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LAG Baden-Württemberg, 09.04.2003 - 3 Ta 46/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Keine Erörterungs- oder Verhandlungsgebühr im Falle des Abschlusses eines Vergleichs ohne vorhergehende Erörterung in einem Gütetermin oder ohne mündliche Verhandlung
- Judicialis
ZPO § 278 Abs. 6; ; BRAGO § 35; ; BRAGO § 121; ; BRAGO § 128 Abs. 4; ; StGB § 352
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Weigerung des Arbeitsgerichts, im Rahmen der Vergütung nach § 121 BRAGO eine Verhandlungsgebühr nach § 31 Abs. 1 Nr. 2 in Verbindung mit § 35 BRAGO festzusetzen
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Freiburg, 03.03.2003 - 6 Ca 742/02
- ArbG Freiburg, 13.03.2003 - 6 Ca 742/02
- LAG Baden-Württemberg, 09.04.2003 - 3 Ta 46/03