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   LAG Hamburg, 11.04.1989 - 3 Ta 3/89   

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https://dejure.org/1989,7352
LAG Hamburg, 11.04.1989 - 3 Ta 3/89 (https://dejure.org/1989,7352)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 11.04.1989 - 3 Ta 3/89 (https://dejure.org/1989,7352)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 11. April 1989 - 3 Ta 3/89 (https://dejure.org/1989,7352)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Prüfung im Zulassungsverfahren; Verspätete Klageerhebung; Beschwerdeinstanz; Antrag auf nachträgliche Zulassung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • LAG Hessen, 26.02.2003 - 15 Ta 598/02

    Nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage

    Dabei ist davon auszugehen, dass die inhaltliche Prüfung im Zulassungsverfahren nach § 5 KSchG auf die Frage beschränkt ist, ob die Verspätung der Klageerhebung von der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer verschuldet ist oder nicht; die Frage, ob überhaupt eine Kündigungserklärung vorliegt oder wann die Kündigung zugegangen ist, ist hingegen im Verfahren der nachträglichen Klagezulassung nicht zu klären (LAG Hamburg Beschluss vom 11. April 1989 - 3 Ta 3/89 - LAGE § 5 KSchG Nr. 47; LAG Köln Beschluss vom 20. November 1987 - 9 Ta 238/87 - LAGE § 5 KSchG Nr. 39; LAG Berlin Beschluss vom 19. Januar 1987 - - LAGE § 5 KSchG Nr. 27; KR-Friedrich, 6. Aufl., § 5 KSchG Rz. 134 und 156 a mit weit. Nachw. zum Meinungsstand; ähnlich etwa APS-Ascheid, § 5 KSchG Rz. 104 [wohl anders indes Rz. 104]; a.A. BAG Urteil vom 28. April 1983 - 2 AZR 438/81 - AP Nr. 4 zu § 5 KSchG 1969 mit abl. Anm. Grunsky = EzA § 5 KSchG Nr. 20 mit krit. Anm. Otto; BAG Urteil vom 05. April 1984 - 2 AZR 67/83 - AP Nr. 6 zu § 5 KSchG 1969 = EzA § 5 KSchG Nr. 21).

    Zwar ist es mittlerweile zu Recht weitgehend anerkannt, dass der Antrag auf nachträgliche Zulassung gem. § 5 KSchG stets nur als Hilfsantrag für den Fall zu sehen ist, dass die Kündigungsschutzklage verspätet erhoben ist (BAG Urteile vom 28. April 1983 und vom 05. April 1984, a.a.O.; LAG Hamm Beschluss vom 24. März 1988 - 8 Ta 35/88 - LAGE § 5 KSchG Nr. 32; LAG Sachsen-Anhalt Beschluss vom 24. Januar 1995 - 2 Ta 172/94 - LAGE § 5 KSchG Nr. 69, APS-Ascheid, § 5 KSchG Rz. 97 mit weit. Nachw.; Wenzel, in: Bader/Bram/Dörner/Wenzel, KSchG, § 5 Rz. 23 mit weit. Nachw.; a.A. LAG Baden-Württemberg Beschluss vom 26. August 1992 - 8 Ta 80/92 - LAGE § 5 KSchG Nr. 58; zweifelnd für bestimmte Konstellationen aus prozessökonomischen Gründen LAG Hamburg Beschluss vom 11. April 1989 - 3 Ta 3/89 - LAGE § 5 KSchG Nr. 47).

    Das bedeutet aber nur, dass das Arbeitsgericht grundsätzlich erst dann über einen Antrag gem. § 5 KSchG zu entscheiden hat, wenn es im Hauptsacheverfahren - wie hier nach durchgeführter Beweisaufnahme - zu der Überzeugung gekommen ist, dass die Klage verspätet erhoben worden ist und dass es für die Entscheidung der Hauptsache auf die nachträgliche Zulassung ankommt (ob mit dem LAG Hamburg im Beschluss vom 11. April 1989, a.a.O., Ausnahmen anzuerkennen sind, kann hier offen bleiben).

    Für die Richtigkeit dieser Sichtweise spricht insbesondere, dass das Verfahren gem. § 5 KSchG nur die Glaubhaftmachung vorsieht (§ 5 Abs. 2 KSchG i.V.m. § 294 ZPO), nicht aber die Führung des vollen Beweises gem. § 286 Abs. 1 ZPO LAG Hamburg Beschluss vom 11. April 1989, a.a.O., mit weit.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.08.2004 - 11 Ta 101/04

    Parteiidentität; Nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage

    Nach in Rechtssprechung und Literatur vertretener zutreffender Auffassung, der die Kammer folgt, ist Gegenstand des Zulassungsverfahrens, der auch vom Beschwerdegericht allein zu überprüfen ist, lediglich die Frage, ob die Verspätung der Klageerhebung verschuldet ist (Hessisches LAG - 26.02.2003 - 15 Ta 598/02 - juris; LAG Köln - 27.11.1987 - 9 Ta 238/87 - LAGE KSchG § 5 Nr. 39; LAG Berlin - 19.01.1989 LAGE KSchG § 5 Nr. 27; LAG Hamburg - 11.04.1989 - 3 Ta 3/89 - LAGE KSchG § 5 Nr. 47; KR-Friedrich § 5 KSchG Rn. 134, 154, 158; ähnlich HaKo-Gallner § 5 Rz. 12; aA BAG 28.04.1983 - 2 AZR 438/81, AP KSchG 1969 § 5 Nr. 4; 05.04.1984 - 2 AZR 67/83 - AP KSchG 1969 § 5 Nr. 6).
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