 3 Ta 23/06 - zu II 3 der Gründe).

  • LAG Baden-Württemberg, 04.03.2010 - 5 Ta 38/10

    Streitwert - Entfernung von sechs Abmahnungen aus der Personalakte - Feststellung

    aa) Nach der ständigen Rechtsprechung der vormals für Streitwertbeschwerden zuständigen Kammer 3 des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg war eine Wertfestsetzung unter anderem für Zeugnisansprüche, die sich an der Bezugsgröße Monatseinkommen orientierte, ermessensfehlerhaft und unterlag deshalb selbst bei insoweit nicht geführter Beschwerde der Abänderung von Amts wegen (vgl. etwa LAG Baden-Württemberg 21. Februar 2006 - 3 Ta 23/06 -, zu II 3 der Gründe).

    Hatte das Arbeitsgericht bei der Bewertung des Antrages auf Erteilung eines Zeugnisses nicht sein Ermessen im Sinne des § 3 ZPO betätigt, sondern war von dem aus der Sicht der vormaligen Beschwerdekammer nicht sachgerechten Bewertungskriterium (Einkommen aus dem bisherigen Arbeitsverhältnis) ausgegangen, war eine fallgerechte Bewertung im Einzelfall durch die Beschwerdekammer selbst nachzuholen (vgl. etwa LAG Baden-Württemberg 21. Februar 2006 - 3 Ta 23/06 -, zu II 3 der Gründe).

  • LAG Baden-Württemberg, 09.02.2010 - 5 Ta 16/10

    Streitwertfestsetzung - Zeugnisänderung

    Nach der ständigen Rechtsprechung der für Streitwertbeschwerden vormals zuständigen Kammer 3 des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg war eine Wertfestsetzung unter anderem für Zeugnisansprüche, die sich an der Bezugsgröße Monatseinkommen orientierte, ermessensfehlerhaft und unterlag deshalb selbst bei insoweit nicht geführter Beschwerde der Abänderung von Amts wegen (vgl. etwa LAG Baden-Württemberg 21. Februar 2006 - 3 Ta 23/06 - zu II 3 der Gründe).

    Hatte das Arbeitsgericht bei der Bewertung des Antrags auf Erteilung eines Zwischenzeugnisses nicht sein Ermessen im Sinne des § 3 ZPO betätigt, sondern war von dem aus Sicht der vormaligen Beschwerdekammer nicht sachgerechten Bewertungskriterium (Einkommen aus dem bisherigen Arbeitsverhältnis) ausgegangen, war eine fallgerechte Bewertung im Einzelfall durch die Beschwerdekammer selbst nachzuholen (vgl. etwa LAG Baden-Württemberg 21. Februar 2006 - 3 Ta 23/06 - zu II 3 der Gründe).

  • LAG Düsseldorf, 21.12.2006 - 6 Ta 640/06

    Streitwert bei Kündigungsschutzklagen gegen mehrere Kündigungen - keine

  • LAG Baden-Württemberg, 23.12.2009 - 5 Ta 158/09

    Streitwert - Weiterbeschäftigungsantrag - Vergleichsmehrwert - Vereinbarung über

  • LAG Hamm, 07.07.2012 - 6 Ta 193/12

    Gegenstandswertfestsetzung; Ansatz des Vergleichsmehrwerts

  • LAG Hamm, 30.06.2006 - 6 Ta 136/06

    Privatliquidationsrecht, Chefarzt

  • LAG Baden-Württemberg, 14.07.2011 - 5 Ta 101/11

    Wertfestsetzung im Urteilsverfahren - Vergleichsmehrwert - Titulierungsinteresse

  • LAG Baden-Württemberg, 23.10.2009 - 5 Ta 108/09

    Streitwert bei mehreren Kündigungen

  • LAG Berlin-Brandenburg, 10.07.2017 - 17 Ta 6030/17

    Streitwert - Festsetzung - Erledigung - Vergleich

  • LAG Baden-Württemberg, 07.12.2009 - 5 Ta 133/09

    Streitwert - Reduzierung der Arbeitszeit und Verteilung auf einzelne Wochentage -

  • LAG Hamm, 28.04.2006 - 6 Ta 95/06
  • LAG Hamm, 09.08.2007 - 6 Ta 292/07
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