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   LAG Berlin, 27.03.2006 - 3 Ta 349/06   

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https://dejure.org/2006,10722
LAG Berlin, 27.03.2006 - 3 Ta 349/06 (https://dejure.org/2006,10722)
LAG Berlin, Entscheidung vom 27.03.2006 - 3 Ta 349/06 (https://dejure.org/2006,10722)
LAG Berlin, Entscheidung vom 27. März 2006 - 3 Ta 349/06 (https://dejure.org/2006,10722)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsweg bei Streitigkeiten in einer Angelegenheit der Grundsicherung für Arbeitssuchende; Beurteilung des Vorliegens einer Streitigkeit bürgerlich-rechtlicher oder öffentlich-rechtlicher Art

  • Judicialis

    SGB II § 2 Abs. 1 Ziff. 3; ; SGB II § 5 Abs. 1 Satz 2; ; SGB II § 14; ; SGB II § 15; ; SGB II § 16

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sozialrechtsweg bei Streitigkeit aus Beschäftigungsverhältnis zwischen Maßnahmeträger und Hilfebedürftigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • yumpu.com (Leitsatz)

    Rechtsweg bei einer Streitigkeit aus einem Rechtsverhältnis nach § 16 Abs. 3 SGB II, §§ 2 Abs. 1 Ziff. 3, 5 Abs. 1 S. 2, 14 bis 16 SGB II

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2006, 2140
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • LSG Rheinland-Pfalz, 12.09.2005 - L 3 ER 79/05

    Für Klagen gegen Arbeitsgelegenheiten ist das Sozialgericht zuständig

    Auszug aus LAG Berlin, 27.03.2006 - 3 Ta 349/06
    In Bezug auf eine sich daraus ergebende Streitigkeit ist daher der Rechtsweg zu den Sozialgerichten eröffnet (im Anschluss an LSG Rheinland-Pfalz vom 12.9.2005 - L 3 ER 79/05 - AS).

    Es ist dabei sowohl im Ergebnis als auch in der Begründung der Entscheidung des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 12. September 2005 - L 3 ER 79/05 AS gefolgt und hat demgemäß die Rechtsnatur des betreffenden Rechtsverhältnisses als öffentlich-rechtlich angesehen.

  • BAG, 05.10.2005 - 5 AZB 27/05

    Rechtsweg - sozialversicherungsrechtliche Meldepflichten gegenüber der

    Auszug aus LAG Berlin, 27.03.2006 - 3 Ta 349/06
    Maßgebend ist, ob der zur Klagebegründung vorgetragene Sachverhalt für die aus ihm hergeleitete Rechtsfolge von Rechtssätzen des bürgerlichen Rechts oder des öffentlichen Rechts geprägt wird (vgl. BAG 5 AZB 27/05 vom 5.10.2005, NZA 05, 1429; BAG 5 AZB 1/03 vom 11.6.2003, NZA 03, 877; BAG vom 16.2.2000, NZA 00, 385; BAG vom 30.8.2000, NZA 00, 1359).
  • BAG, 11.06.2003 - 5 AZB 1/03

    Rechtsweg; nachträgliche Korrektur einer Lohnsteuerbescheinigung

    Auszug aus LAG Berlin, 27.03.2006 - 3 Ta 349/06
    Maßgebend ist, ob der zur Klagebegründung vorgetragene Sachverhalt für die aus ihm hergeleitete Rechtsfolge von Rechtssätzen des bürgerlichen Rechts oder des öffentlichen Rechts geprägt wird (vgl. BAG 5 AZB 27/05 vom 5.10.2005, NZA 05, 1429; BAG 5 AZB 1/03 vom 11.6.2003, NZA 03, 877; BAG vom 16.2.2000, NZA 00, 385; BAG vom 30.8.2000, NZA 00, 1359).
  • ArbG Berlin, 25.08.2005 - 75 Ca 10146/05

    Rechtsweg; Mehraufwandsentschädigung; Arbeitsgelegenheit; arbeitnehmerähnliche

    Auszug aus LAG Berlin, 27.03.2006 - 3 Ta 349/06
    Der Klage liegt keine bürgerlich-rechtliche Streitigkeit im Sinne des § 2 Abs. 1 Ziffer 3 ArbGG zugrunde; damit gibt es auch keinen Raum dafür, den Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen über die Regelung des § 5 Abs. 1 Satz 2 ArbGG deswegen als gegeben anzunehmen, weil der Kläger als arbeitnehmerähnliche Person anzusehen wäre (so aber Arbeitsgericht Berlin 75 Ca 10146/05 vom 25.8.2005, NZA 05, 1309).
  • BAG, 16.02.2000 - 5 AZB 71/99

    Rechtsweg: Klage einer ehemaligen Zwangsarbeiterin

    Auszug aus LAG Berlin, 27.03.2006 - 3 Ta 349/06
    Maßgebend ist, ob der zur Klagebegründung vorgetragene Sachverhalt für die aus ihm hergeleitete Rechtsfolge von Rechtssätzen des bürgerlichen Rechts oder des öffentlichen Rechts geprägt wird (vgl. BAG 5 AZB 27/05 vom 5.10.2005, NZA 05, 1429; BAG 5 AZB 1/03 vom 11.6.2003, NZA 03, 877; BAG vom 16.2.2000, NZA 00, 385; BAG vom 30.8.2000, NZA 00, 1359).
  • BAG, 30.08.2000 - 5 AZB 12/00

    Rechtsweg - Arbeitnehmerähnliche Person - Rundfunkgebührenbeauftragter

    Auszug aus LAG Berlin, 27.03.2006 - 3 Ta 349/06
    Maßgebend ist, ob der zur Klagebegründung vorgetragene Sachverhalt für die aus ihm hergeleitete Rechtsfolge von Rechtssätzen des bürgerlichen Rechts oder des öffentlichen Rechts geprägt wird (vgl. BAG 5 AZB 27/05 vom 5.10.2005, NZA 05, 1429; BAG 5 AZB 1/03 vom 11.6.2003, NZA 03, 877; BAG vom 16.2.2000, NZA 00, 385; BAG vom 30.8.2000, NZA 00, 1359).
  • LAG Hessen, 13.06.2006 - 4 TaBV 9/06
    Da eine Eingliederung auch möglich ist, wenn der Beschäftigung ein öffentlich-rechtlich geprägtes Rechtsverhältnis zugrunde liegt, kommt es nicht auf die umstrittene Frage an, ob die Tätigkeit erwerbsfähiger Hilfsbedürftiger bei Dritten im Sinne von § 17 Abs. 2 SGB II auf der Grundlage eines öffentlichrechtlichen Beschäftigungsverhältnisses ( so etwa LSG Rheinland-Pfalz 12. September 2005 - L 3 ER 79/05 AS - FEVS 57/232; LAG Berlin 27. März 2006 - 3 Ta 349/06 - EzA-SD 9/06 Nr. 14; VG Frankfurt am Main 07. November 2005 - 23 L 2361/05 - PersR 2006/42; Zwanziger AuR 2005/8, 10 ) oder eines privatrechtli-.
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